Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr  (Gelesen 16891 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« am: 09. Oktober 2005, 20:58:04 »
Schreiben der GEW Wilhelmshaven an einen Kunden:

PST-Nr.: ..... Ihr Schreiben vom 07.09.2005


Sehr geehrter Herr ....,

mit Schreiben vom 07.09.05 haben Sie Einspruch gegen eine angedrohte Einstellung der Versorgung eingelegt. Diese Androhung unsererseits erfolgte unbeabsichtigt, da wir derzeit gegenüber Kunden, die sich auf § 315 BGB berufen, keine Versorgungseinstellung androhen oder vornehmen wollten.

Gerne möchten wir Ihnen die diesbezüglichen Hintergründe darlegen: Bei der mit der Androhung der Versorgungseinstellung verbundenen Mahnung handelt es sich um einen Textbaustein, den unser System bei Erreichen eines bestimmten Zahlungsrückstandes automatisch generiert. Da wir derzeit gegenüber Kunden, die sich auf § 315 BGB berufen, keine Versorgungseinstellungen vornehmen möchten, behandeln wir diese Kunden individuell, was auch für uns mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden ist. Trotzdem kam es in Ihrem Fall leider dazu, dass Sie im System als \"normaler Nichtzahler\" geführt wurden und deshalb auch der entsprechende Text mit Sperrandrohung versandt wurde. Hierbei handelte es sich aber nur um ein einmaliges Versehen und keinesfalls um eine flächendeckende Vorgehensweise. Seien Sie versichert, dass wir nicht beabsichtigt haben, eine entsprechende Versorgungseinstellung bei Ihnen vorzunehmen.
Gerne stehen wir Ihnen für ein ausführlicheres Gespräch telefonisch unter 04421 404-802 oder persönlich während unserer Servicezeiten montags - freitags von 7:30 -16:30 Uhr in der Nahestraße 6 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
GEW Wilhelmshaven GmbH




Anmerkung:


Der Kunde hatte zuvor wegen der Sperrandrohung eine einstweilige Verfügung gegen die GEW beantragt, deren Erlass vom Amtsgericht abgelehnt wurde.

Danach hatte sich der Kunde direkt an die GEW gewandt und das volle Sanktionsprogramm benannt, insbesondere eine Strafanzeige in Aussicht gestellt.

Wie man sehen kann, wollte der Versorger gar keine Versorgungseinstellung androhen.

Wie immer nur ein missliches Versehen.

Nach Angaben der WHV-Bürgerinitiative \"Kampf gegen zu hohe Energiepreise\" sollen 1.500 Kunden in Wilhelmshaven die Zahlung der Gaspreiserhöhung verweigern, die sich nunmehr bestätigt sehen, dass ihnen keine Versorgungseinstellung droht.

Insbesondere Hennessy hatte sich dafür interessiert, wie es in Wilhemshaven weiterging.

So einfach war das.  :)



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Harry01

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2005, 00:55:46 »
Ein Entschuldigungsschreiben hatte ich nach einer stattgegebenen einstweiligen Verfügung von meinem Versorger auch erhalten, allerdings nicht so detailliert und ausführlich wie dieses.

Daß die Unterscheidung von §315-Kunden und \"normalen Nichtzahlern\" einen höheren administrativen Aufwand erfordert, kann ich nicht nachvollziehen. Die Versorger machen sich in dem Fall selbst das Leben schwer. Für die §315-Kunden bräuchte doch eigentlich nur das komplette Mahnverfahren ausgesetzt werden, da auch die Mahnschreiben in dem Fall unrechtmäßig verschickt werden.

Offline Cremer

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2005, 08:02:40 »
@harry01

ob die einen administrativen Aufwand haben oder nicht, kann uns kunden zunächst mal nicht interessieren. es ist Sache der Versorger wie sie sich organisieren.

Es werden auch die Widersprüchler unterschiedlich bei den Versorgern behandelt.

Entweder erhalten Widersprüchler neue Kundennummern oder sie werden sonst irgendwie \"anders\" erfasst oder auch überhaupt nicht unterschieden (siehe SW KH). Dies zeigt sich darin, dass das gesamte Mahnverfahren im monatlichen Procedere abläuft.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Graf Koks

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2005, 10:10:15 »
@RR-E-ft:
@harry01:

In der Tat wurde schon bald nach den breit angelegten Preisprotesten das Thema für die Versorger in allen rechtlichen und technischen Facetten durchleuchtet, und zwar auf dem bereits mehrfach erwähnten BGW- Fachkongress \"Preiskommunikation von Gasversorgern\" am 06.07.2005 in Bonn.

Dort wurde zum einen die tatsächliche Rechtslage vom BGW dargestellt, zum anderen auch das Thema \"IT-Unterstützung, Mahnsperre und Kundenanschreiben\" (Zitat) angeschnitten. Dies dürfte dann wohl erst Recht die Frage von (unzulässigen) Versorgungssperren beantwortet haben, und in der Tat dürfte es auch nicht so schwer sein, einem Preisprotestler ein anderes Musterschreiben auszudrucken und einzutüten als einem illiquiden Kunden.

Es gibt dann aber immer wieder Fälle, wo die IT eben sich selbst überlassen bleibt. Bei nicht wenigen Versorgern habe ich aber den Eindruck, dass man an der \"Schusslinie\" Versorgungseinstellung bewusst weiter herummanövriert, um die Leute zu einer Zahlung \"wenigstens unter Vorbehalt\" zu bewegen. Der Erfolg ist, dass selbst die Medien teilweise noch immer weitergeben, es müsse natürlich unter Vorbehalt bezahlt werden, damit \"auch morgen noch Gas aus der Leitung kommt\" (so gesehen beim RBB im Sep. 2005).


In soweit sollten GVU mit unnachgiebigen Abmahnschreiben belegt werden, soweit bewusst weiter diese Einschüchterungstaktik gefahren wird.


M.f.G.
Graf Koks

Offline Harry01

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2005, 11:53:33 »
@Cremer

Zitat
ob die einen administrativen Aufwand haben oder nicht, kann uns kunden zunächst mal nicht interessieren. es ist Sache der Versorger wie sie sich organisieren.

Das ist schon richtig, ändert aber nichts daran, daß immer wieder so argumentiert wird. Schlimmer ist noch, daß die Versorger meinen, damit z.B. Mahnkosten zu rechtfertigen, die ja auch nicht erhoben werden dürfen.

@Graf Koks

Zitat
Dies dürfte dann wohl erst Recht die Frage von (unzulässigen) Versorgungssperren beantwortet haben

Die Versorger haben noch ganz andere Antworten auf die eindeutige Rechtsalage zugunsten der Versorgungskunden erhalten bzw. nachrecherschiert. Warum sonst versuchen sie immer wieder, die Kunden einzuschüchtern und zur vorbehaltlichen Zahlung zu bewegen?

Zitat
Bei nicht wenigen Versorgern habe ich aber den Eindruck, dass man an der \"Schusslinie\" Versorgungseinstellung bewusst weiter herummanövriert, um die Leute zu einer Zahlung \"wenigstens unter Vorbehalt\" zu bewegen.

Genau so sehe ich das auch. Ich glaube nicht, daß der \"Textbaustein\" Sperrandrohung bei allen Versorgern für die Widersprüchler aus der EDV verbannt ist.

Zitat
In soweit sollten GVU mit unnachgiebigen Abmahnschreiben belegt werden

Für Abmahnungen dieser Art hätten Sie doch mitunter die besten Möglichkeiten, oder?

Offline RR-E-ft

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2005, 11:57:09 »
SPIEGEL-Leser wissen mehr:

Gaspreisprotest/ Hintergrund im SPIEGEL !!!!

Referent bei dem BGW-Seminar \"Preiskommunikation\" war wie immer Dr. Bernd Kunth.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #6 am: 10. Oktober 2005, 12:04:52 »
Die Zeit, in der einige Gasversorger geglaubt haben, den \"§315-Kampf\" im Alleingang und Rack-Zack gewinnen zu können, ist schon seit Monaten vorbei!

Die anfängliche Rambo-Manier einiger Geschäftsführer, hat sich sehr schnell erledigt. Deshalb braucht man nicht unbedingt hinter jedem Schreiben eines Stadtwerkes einen neuen hinterlistigen Trick oder eine neue Nötigung zu vermuten. Das eine Zahlung unter Vorbehalt dem Empfänger lieber ist als keine Zahlung, liegt auf der Hand und braucht nicht kommentiert zu werden.

Vielleicht honieriert man ja auch mal die Einstellung der GEW Wilhelmshaven die, trotz der ablehnenden Haltung des Amtsgerichtes ggü. dem Kunden, die fehlerhafte Versendung der Versorgungseinstellung zugegeben hat?

