Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?  (Gelesen 3217 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?
« am: 26. April 2011, 12:23:04 »
EWeRK- Newsletter vom 21.04.11


Anmerkung:
Bei einem Atomausstieg per Gesetz würde der deutsche Gesetzgeber für sein Hoheitsgebiet das Risiko soweit minimieren, wie es ihm selbst allein rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Gerade ein Imoportverbot erschiene hingegen europarechtswidrig, insbesondere, als die Herkunft von börslich gehandelten Strommengen wohl nicht zweifelsfrei festzustellen ist.
Der Zweifel, dass importierte Strommengen aus Atomkraftwerken stammen, lässt sich wohl nicht ausräumen.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?
« Antwort #1 am: 26. April 2011, 13:06:07 »
Der Herr Professor aus  Berlin widerspricht sich ja offensichtlich selbst:
Erst sagt er, eine Laufzeitverkürzung könne einem Exportverbot für Atomstrom gleichgesetzt werden.
Das allein ist schon eine sehr gewagte Hypothese.
Es erscheint mir reichlich unverständlich.
Indem ich die Herstellung einer Ware unter umweltgefährdenden Bedingungen untersage, spreche ich ja kein Exportverbot aus. Schon gar kein Exportverbot für die Ware an sich.
Die Ware Strom darf ja auf andere Weise hergestellt und auch exportiert werden.
Insofern gibt es gar keinen \"Atomstrom\", der an einem Etikett erkennbar wäre und den der Zoll an der Grenze beschlagnahmen könnte, wenn man es überspitzt ausdrücken will.

Dann fordert er im gleichen Atemzug, wenigstens gleichzeitig mit dem Atomausstieg ein Importverbot von Atomstrom zu verhängen.
Das ist nun mit Sicherheit europarechtswidrig, wie RR-E-ft schon festgestellt hat.
Die Begründung für dieses Importverbot ist selbst wiederum an den Haaren herbeigezogen.
Auch hier wäre übrigend der Zoll recht hilflos und könnte nicht für die Durchsetzung des Importverbots sorgen. ;)

Sehr lustig, die Thesen des Herrn Profesors aus Berllin.  :tongue:

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?
« Antwort #2 am: 26. April 2011, 13:09:47 »
Prof. Schwintowski ist weithin geachtet, sehr geschätzt und anerkannt.
Er hat insbesondere meine Wertschätzung.
Gleichwohl muss man nicht alle Überlegungen und Schlüsse teilen.

Nehmen wir mal an, ein Importverbot für Atomstrom wäre zulässig.
Dann würde Frankreich seinen Nicht- Atomstrom nach Deutschland exportieren und in Frankreich würde der Atomstrom dort den Nicht- Atomstrom ersetzen.
Dadurch wäre insgesamt rein gar nichts gewonnen.

Es erscheint im Übrigen nicht gesichert, inwieweit bei einem Atomausstieg überhaupt eine sog. Stromlücke zwischen Angebot und Nachfrage in Deutschland bestünde, wenn die in Deutschland vorhandene \"Kaltreserve\" aktiviert wird.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?
« Antwort #3 am: 26. April 2011, 15:07:22 »
Interessante Diskussion, aber wie so oft, typisch inseldeutsch, einseitig atomstromgetrieben und inkonsequent.

Z.B. Österreichs einziges AKW Zwentendorf bei Wien wurde 1978 fertig gebaut  ging aber nie ans Netz. Die Bevölkerung hat sich gegen Atomstrom und für EE-Strom entschieden. Trotz idealer Bedingungen ist man aber immer noch von Strom-Importen z.B. aus der Schweiz und Osteuropa abhängig. Circa 17 bis 18 Prozent der Strommengen müssen importiert werden, etwa ein Drittel der Importe ist Atomstrom.

..und nu kaufen wir Deutschen den Österreichern wie den Schweizern ihren Wasserstrom noch teuer ab. Diese importieren dann günstigen atomaren oder fossilen Strom. Was ist trotz toller Zertifikate gewonnen? Für die Österreicher und Schweizer steigt der Profit und sonst .... ?

