LG Gießen, Urt. v. 14.03.11 Az. 8 O 116/08Ca. 2.000 EUR muss die Stadtwerke Gießen AG nach Auffassung des Landgerichts an eine treue Gaskundin zurückzahlen.
Gedacht hatten es sich die Stadtwerke anders, die ihre Kundin auf Zahlung von 10.000 EUR angeblich offen stehender Forderungen aus Gaslieferungen verklagt hatten. Das Landgericht hat diese Klage des Versorgers abgewiesen und auf eine Widerklage einen Rückzahlungsanspruch zugesprochen.
Die Entscheidung ist umfangreich begründet.