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Autor Thema: Antwort Stadtwerke Neuss wg. Billigkeit v. Preiserhö  (Gelesen 6085 mal)

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Offline neusser2005

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Antwort Stadtwerke Neuss wg. Billigkeit v. Preiserhö
« am: 10. Oktober 2005, 10:52:17 »
Aufgrund gestiegener Bezugskonditionen für Erdgas ist eine Anpassung unserer Gaspreise jedoch erforderlich geworden. Infolge des drastischen Preisanstiegs an den internationalen Rohölmärkten sind auch die deutschen Heizölnotierungen - die vom Bundesamt für Statistik ermittelt werden - seit Frühjahr des Jahres 2004  kontinuielich angestiegen. Unsere an die Heizölpreise gebundenen Bezugskonditionen folgen dieser Entwicklung jetzt mit mehrmonatiger Verzögerung, so dass unsere Bezugspreise deutlich angestiegen sind. Eine Preisanpassung unserer Gaspreise ist daher für unser Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich.

In Zeiten hoher Energiepreise wird leider übersehen, dass die Ölpreisbindung keine Einbahnstrasse nach oben ist, sondern für beide Richtungen gilt. Preissenkungen im Einkauf haben wir in der Vergangenheit nachweisbar genutzt, um unsere Gaspreise für unsere Kunden zu senken. Bei zukünftigen Gaspreissenkungen im Einkauf werden wir die selbstverständlich erneut tun, wie wir es auch schon zum 01.04.2005 getan haben.

Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Gaspreise auch bei einer eventuellen gerichtlichen Überprüfung gemäß §315 BGB nicht beanstandet werden können.

Wir nutzen unsere höheren Einkaufspreise nicht, um unsere Gewinne zu erhöhen. Etwas 30 % des Gaspreises, den die Haushalte heute zu zahlen haben, schöpft der Fiskus ab. Allein die Erdgassteuer wurde zu Beginn des Jahres 2003 um beinhahe 60 Prozent angehoben.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sie gemäß § 30 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) des Bundesministers für Wirtschaft, die für alle Gasversorgungsunternehmen und Tarifkunden verbindlich ist, zur Zurückhaltung eines von Ihnen bestittenen Gaspreis Teilbetrages nicht berechtigt sind. Nach dieser Vorschrift sind Sie verpflichtet, den Rechnungsbetrag vollständig innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Selbstversändlich bleibt es Ihnen unbenommen etwaige Einwände gegen die Höhe unserer Gaspreise im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen. Das Gericht würde dann entscheiden wer Recht hat. Wer den Prozess verliert, hat die gesamten Prozesskosten zu tragen.

Wir bestätigen Ihnen ausdrücklich, dass mit Ihren zukünftigen Zahlungen nicht die Erklärung verbunden ist, dass Sie mit der Anhebung unserer Gaspreise enverstanden sind. Sie können nach Erhalt der Jahresendabrechnung immer noch überlegen, ob sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten.

Ihre Entscheidung für Erdgas war auch unter finanziellen Gesichtspunkten richtig, wie langfristige unabhängige Vergleiche mit den Kosten einer Heizölversorgung ergeben; gerade auch Heizölkunden leiden unter den hohen Heizölpreisen der letzten Monate.

Der Anstieg der Energiekosten findet derzeit häufig Platz in den Medien. Auch unsere Beschaffung bleibt von den steigenden Preisen nicht verschont.

Wir möchten Ihnen mit diesen Schreiben die Gründe nennen, die eine Preisänderung notwendigmachen. Unsere Preise werden verantwortungsbewusst und diffenenziert kalkuliert. Die Preisanpassung ist damit begründet und angemessen.

Die Preisanpassung haben wir nicht willkürlich, sondern auf Grundlage der vereinbarten Vertragsbedingungen vorgenommen.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH

Offline Cremer

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Antwort Stadtwerke Neuss wg. Billigkeit v. Preiserhö
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2005, 11:27:06 »
@neusser2005,

da hinken aber die Stadtwerke reichlich argumentativ den anderen Versorgen hinterher.

\"Vorsorglich weisen.....\" und folgende Zeilen betreffende Argumentation ist schon bekanntermaßen überholt und lockt einem nicht mehr hinter dem Ofen hervor.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Antwort Stadtwerke Neuss wg. Billigkeit v. Preiserhö
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2005, 12:06:07 »
@neusser2005

Wie sollte denn das Schreiben des Versorgers eine Hilfe sein?

Die Frage, dass der Kunde nicht erst auf einen Rückforderungsprozess verweisen werden darf, hat der BGH mehrfach ganz eindeutig entschieden.

Der Hinweis auf die Ölpreisbindung ist ebenso \"Schnee von gestern\".

Lesen Sie den entsprechenden Beitrag im SPIEGEL:

Gaspreisprotest/ Hintergrund im SPIEGEL !!!!


Offensichtlich hantiert der Versorger immer noch mit einem zeitlich überholten Mustertextbaustein, den er irgendwo her hat und der von Anfang an inhaltlich falsch war.


Komischerweise schreibt der Versorger das selbe, wie früher alle anderen.

Man scheint sich also abgestimmt zu haben.

Eventuell reichte auch die eigene intellektuelle Leistung nicht aus, um selbst für die eigenen Kunden ein Schreiben zu verfassen.

Dieses bundesweit  abgestimmte Verhalten lässt ein mächtiges Kartell besorgen, welches sofort beendet werden müsste.



Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline neusser2005

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Antwort Stadtwerke Neuss wg. Billigkeit v. Preiserhö
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2005, 14:59:26 »
Als kleiner Nachtrag hier noch zwei Mitglieder des Aufsichtrat der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH:

Dr. Michael Pfingsten - Vorstand Ruhrgas AG

Jürgen Schneider - Vorstand Ruhrgas Energie Beteiligungs AG

Da versteht man doch die Preisfindung bei den Stadtwerken !!!


Mich jedenfalls wundert nichts mehr !!!

Offline RR-E-ft

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Antwort Stadtwerke Neuss wg. Billigkeit v. Preiserhö
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2005, 15:04:09 »
Vielleicht haben die Herren ja auch gleich den Mustertext mitgebracht, um die Kunden vollzutexten.

 

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