Die Zusammensetzung der 315-er Kundengruppe spiegelt das gesamte Spektrum der Normal- und Schlechtzahler wieder, weshalb man hier nicht einfach auf Mahnungen verzichten sollte. Würden die Versorger dies tun, so würde man ihnen in diesem Forum wieder den Vorwurf machen, durch ineffizientes Mahnwesen die ausgebuchten Forderungen und damit die Kosten der Versorgung künstlich hochtreiben zu wollen.

Der zusätzliche Handlingsaufwand für einwandfreie Mahnungen  bei Widerspruchskunden ist unzweifelhaft gegeben, aber hier hat Cremer Recht, dass es den Kunden nicht direkt interessieren muss.

Offline RR-E-ft

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #7 am: 10. Oktober 2005, 12:13:06 »
@Hennessy


Sie haben recht.

Die Versorger müssten sich nur einmal öffentlich positionieren, dass die Zeiten von Sperrandrohungen für die \"§315-er\" vorbei ist.

Dann würde eine gewisse Ruhe und Gelassenheit einziehen.

Ich gehe davon aus, dass die GEW Wilhemshaven gar nichts von der Gerichtsentscheidung wusste.

Fakt ist, dass der Kunde sich aufgrund einer Sperrandrohung genötigt sah, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und dafür sind ihm gewiß Kosten entstanden und alles aufgrund dieses Versehens.

Deshalb bedarf es einer eindeutigen Kommunikation und die Versorger sollten sich gegenüber ihren Kunden eindeutig positionieren, wie sie weiter verfahren werden.

Wenn die derzeitige Einschätzung (jedenfalls bei der E.ON Ruhrgas-Tochter Thüga) erkennbar lautet:

Wir machen nichts und warten erst einmal die Entscheidungen in Heilbronn, Hamburg und Bremen ab, um erst danach weiterzusehen, dann haben wir einen relativen Frieden, ohne jede Woche neu die Gerichte befassen zu müssen.

Nicht eben leicht für Versorger einzugestehen, dass ihre Möglichkeiten aufgrund der Rechtslage beschränkt sind.

Das ist ja auch eine vollkommen neue Erfahrung.


Gegenüber dem Vorlieferanten funktioniert es jedoch ebenso!



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #8 am: 10. Oktober 2005, 16:25:57 »
@Hennessy:

Zitat:
Die Zusammensetzung der 315-er Kundengruppe spiegelt das gesamte Spektrum der Normal- und Schlechtzahler wieder, weshalb man hier nicht einfach auf Mahnungen verzichten sollte.


Das sehe ich etwas anders: Es gibt eine breite Masse von Kunden, die gegen Preisneubestimmungen i.S.d. § 315 BGB protestieren und zumeist peinlich genau darauf achten, dass Sie den \"Sockelbetrag\" mit oder ohne Zuschlag x% entrichten. Was Mühe macht, weil man selbst Rechnungen auseinanderdividieren muss, um dem Versorger dann den fälligen Betrag zu überweisen. Wer hier Mahnungen verschickt, hat sich nach wie vor nicht mit der von Gesetzes wegen gegebenen Rechtslage hinsichtlich der Fälligkeit des Unterschiedsbetrages angefreundet. Vielleicht ist die Einsicht der GVU\'en hinsichtlich der Unzulässigkeit einer Sperrung ein erster Schritt auf dem Weg zu einer reellen rechtlichen Betrachtung. Der nächste Schritt wäre es vielleicht, auf Mahnungen zu verzichten und den Leuten statt dessen Infoschreiben zu schicken, wie viel sie durch den Preisprotest nun einbehalten haben, dass man davon ausgeht, dass im Falle des Nachweises der Billigkeit dieser Betrag zu entrichten ist und die Nichteinforderung unter DEM VORBEHALT DES BEWEISES DER BILLIGKEIT STEHT (so wäre es rechtlich korrekt!) und der Kunde diesen Betrag doch im eigenen Interesse zurücklegen möge. (Auch wenn es derzeit nicht eben wahrscheinlich ist, dass die Billigkeit nachgewiesen wird, und vorbehaltlich der Verjährung.)

Dann gibt es die illiquiden Kunden, die sich meistens um nix kümmern und mit dem BGB nicht gerade auf DU und DU stehen.

Es mag dann noch eine kleine Schnittmenge geben. Auch gutes Recht kann ich schlechte Hände geraten, das erleben wir in allen Lebensbereichen täglich. Oft haben die Leute dann aber auch keinen Erfolg damit. Wenn hier im Forum oder anderswo der Preisprotest von illiquiden Kunden diskreditiert wird, stelle ich mich dem entgegen. Auch wenn es manch einem GVU mal gut tut, wenn er vom Gericht mit einer §93ZPO- Kostenentscheidung nach Hause geschickt wird, weil der Kunde den Sockelbetrag sofort anerkennt.

Die drei Gruppen zu trennen, setzt voraus, dass man sich die Mühe macht (s.o.) eine Paralellrechnung nach dem alten Preis zu erstellen. Tut man dies nicht, verläuft das \"Projekt § 315\" (Zitat BGW) auf Versorgerseite irgendwie unrund, wenn man dann hin und wieder so eine lästige einstw. Verf. im Hause hat, weil im Mahnschreiben etwas zu viel mit dem Säbel gerasselt wurde und der Kunde diesen Humor nicht teilt.

By the way: Ein wegen Preisprotest gesperrter Kunde nimmt kein Gas mehr ab. Dann ist ein Kunde mit § 315- Tarif vielleicht auch wirtschaftlich interessanter.

Was die Sperrandrohung im Falle Wilhelmshaven angeht, nun, da war ja zwischenzeitlich auch die Einschaltung des Wirtschaftsministeriums usw. in Aussicht gestellt worden.

Es wäre auch für eine unabhängige Justiz ein merkwürdiger Vorgang, wenn es nicht dann und wann einmal Abweichungen gäbe. Hierfür gibt es den Instanzenzug, der eine einheitliche Rechtsprechung sicherstellt. Es gibt zur Versorgungssperre zwischenzeitlich auch einen Beschluss des OLG Düsseldorf. Hiervon und von anderen stattgebenden Entscheidungen hatte ich Ihnen bereits berichtet. In soweit ist es richtig, dass die Sache langweilig wird, bloß scheinen auch Sie sich nach wie vor schwer zu tun, sich mit der Rechtslage tatsächlich abzufinden.


M.f.G. aus Berlin
der Graf

Offline RR-E-ft

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #9 am: 10. Oktober 2005, 21:14:58 »
@Graf Koks

Nach meiner Einschätzung ist Hennessy nicht eben einer, der sich mit irgend etwas abfindet.

Allein dafür, sich gegenüber dem Vorlieferanten auf die Nichtigkeit des Bezugsvertrages und Unbilligkeit der Preisstellung zu berufen, wird es wohl noch nicht ausgereicht haben.

Dabei ist doch ganz offensichtlich, wie einfach es sein kann.

Gern würde ich davon lesen.

@Hennessy

Nur Mut und andere davon überzeugen, möglichst große Player wie etwa MVV und andere.

Wenn sich viele Ortsversorger mit einmal entsprechend zur Wehr setzen, gibt es auch dort einen Flächenbrand.

Immerhin ist die Idee ja hoch ansteckend.

Die Macht des Faktischen schafft ein übriges.


Und schon ist der bisherige Unsinn Geschichte.

Davon bin ich überzeugt.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Graf Koks

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #10 am: 10. Oktober 2005, 23:56:12 »
@RR-E-ft
@Hennessy:

Das ist ein System, dass sich irgendwie selbst am Leben erhält, so lange nicht einmal zumindest einige aufstehen und auf Konfrontation gehen, und zwar auf der RICHTIGEN Seite. Es sind hier nicht die Endverbraucher gemeint, weder als Kontrahent noch als derjenige, der aufstehen soll ...

Für mich ist rechtlich hier eigentlich alles gegessen. Was aus den kartellrechtlichen Verfahren wird, die da evtl. gegen E-On und andere kommen, ist ebenso nur noch Formsache wie die Sammelklagen in Hamburg, Bremen und Heibronn, und auch die vielen, die da noch kommen werden. In allen Fällen wird von der Branche der Rechtsweg ausgeschöpft werden, damit der Abgesang auf das alte System strophenreich ausfällt.

Spannend ist vielmehr, was sich hier und da auf der anderen Seite tut. Das könnte Hennessy uns verraten, vielleicht per PN.

Vielleicht gleich ein neues Forum für die ... nein, so weit sind wir vielleicht doch noch nicht.


Ich habe nebenbei den wirklich schönen Artikel im Spiegel gelesen.
Zitat zu Freshfields, Büdenbender und der Versorgungsbranche: \"Wenn das zwingende Argument fehlt, muss das schlechtere wenigstens derart massenhaft reproduziert werden, dass es irgendwann die Gerichte beeindruckt.\"

Das hat ganz ähnlich schon Jean Anouilh vor über 50 Jahren im Bühnenschauspiel \"Jeanne oder Die Lerche\" so auf den Punkt gebracht:
\"Die Propaganda ist eine sehr summarische Angelegenheit. Das wichtigste ist, dass man etwas sehr triviales sagt und es genügend oft wiederholt. Nur so schafft man eine Wahrheit.\"

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Nichtsdestotrotz: Ich möchte hier niemanden verprellen, vor allem nicht Hennessy. Wenn ich ab und zu süffisant bin, möge man mir das nachsehen. Ich würde mich freuen, wenn sich ein interessantes Fachgespräch entwickeln liesse.

Schöne Nacht wünscht
Graf Koks

Offline RR-E-ft

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« Antwort #11 am: 11. Oktober 2005, 11:53:34 »
@Graf Koks
@Hennessy

Jede Propaganda hält nur so lange, bis sie als solche entlarvt ist, der Kaiser ohne Kleider dasteht.

Der Punkt ist erreicht.

Als Kind aus einem Land, das heute einigen nur noch aus Filmkomödien bekannt ist, habe ich die Erfahrung, dass sich der Lauf der Dinge danach nicht mehr aufhalten lässt.

Als der \"Eiserne Vorhang\" in Ungarn fiel, war es vollkommen müßig, an einem DDR- Reisegesetz zu arbeiten, um die Menschen (\"Bürger der DDR\") hiernach einmal  im Jahr mit 15 Westmark in das sog. Nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet (NSW) - terra inkognita, weil oft schon die Landkarten an der Grenze endeten, reisen zu lassen.

Das ließ sich nicht aufhalten und wurde durch Schabowskies Patzer auf der Pressekonferenz am 09.11.1989 nur beschleunigt.



Jetzt geht es also auch nur noch um Beschleunigung im Interesse der Stadtwerke und ihrer Kunden.


Dazu ist es erforderlich, dass sich die Stadtwerke mit ihren ureigenen wirtschaftlichen Interessen emanzipieren, nicht mehr durch das E.ON Ruhrgas-Sprachrohr BGW und den von der E.ON Ruhrgas-Tochter thüga majorisierten VKU \"ihre\" Interessen vertreten lassen.

Fatal wäre ein Zusammenschluss von VDEW, BGW und VKU als Riesenlobby, wo nur noch der \"Alliierte Kontrollrat\" der vier großen \"Besatzungsmächte\", die den deutschen Energiemarkt in \"Besatzungszonen\" und koloniale Einfluss- Sphären aufgeteilt haben, das Sagen haben, alle anderen als Statisten und Hilfstruppen zu Vasallendiensten für diese verpflichtet sind.


Wettbewerb braucht Wettbewerber!

Und das meint in erster Linie auch die vielen Stadtwerke, die sich emanzipieren und eigene Bündnisse zur Durchsetzung ihrer Interessen gegen die Energieriesen schaffen müssen.

Es ist bisher vollkommen falsch, gemessen an der Zahl der verschiedenen EVU in Deutschland auf einen funktionierenden Wettbewerb zu verweisen, wie dies BGW und VDEW gebetsmühlenartig tun, obschon auch Unternehmen wie E.ON Thüringer Energie, E.ON Hanse und E.ON Westfalen Weser darauf verweisen, angesichts der Bezugskostensteigerungen \"machtlos\" zu sein.

Deren Machtlosigkeit folgt nur aus der entsprechenden Konzernoptimierung über alle Wertschöpfungsstufen hinweg, nicht anders beim RWE.

Schlussendlich wollten wohl E.ON Ruhrgas, E.ON und vielleicht auch Dr. Bernotat für sich reklamieren hilflos zu sein, um sich dann etwa mit dem RWE- Chef Roels, dem es nicht anders ergeht, gegenseitig zu bedauern, während dessen die Gewinne und die Vorstandsbezüge immer weiter steigen.

Wenn sich die Stadtwerke in diesem Sinne emanzipieren, werden sie immer noch nicht auf Augenhöhe mit den Riesen verhandeln können, jedoch werden sie ein ganzes Stück aus ihrer tatsächlichen \"Machtlosigkeit\" angesichts der bisher herrschenden Verhältnisse herauskommen.

Den Ausgleich des Machtungleichgewichts muss der Staat, zum Beispiel i Gestalt des Bundeskartellamtes schaffen. Hierzu ist er offensichtlich auch bereit.

Es muss auch nichts mehr vorgedacht werden, falls es weiter an Vordenkern fehlen sollte, weil das gesamte, wirkungsvolle  Instrumentarium umfassend aufgezeigt wurde.

Prüfstein jeder Theorie ist die Praxis.

Und nun hat die Praxis gerade gezeigt, dass die Umsetzung der Theorie und daraus abgeleiteten Strategie in der \"Aktion § 315 BGB\" breits seit über einem Jahr wirkungsvoll funktioniert, auch wenn am Anfang kaum einer daran glauben wollte, bei vielen eine Skepsis überwog, die es mit guten Argumenten zu überwinden galt. Auch das ist gelungen.

Jetzt werden Macher gebraucht, die dieses auch umsetzen undzwar so schnell wie möglich im Interesse der Stadtwerke, fairen Wettbewerb und erst dadurch mögliche  faire Energiepreise für die Verbraucher.


Wenn man schon einmal dabei ist, sollten Stadtwerke auch gleich daran denken, mit § 315 BGB die abenteuerlichen Netznutzungsentgelte der vorgelagerten NB und ÜNB zu reduzieren.

Das spart den Stadtwerken unnötige Kosten und birgt ein entsprechendes Kostensenkungspotential, welches an Kunden weitergegeben werden kann.

Offenbar ist, dass sich die Energieverbraucher nicht mehr dazu bereit finden, jedwede \"Kosten\" über die Preise weiterhin zu bezahlen, nur damit sich die schon zum Bersten gefüllten Konzernkassen weiter füllen.

Man kann jetzt also Teil des Problems oder Teil der Lösung sein.

Dazwischen gibt es nichts anderes.


Jetzt müssen nur noch ganz viele ganz schnell die Zeichen der Zeit verstehen.

Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist (stammt nicht von Oscar L.).


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

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« Antwort #12 am: 11. Oktober 2005, 12:41:55 »
@ Graf Koks

Zitat
Der nächste Schritt wäre es vielleicht, auf Mahnungen zu verzichten und den Leuten statt dessen Infoschreiben zu schicken, wie viel sie durch den Preisprotest nun einbehalten haben, dass man davon ausgeht, dass im Falle des Nachweises der Billigkeit dieser Betrag zu entrichten ist und die Nichteinforderung unter DEM VORBEHALT DES BEWEISES DER BILLIGKEIT STEHT (so wäre es rechtlich korrekt!) und der Kunde diesen Betrag doch im eigenen Interesse zurücklegen möge.


Ich rede von der Mahnung des unstrittigen Betrages! Diese Mahnungen müssen individuell erzeugt werden, was schon einen Mehraufwand (siehe Zitat Cremer: thats life) für den Versorger verursacht, aber:

Wohlwissend, dass RR-E-ft für seinen Fall garnichts mehr zahlt bleibe ich bei der Meinung, dass im Falle der Zahlungsaussetzung eine Sperrung erfolgen sollte.

Es kann nicht sein, dass der erbrachten Leistung (Versorgung) keine Gegeleistung (Zahlung) gegenübersteht!

Diejenigen, die nach §315 widersprechen, sollten selber in der Lage sein zu erkennen, welche Beträge man vorsichtshalber auf das Sparbuch packt - dafür brauchen sie m.E. keine kastrierten halbherzigen Mahnungen bzw. Infoschreiben des Versorgers.

Zitat
Für mich ist rechtlich hier eigentlich alles gegessen.


Das wird sich wohl noch erweisen müssen! Hier ist m.E. gerade das Vorgeplänkel beendet - Erinnerung: Die Welt ist voller falscher Gerichtsurteile, je nach dem welche Brille auf der Nase abgestützt wird!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #13 am: 11. Oktober 2005, 13:29:19 »
@Hennessy

Ich ermutige gar niemanden dazu, es mir gleich zu tun.
Ich erwähne es äußerst selten.
Nur wenn ich gereizt bin.

Deshalb sollten Sie auch gar nicht erst jemanden mittelbar auffordern.

Hier liegt der Fall nämlich anders, weil die Stadtwerke ihre Kunden im wahrsten Sinne des Wortes an ein E.ON- Konzernunternehmen verkauft haben, welches die Preise getreu der Konzernphilosophie einseitig bestimmt. Das Konzernunternehmen hatte den Kundenstamm der mit hohen NNE gefangenen Kunden sogar als immateriellen Vermögenswert in die Bilanz eingestellt, als wenn die Möglichkeit des Versorgerwechsels gar nicht mehr bestünde (\"Leibeigenschaft\").