Die Kaltreseven sind keine wirklichen Alternativen. Es sind oft schmutzige Kraftwerke (Kohle, Öl) die da aus guten Gründen eingemottet sind und nicht ohne weiteres wieder ans Netz können. Bei den Reserve-Kraftwerken handelt es sich z.B. um eine EnBW-Anlage in Altbach bei Stuttgart sowie zwei weitere Blöcke in Karlsruhe. Eon hat zwei Anlagen eingemottet: Irsching 2 in Bayern sowie das Kohlekraftwerk Staudinger 2 bei Frankfurt. Auch der Kohleblock Mannheim 3, der  EnBW, RWE und der MVV gemeinsam gehören, ist nicht am Netz. Und schließlich ist ein RWE-Kohleblock im Saarland aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betrieb. Insgesamt summiert sich die Leistung dieser Anlagen auf rund 1700 Megawatt. Das entspricht lediglich der Strommenge, die die Atomreaktoren Neckarwestheim 1 und Isar 1 zusammen erbracht haben.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?
« Antwort #4 am: 26. April 2011, 16:04:24 »
@PLUS

Nicht ersichtlich, was Ihr Beitrag zur Frage der europarechtlichen Zulässigkeit eines gesetzlichen Atomausstiegs in Deutschland erbringen soll.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?
« Antwort #5 am: 26. April 2011, 16:23:06 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@PLUS
Nicht ersichtlich, was Ihr Beitrag zur Frage der europarechtlichen Zulässigkeit eines gesetzlichen Atomausstiegs in Deutschland erbringen soll.
    @RR-E-ft, das kann ich nicht akzeptieren.
    Nicht ersichtlich? Haben Sie den verlinkten Beitrag gelesen? Ich beziehe mich zweifelsfrei erkennbar auf Ihren Beitrag und den von Ihnen verlinkten:

Zitat
Die Ereignisse in Fukushima zwingen dazu, über das Konzept des deutschen Energiemixes und über den Zeitpunkt des Ausstiegs aus der Atomenergie neu nachzudenken....Will sagen: Der Betreiber eines deutschen Meilers könnte beim EuGH darauf hinweisen, dass der Ausstieg Deutschlands gar nicht ernst gemeint ist, weil man ja die entstehende Atomstromlücke durch die deutschlandnahen Nachbarmeiler füllt und auf diese Weise dazu beiträgt, dass letztlich die gleiche Atomstromkapazität in deutschlandnahen Gebieten am Netz bleibt, sodass der Gedanke nahe liegt, der Ausstieg der Deutschen aus der Atomkraft ist nur ein Scheinausstieg. Konsequenz: Entweder Deutschland steigt richtig aus der Atomkraft aus - verbietet also nicht nur den Betrieb von Meilern, sondern auch den Import von Atomstrom - oder aber Deutschland entwickelt ein gesamteuropäisches Energieversorgungskonzept mit den Nachbarn.

Erklären Sie mir dann im Hinblick auf die von Prof. Schwintowski angesprochene europarechtliche Frage, den Unterschied zwischen dem Import von ÖKO-Strom, der dann vom Exporteur wieder mit Atomstromimporten ersetzt wird und dem direkten Import von Atomstrom.[/list]

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?
« Antwort #6 am: 26. April 2011, 17:53:41 »
Prof. Schwintowski scheint zu problematisieren, dass ein Verbot der Erzeugung von Atomstrom in Deutschland europarechtlich nur zulässig sein könnte, wenn auch der Import von Atomstrom nach Deutschland in Deutschland gesetzlich untersagt würde.

Dass es sich anders verhält, scheint gerade die Situation in Österreich zu belegen, wo die Nutzung der Kenernergie seit dem \"Atomsperrgesetz\" von 1978 gesetzlich unzulässig ist, indes Strom importiert wird, der auch aus Atomkraftwerken stammen kann. Die Bundesrepublik Österreich ist EU- Mitglied.

Der von Ihnen vermisste Unterschied bei Erlass eines gesetzlichen Importverbotes für Atomstrom würde wohl darin bestehen, dass dann Atomstrom den Atomstromfilter der Grenzkuppelstellen - im Gegensatz zu Ökostrom und konventionell durch Verbrennung erzeugten Strom - nicht passieren könnte, wohl weil der Widerstand dagegen zu groß ist.  ;)

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Geplanter Atomausstieg im Konflikt mit Europarecht?
« Antwort #7 am: 26. April 2011, 18:30:45 »
Zitat
Original von RR-E-ft
....
Der von Ihnen vermisste Unterschied bei Erlass eines gesetzlichen Importverbotes für Atomstrom würde wohl darin bestehen, dass dann Atomstrom den Atomstromfilter der Grenzkuppelstellen - im Gegensatz zu Ökostrom und konventionell durch Verbrennung erzeugten Strom - nicht passieren könnte, wohl weil der Widerstand dagegen zu groß ist.  ;)
    Danke, so sehe ich das auch und ich vermisse auch keinen Atomstromfilter an den Grenzkuppelstellen  :D :  ;)

Stromkonzerne lassen Ersatzkraftwerke eingemottet
[/list]

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz