Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft
Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@PLUS
Nicht ersichtlich, was Ihr Beitrag zur Frage der europarechtlichen Zulässigkeit eines gesetzlichen Atomausstiegs in Deutschland erbringen soll.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, das kann ich nicht akzeptieren.
Nicht ersichtlich? Haben Sie den verlinkten Beitrag gelesen? Ich beziehe mich zweifelsfrei erkennbar auf Ihren Beitrag und den von Ihnen verlinkten:
--- Zitat ---Die Ereignisse in Fukushima zwingen dazu, über das Konzept des deutschen Energiemixes und über den Zeitpunkt des Ausstiegs aus der Atomenergie neu nachzudenken....Will sagen: Der Betreiber eines deutschen Meilers könnte beim EuGH darauf hinweisen, dass der Ausstieg Deutschlands gar nicht ernst gemeint ist, weil man ja die entstehende Atomstromlücke durch die deutschlandnahen Nachbarmeiler füllt und auf diese Weise dazu beiträgt, dass letztlich die gleiche Atomstromkapazität in deutschlandnahen Gebieten am Netz bleibt, sodass der Gedanke nahe liegt, der Ausstieg der Deutschen aus der Atomkraft ist nur ein Scheinausstieg. Konsequenz: Entweder Deutschland steigt richtig aus der Atomkraft aus - verbietet also nicht nur den Betrieb von Meilern, sondern auch den Import von Atomstrom - oder aber Deutschland entwickelt ein gesamteuropäisches Energieversorgungskonzept mit den Nachbarn.
--- Ende Zitat ---
Erklären Sie mir dann im Hinblick auf die von Prof. Schwintowski angesprochene europarechtliche Frage, den Unterschied zwischen dem Import von ÖKO-Strom, der dann vom Exporteur wieder mit Atomstromimporten ersetzt wird und dem direkten Import von Atomstrom.[/list]
RR-E-ft:
Prof. Schwintowski scheint zu problematisieren, dass ein Verbot der Erzeugung von Atomstrom in Deutschland europarechtlich nur zulässig sein könnte, wenn auch der Import von Atomstrom nach Deutschland in Deutschland gesetzlich untersagt würde.
Dass es sich anders verhält, scheint gerade die Situation in Österreich zu belegen, wo die Nutzung der Kenernergie seit dem \"Atomsperrgesetz\" von 1978 gesetzlich unzulässig ist, indes Strom importiert wird, der auch aus Atomkraftwerken stammen kann. Die Bundesrepublik Österreich ist EU- Mitglied.
Der von Ihnen vermisste Unterschied bei Erlass eines gesetzlichen Importverbotes für Atomstrom würde wohl darin bestehen, dass dann Atomstrom den Atomstromfilter der Grenzkuppelstellen - im Gegensatz zu Ökostrom und konventionell durch Verbrennung erzeugten Strom - nicht passieren könnte, wohl weil der Widerstand dagegen zu groß ist. ;)
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
....
Der von Ihnen vermisste Unterschied bei Erlass eines gesetzlichen Importverbotes für Atomstrom würde wohl darin bestehen, dass dann Atomstrom den Atomstromfilter der Grenzkuppelstellen - im Gegensatz zu Ökostrom und konventionell durch Verbrennung erzeugten Strom - nicht passieren könnte, wohl weil der Widerstand dagegen zu groß ist. ;)
--- Ende Zitat ---
Danke, so sehe ich das auch und ich vermisse auch keinen Atomstromfilter an den Grenzkuppelstellen :D : ;)
Stromkonzerne lassen Ersatzkraftwerke eingemottet
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