Deshalb hatte ich überhaupt angefangen, mir Gedanken zu machen, diesen Zustand zu beenden. Alles weitere ist Folge davon.

Der jetzige Zustand begann erst, nachdem die Stadtwerke mit mir ganz besonderen Schabernak treiben wollten. Das muss man sich natürlich vorher überlegen (actio/reactio).


Das mit meinen Stadtwerken ist also etwas außerordentlich Besonderes, nicht auf andere Fälle übertragbar.

Dass Zahlungsanspruch und Fälligkeit des selben zwei paar Schuhe sind, brauchen wir nicht zu erörtern.

Zudem mangelt es hier wohl an einer notwendigen behördlichen Tarifgenehmigung gem. § 12 BTOElt, so dass schon nach Braband, Strompreise zwischen Privatautonomie und staatlicher Kontrolle, S. 217 und BGH-Rechtsprechung gar keine wirksamen Strompreisforderungen durch die Lieferung begründet werden, ohne dass es erst noch auf deren Fälligkeit ankäme.

§ 12 BTOElt ist ein Verbotsgesetz, so dass ein Verstoß die Unwirksamkeit der Preisforderung zur Folge hat. So ist die Juristerei.

Sie hat wenig damit zu tun, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
Schließlich hatte ich die Stadtwerke über ein Jahr lang aufgefordert, sich eine eigene Tarifgenehmigung zu besorgen. Mehr als mahnen und warnen und eindringlich appellieren kann auch ich nicht.

Ohne tarifgenehmigungsantrag prüft natürlich auch niemand die Kosten- und Erlöslage der Stadtwerke.... Da wird dann vieles möglich, was ich nicht für möglich halten möchte.

Dieser Fall dürfte ganz selten in Deutschland sein und wird in der einschlägigen Kommentierung deshalb immer wieder als Paradebeispiel genannt, zB. Theobald/ Theobald, Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts, . 82 ff., allein wohl deshalb weil die BBH- Kollegen besonders stolz auf diese Erfindung sind.


Für Ihre Kunden dürfte all dies nicht gelten.

Diese sollen weiter die alten Preise unter Vorbehalt leisten.
Nichts anderes habe ich immer wieder gesagt.


Für Skeptiker:


Ich habe die Fundstellen zur Anwendung von § 315 BGB für Weiterverteiler, insbesondere in EHP 2005, 26 genannt.

Wie sollte es zu einem Streit, über den Gerichte vielleicht mal entscheiden, wenn sich jemand zu einer Klage bequemt, kommen, wenn man sich nicht jetzt auf die Kartellrechtswidrigkeit und Nichtigkeit des Bezugsvertrages und das Bestehen eines klassischen Interimsverhältnisses beruft?

Ich glaube nicht, dass ein Vorlieferant danach klagen wird, weil man eben diesen Streit ja gerade tunlichst vermeiden wollte. An die Stadtwerke Schwäbisch Hall bzw. die Stadt soll deshalb sogar ein Millionenbetrag geflossen sein, worauf Herr Cremer in einem Beitrag hinweist.


Eher wird es Angebote geben, die aber auch nur günstiger sein können als der jetzige Zustand.

Vielleicht unterbreitet man auch Ihnen ein solches!

Schwäbisch Hall liegt wohl überall.
Das soll die reizvolle Stadt keinesfalls abwerten.



In diesem Sinne ist ein weiteres Abwarten m. E. nicht gerechtfertigt.

Es kostet wenig, ein entsprechendes Schreiben an den Vorlieferanten zu senden, um zu sehen, was Freshfields oder Clifford Chance  für diesen antworten.

Man muss ein solches nur eben mal losschicken.

Bedarf es etwa eines Musterbriefes?

Einen solchen werde ich nicht altruistisch zur Verfügung stellen, wofür ich um Verständnis bitte.

Gern wird jedoch notwendige Unterstützung geboten.


Der BGH entscheidet alsbald über die Anwendung von § 315 BGB auf Strom-NNE im Anschluss an OLG Karlsruhe.

Dann dürften die letzten \"Rätsel\", die einige immer noch (vorgeblich) vermuten, auch aufgeklärt sein.

Für mich ist die BGH-Rechtsprechung längstens eindeutig.

