Ein Vertrag, in dem man sich 2 Jahre an
Sorglos (Energy2day GmbH) knebelt. Verspricht immer 1 Cent günstiger zu sein, als der Allgemeine Tarif des Grundversorgers.
Kunden, die im Grundversorgungsgebiet der E.ON Thüringer Energie AG (ehemals TEAG) mit
Sorglos den Vertrag abgeschlossen haben,dürften in den vergangenen Tagen ein nicht genau datiertes Schreiben von
Sorglos bekommen haben, in dem eine Preiserhöhung ab den 01. März 2011 angekündigt ist.
Leider wird in dem Schreiben nicht deutlich auf das Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preisänderung hingewiesen.
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Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie der Preisänderung innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt dieses Schreibens widersprechen
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Unter
§ 9 Preisanpassungen der AGB heißt es
4. Bei einer Preisanpassung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich zu kündigen, wobei die Kündigung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Preiserhöhung gemäß dem vorstehenden Abs. 3 zu erklären ist. Während dieser Kündigungsfrist gilt für den Kunden noch der bisherige Preis. Nach Verstreichen dieser Kündigungsfrist gilt der geänderte Preis für die weitere Laufzeit des Vertrages als vereinbart.
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Wobei ich schon nur beim kurzen Überfliegen der mir vorliegenden AGB aus Papier und der Online-Version:
http://www.sorglos-strom.de/allgemeines/agb/ einige Abweichungen entdeckt hab und in den Papierunterlagen kein Infobrief zu den Änderungen der AGB.
Wird sich zeigen, wieviel wert das so formulierte Kündigungsrecht ist. Die Gelegenheit aus diesen Knebelvertrag herauszukommen (sprich Wechsel zu einen anderen Versorger) bleibt nicht ungenutzt
Mich wundert es etwas, das sich hier noch keine Beschwerden über
Sorglos eingefunden haben. \"Das Internet\" ist voll davon.