Der Herr Professor aus Berlin widerspricht sich ja offensichtlich selbst:
Erst sagt er, eine Laufzeitverkürzung könne einem Exportverbot für Atomstrom gleichgesetzt werden.
Das allein ist schon eine sehr gewagte Hypothese.
Es erscheint mir reichlich unverständlich.
Indem ich die Herstellung einer Ware unter umweltgefährdenden Bedingungen untersage, spreche ich ja kein Exportverbot aus. Schon gar kein Exportverbot für die Ware an sich.
Die Ware Strom darf ja auf andere Weise hergestellt und auch exportiert werden.
Insofern gibt es gar keinen \"Atomstrom\", der an einem Etikett erkennbar wäre und den der Zoll an der Grenze beschlagnahmen könnte, wenn man es überspitzt ausdrücken will.
Dann fordert er im gleichen Atemzug, wenigstens gleichzeitig mit dem Atomausstieg ein Importverbot von Atomstrom zu verhängen.
Das ist nun mit Sicherheit europarechtswidrig, wie RR-E-ft schon festgestellt hat.
Die Begründung für dieses Importverbot ist selbst wiederum an den Haaren herbeigezogen.
Auch hier wäre übrigend der Zoll recht hilflos und könnte nicht für die Durchsetzung des Importverbots sorgen.
Sehr lustig, die Thesen des Herrn Profesors aus Berllin. :tongue:
ciao,
sh