Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ludwigsfelde
Wärmepreis: Beschluss AG Zossen v. 13.04.11 - Az: 2 C 185/10
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Das Amtsgericht Zossen erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit gemäß §87 GWB an das sachlich zuständige Landgericht Potsdam.
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2825/
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