Und bedenken Sie nur die Macht des Faktischen, wenn sich genügend Stadtwerke beteiligen.

Ebensowenig, wie man alle seine Kunden vor Gericht zerren kann, kann man einen ganzen großen \"Stadtwerke- Zirkus\" mit Zuckerbrot und Peitsche dressieren.

Auf irgendein juristisches Geplänkel kommt es überhaupt nicht mehr an, wenn eine Lavine erst einmal rollt.

Oder glauben Sie ernsthaft, wir wollten noch warten, bis der BGH iregendwann einmal entschieden hat?

Wir zahlen einfach heute schon die Preise, die wir für angemessen halten.

Das werde auch ich ganz gewiss tun, wenn nur die Voraussetzungen (u.a. nachgewiesene behördliche Tarifgenehmigung) vorliegen.

Zudem lasse ich die Jenaer Stadtwerke auch nicht mit ihren Sorgen allein im Regen stehen, sondern habe diesen natürlich den Weg aufgezeigt, der in die Freiheit führt.

Nur müssen die Stadtwerke eben ihre Ketten allein abschütteln.
Das kann kein anderer für diese leisten. Man kann allenfalls durch sanften Druck etwas nachhelfen.

Verwundert war ich, als ich letzte Woche ein Schreiben erhielt, mein Strom- und mein Gasversorger seien fusioniert und nun sollte ich mich über weiter faire Preise freuen!

Entweder haben die Jenaer Stadtwerke Betriebsabteilungen zusammengelegt oder auch ihre Gaskunden an das Konzernunternehmen still und heimlich (für welchen Preis?) verkauft.

Ich habe bei den Stadtwerken nachgefragt, was der Hintergrund sein könnte, jedoch keine Antwort darauf erhalten.

Wer mich still und heimlich als langjährig treuen Kunden verkauft, so dass ich mich verraten fühle, der sollte sich nicht selbst auf Treu und Glauben berufen können. Dann sind aber auch schon nicht die Stadtwerke aktuell betroffen, sondern jemand anders. Ich bin wie viele andere betroffen, weil ich verkauft wurde und mich deshalb verraten fühle.


Geheimnisvoll. Bin ich ON?
 


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #14 am: 11. Oktober 2005, 14:19:52 »
@Hennessy:

Ich muss mich wiederholen: Wenn der Preisprotest der Verbraucher durch Zahlungsunwillige diskreditiert wird, dann stelle ich mich dem entgegen. Von Zahlungseinstellung ist hier im Forum nach meiner Beobachtung auch nicht die Rede.

Von der \"Front\" Regionalversorger - Endverbraucher erwarte ich keine bahnbrechenden Entscheidungen mehr. Es ist doch alles gesagt ! Diese Einschätzung teile ich mit vielen anderen Juristen, darunter Richtern, die den Protest von unbeteiligter Warte aus betrachten. Was soll den noch kommen ?  Eine Entscheidung des großen Zivilsenates beim BGH ? Freilich, wenn man sich der Rechtslage nicht annähern kann oder will, dann können es gar nicht genug Urteile sein, dann kann man es, stur und nimmermüd, immer wieder probieren. Zahlen tuen es ja andere.

Es geht hier nur darum, das voraussehbare Ergebnis so lange wie möglich hinauszuschieben, der strophenreiche Abgesang eben und vor allem auch die Devise: Weitermachen wie bisher, solange nicht auch der letzte Kunde rebelliert. Wenn gleich mehrere Zivilsenate des BGH eine klare Linie fahren (ist das das Vorgeplänkel, von dem Sie sprechen ?), nützen auch lobbyfreundliche Aufsätze in der NJW und anderswo nichts.

Übrigens waren viele Richter zwischen Referendariat und Berufung in den Richterdienst bei rennomierten Sozietäten beschäftigt und wissen auch von daher noch recht genau, wer wen vertritt. Man kennt sich in der Branche, und auch wenn gilt: judex non calculat: 1 und 1 zusammenzählen kann unser Richterstand sehr gut.

Ich habe auch keine Liste falscher Urteile. Ich weiss derzeit nur von einem Urteil des AG Euskirchen, dass nach meinem Kenntnisstand in die Berufung gegangen ist, wobei ich davon ausgehe, dass das LG Bonn anders entscheiden wird. Stichwort Instanzenzug.


Also zurück zu der spannenden Frage, was sich auf der Seite Regionalversorger - Ferngasgesellschaften tut. Was gibt es dort denn neues, Hennessy ?


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

 

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