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Autor Thema: Sonderkündigungsrecht Gas-Tarif 1607 Preiserhöhung ab 01.05.2011  (Gelesen 3281 mal)

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Offline Kolja

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Ich bin seit dem 01.10.2010 Gas-Kunde bei Teldafaxt. Jetzt trudelt eine Preiserhöhung zum 01.05.2011 mir ins Haus. Danach erhöht sich der monatliche Abschlag um satte 50,00 Euro. Ich werde im Preisanpassungsschreiben nicht auf mögiche Widersprüche geschweige auf Kündigungsmöglichkeit hingewiesen.

Laut AGB gilt die Preiserhöhung als angenommen, sofern ich dieser binnen 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung  per Schreiben oder Telefax nicht widerspreche. Ich habe schriftlich im Kundenportal widersprochen und werde einen Widerspruch per Post noch rausschicken.

Was passiert jetzt? Endet der Vertrag zum 30.04.2011 vorzeitig vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit? In den AGB lese ich nur von einseitiger Preisanpassung nach billigem ermessen, jedoch nichts vom Sonderkündigungsrecht, das ist doch unfair und ich muss mich doch wehren können z.B. durch vorzeitigen Austritt.

Danke für eure Hilfe

Offline bolli

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Sonderkündigungsrecht Gas-Tarif 1607 Preiserhöhung ab 01.05.2011
« Antwort #1 am: 25. März 2011, 07:54:42 »
Tja, das ist das altbekannte Problem, wenn Mindestvertragslaufzeit und Preisbindungszeitraum unterschiedlich lang sind. Insbesondere bei den Billiganbietern, die auch noch mit Boni und Frei-kWh arbeiten, muss darauf achten, dass beide Zeiträume MINDESTENS gleich lang sind.

In Ihrem Fall können Sie derzeit wohl nur prüfen, ob
1.) die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden (dazu müssen Sie Ihnen vor/bei Vertragsschluss bekannt gemacht worden sein) ud ob diese
2.) eine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten. Die einfache Aussage \"nach billigem Ermessen\" die Preise anpassen zu dürfen, dürfte hierbei nicht ausreichend sein. Der Versorger darf nach Vertragsabschluss, bei wirksamer Preisanpassungsklausel, nur die Preise erhöhen, wenn sich bei den preisbildenden Faktoren was ändert und dieses in der Summe diese Erhöhung rechtfertigt. Seinen Gewinnanteil darf er nicht erhöhen. Letzteres liegt aber bei der derzeitigen Situation von TDF wohl eher nahe.  ;)

Ihr Vertrag endet aber wohl trotz Ihres Widerspruchs nicht am 30.04.2011. Ich würde allerdings, falls Sie davon bisher Gebrauch gemacht haben, dass Lastschriftverfahren kündigen und im Falle einer unwirksamen Preisanpassungsklausel nur die bisherigen bei Vertragsbeginn vereinbarten Preise zahlen. Ggf. wird Ihnen dann TDF von selbst kündigen, was aber wohl auch erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich geht.

Offline Trainer

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Sonderkündigungsrecht Gas-Tarif 1607 Preiserhöhung ab 01.05.2011
« Antwort #2 am: 06. April 2011, 21:35:06 »
Ich habe ein ähnliches Problem, allerdings steht in den mir vorliegenden AGB ( Mai 2008 ) unter §8.3 ein Sonderkündigungsrecht drin. TDF behauptet, dies sei ein Irrtum und der Paragraph gelte nicht, aber ich sehe da eher einen Vertragsbruch drin... Ich habe die Zahlungen eingestellt und warte nun ab.

Wenn bei Ihnen kein Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen in den AGB steht, bleibt nur das Widerspruchsrecht, so daß Sie wenigstens nur den alten Preis zahlen müssen.

 

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