Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung  (Gelesen 27990 mal)

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Offline Cremer

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #15 am: 04. April 2012, 14:38:59 »
@ObiWan,

siehe auch WISO. Die Deutschen bleiben einfach zu lange bei ihrem Anbieter. Dies gilt ebenso bei den Tankstellen. Man sucht zu wenig nach Alterativen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline DeepDiver01

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #16 am: 04. April 2012, 20:39:49 »
@ObiWan: Könnte vielleicht daran liegen, dass die große Lieferanten den Kunden unverhältnismäßig hohe Preise in Rechnung stellen? Es gibt sogar deutsche Gerichte die das auch so sehen. Scheint sich vielleicht zu lohnen gegen die Preise zu protestieren und nicht den Anbieter zu wechseln, oder?
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Offline ObiWan

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #17 am: 05. April 2012, 06:43:03 »
@ DeepDiver01

Die Preise bewegen sich bei allen (nicht nur bei den großen 4) Anbietern auf relativ hohem Niveau.
Riesengroße Einsparungen sind nicht mehr realisierbar.
In wie weit tatsächlich \"unverhältnismäßig hohe Preise\" verlangt werden, können wohl tatsächlich nur die Gerichte eintscheiden.

Tatsache ist jedoch, dass weltweit die Energie teurer wird.

Aus meiner Sicht ist die Strategie nach Alternativen zu suchen erfolgversprechender als der Protest.

Gruß
ObiWan

Offline userD0003

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #18 am: 05. April 2012, 11:12:48 »
Zitat
Original von ObiWan
Die Preise bewegen sich bei allen (nicht nur bei den großen 4) Anbietern auf relativ hohem Niveau. ... Tatsache ist jedoch, dass weltweit die Energie teurer wird.
Wo hat man das schon mal gehört, selbst in Zeiten rückläufiger Preisentwicklung?  :D

Zitat
Aus meiner Sicht ist die Strategie nach Alternativen zu suchen erfolgversprechender als der Protest.
Dem stimme ich zu! Leider ist der Protest durch \"Abstimmung mit den Füßen\" bei den deutschen Verbrauchern noch zu wenig ausgeprägt.  ;(
Merkliche Einsparungen sind durchaus realisierbar. Wobei Anbieter mit Vorauszahlung/Kaution, kWh-Pakete, unverhältnismäßig hohem Bonus/mit langen Kündigungsfristen (Lockangebote/Bonuspreller) ignoriert werden sollten.

Offline DeepDiver01

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #19 am: 07. April 2012, 18:10:52 »
... und habe jetzt auch das gleiche Schreiben wie Horus erhalten.

Gibt es noch weitere Betroffene und wie haben die auf dieses Schreiben reagiert? (RWE macht dies ja gerne großflächig)

Mein Plan:

- erst einmal der Jahresrechnung insgesamt wiedersprechen, da sie ohne ordnungsgemäße Kündigung meines SV eine Umstellung auf Grundversorgung zum 1.1.2011 durchgeführt haben. Gleichzeitig die Erstellung einer Jahresrechnung auf Basis des geltenden SV bestehen

- Eigene Gegenrechnung (wie die letzten Jahre auch) und abwarten

Weitere Tipps?

Danke!

DeepDiver01
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Offline DeepDiver01

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #20 am: 04. Mai 2012, 14:13:00 »
Heute kam wieder Post von RWE!

RWE ist der Meinung den Vertrag bereits im Jahr 2007 zum 31.10. beendet haben (nicht gekündigt?). Auslöser wäre das neue EWG gewesen.

Zitat: „Da Sie mit Schreiben vom xx.xx.2007 jedoch den neuen Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen haben, gingen wir zu Ihren Gunsten davon aus, dass durch Ihre weitere Gasabnahme der neue Sondervertrag RWE Erdgas Optimo maxi konkludent zustande kam.“

Viele haben damals Vertragsvorschläge von RWE erhalten und wie viele andere auch, habe ich diesem Vertragsangebot nie zugestimmt (unterschrieben zurück geschickt), sondern sogar aktiv dagegen widersprochen. Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass dies einem konkludenten Handeln entsprechen soll. Meine Willenserklärung war schriftlich jedenfalls ganz eindeutig eine andere!

Gleichzeitig teilt man mir mit, dass der (alte) Vertrag nun zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt wird (erhalte ich mit separatem Schreiben). Ich dann eine Schlussrechnung erhalten werde.

Ich denke, das wird zum März/April 2013 sein und ich werde mir dann einen anderen Anbieter suchen und das Kapitel RWE GAS somit beenden, da ich nicht in die Grundversorgung möchte.
So wie ich andere im Forum verstanden habe, haben sie die Schlussrechnung nicht beglichen, da es sich ja um die strittigen Forderungen aus den vergangenen Jahren handelt.

Hat hierzu jemand noch einen Tipp oder Kommentar?

Danke.
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Offline berghaus

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« Antwort #21 am: 06. Mai 2012, 02:40:01 »
@DeepDiver01

Ich habe noch mal Ihre früheren Beiträge gelesen, weil mein Fall ähnlich verlaufen ist.

Zitat
Zitat von 09.09.07 von DeepDiver01

Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis, zumal der Gesetzgeber bei der Änderung von AVBGasV zu GasGVV nicht von einem neuen Vertragsabschluss, sondern nur Ergänzungen bzw. Anpassungen spricht.
Ich kann Ihr Vertragsangebot leider nicht unterzeichnen, da ich befürchten muss hierdurch meine bisherige rechtliche Position zu verschlechtern (insbesondere die Anerkenntnis Ihrer Erdgaspreisliste vom 1. Juli 2007 durch Unterzeichnung des neuen Vertrages, die im krassen Gegensatz zu meinen Widersprüchen nach §315 BGB zum grundsätzlichen Lieferpreis für Erdgas und die letzten Erhöhung dieser Preise stehen und die ich hiermit erneut rüge und ausdrücklich nicht anerkenne.

Ihren Satz aus dem vorstehenden Zitat „Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis.. im Hinblick auf Ihre nachfolgende Ablehnung des neuen Vertrages als Zustimmung zu dem neuen Vertrag (2007) zu werten, passt zu den Unverschämtheiten, die mir widerfahren sind:
Nach meinem massiven Widerspruch: Originalton RWE v. xx.xx.07:
„Wir bedauern, dass unser Schreiben den Eindruck erweckte, wir würden den mit ihnen geschlossenen Vertrag nicht akzeptieren. Natürlich haben wir den Tarif umgestellt.“

Zitat
Zitat von DeepDiver01 vom 05.09.07

Hallo, ich habe heute den 3. Brief von RWE Rhein-Ruhr erhalten (Einschreiben Einwurf!). Mir wird mitgeteilt, dass ich noch einmal die Chance habe den neuen Sondervertrag Erdgas Optimo Maxi zu unterschreiben. Falls nicht bis zum 22.09.2007 meine Unterschrift folgt, @DeepDiver01 und (automatisch) die Versorgung ab dem 1.11.07 zu den neuen (vorliegenden) Vertragsbedingungen fortgeführt wird (das wäre ja Sondervertrag und nicht Grundversorgung!).
Da ich kein Jurist bin, würde mich interessieren, wie §115 EnWG (Bestehende Verträge) hier genau zu verstehen ist? Müssen alle Verträge (egal wie lange die Restlaufzeit ist) an die neuen Bedingungen angepasst werden (d.h. RWE hätte grundsätzlich Recht?!)? Kann mir das mal jemand mit juristischem Sprachverständnis erklären?
Ich habe für mich jetzt die Erkenntnis: Es ist für mich egal, ob ich unterschreibe oder nicht, da eine Kündigung meines alten Vertrages ausgesprochen wurde (was lt. alten AGBs auch möglich ist).

Hier kommt unsere ganze damalige Unsicherheit zum Ausdruck!!

Fast glauben Sie, dass Ihr Vertrag von 1990 schon gekündigt wurde.

Im Forum wurde schon die Meinung vertreten, dass schon die Ankündigung einer Kündigung, …wenn man den neuen Vertrag nicht unterschreibt…., eine Kündigung, wenn auch später, bewirken könne.
Der Meinung bin ich nicht.

Zitat
von DeepDiver01 vom 05.05.12

Gleichzeitig teilt man mir mit, dass der (alte) Vertrag nun zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt wird (erhalte ich mit seperatem Schreiben). Ich dann eine seperate Schlussrechnung erhalten werde.

Sind Sie sicher, dass damit der Vertrag von 1990 gemeint ist? Oder erhalten Sie dann, wie ich im November 2011, eine Schlußrechnung für Ihren derzeitigen (gewillkürten)Aufenthalt in der Grundversorgung mit den Worten:\"Wir bestätigen die Kündigung.\"?

berghaus 06.05.12

Offline DeepDiver01

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« Antwort #22 am: 06. Mai 2012, 14:22:39 »
Hallo berghaus,

danke für die Antwort!

In der Tat gehe ich davon aus, dass der (gewillkürte) Vertrag von 2007 seitens RWE gemeint ist (in deren Weltanschauung gibt es den Vertrag von 1990 ja ncht mehr!). Ich werde mich aber nicht einschüchtern lassen und eventuelle Nachforderungen NICHT begleichen. Soll RWE doch klagen, dann wird ein Gericht  klarstellen, ob mein Vertrag von 1990 noch ungekündigt ist und ob die Preisanpassungen von RWE \"billig\" waren. Ich könnte RWE jetzte noch einen weiteren Brief schreiben, bezweifle aber deren Willen zur Einsichtigkeit.

Mich würde aber interessieren, wie den Ihr Status bezgl. RWE ist? Sind Sie noch Kunde von RWE?

Gruß

DeepDiver01
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Offline berghaus

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« Antwort #23 am: 06. Mai 2012, 17:43:44 »
@DeepDiver01

Ich bin noch Sonderkunde mit Vertrag von 1975 und erwarte nach dem letzten Schreiben vom 31.12.2011 mit dem Inhalt \"... wir brauchen noch etwas Zeit.\" täglich auf Post von meinem freundlichen Versorger mit einer Rücknahme der im Sommer 2011widerrechtlich angedrohten Versorgungssperre und mit einer Entschuldigung deswegen.

Siehe hier mein Beitrag vom 01.05.12


Bei uns Sonderkunden mit Verträgen mit unwirksamer Preisanpassungsklausel geht es ja nicht darum, die Billigkeit der Preisanpassungen (auch: \'nicht weit genug runter\') nach § 315 BGB vom Gericht prüfen zu lassen, sondern nach den beiden Urteilen des BGH vom 12.03.2012 den Preis zu finden, der als letzter in der letzten Jahresrechnung enthalten war, die  vor mehr als drei Jahren vor dem Zugang des ersten Widerspruchs beim Versorger bei uns eingegangen ist, weil wir uns auf die Unwirksamkeit darin enthaltener Preiserhöhungen ja nicht mehr berufen dürfen sollen.

Mal abgesehen von unwahrscheinlichen zwischenzeitlichen Preissenkungen unter diesen Preis sollte dieser heute noch gelten und kann auch für  Rückforderungen für unverjährte Zeiträume (Jahresrechnungen ab 2009) angesetzt werden.

Viel Spass beim Rechnen!

berghaus 06.05.11

Offline DeepDiver01

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« Antwort #24 am: 12. Mai 2012, 18:21:20 »
Am Donnerstag kam Post von RWE mit der Kündigung des Vertrages zum 30.6.2012.
Natürlich bezieht sich RWE auf den Vertrag von 2007, dem ich ja eindeutig widersprochen habe und bezieht sich auch auf die Kündigung vom November 2010 (die ich ja nie erhalten habe).

Zitat
Sie haben im November 2010 von uns ein Kündigungsschreiben für Ihren Vertrag RWE Erdgas Optimo maxi mit dem Angebot eines Folgevertrages erhalten.

Ihr Vertrag endet nunmehr zum 30.6.2012. Grund für die Beendigung Ihres bestehenden Vertrages sind rechtliche Rahmenbedingungen, die sich für die Gassonderverträge geändert habe. Daher passen wir unsere Verträge daran an. Gleichzeitig nutzen wir dies, um unsere Geschäftsbedingungen für Sie transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten.

Sie müssen sich keine Sorgen machen: Auch wenn Sie nichts unternehmen, ist Ihre Gasversorgung sichergestellt. Sie werden ab dem 1.7.2012 durch Ihren örtlichen Grundversorger beliefert.

Ich frage mich ob ich diesem Schreiben nicht eine Gegenantwort verfassen soll, da es für die einseitige Vertragsänderung von 2007 m.E. (und auch nach Auffassung hier im Forum) keine Rechtsgrundlage gab und ich ja eindeutig widersprochen habe und daher der alte SOndervertrag weiterhin aktiv und gültig ist (es hat ja nie eine ordnungsgemäße Kündigung gegeben)?

Ich bin auch gespannt auf die Schlussrechnung und die Frage wie es dann weitergeht, wenn ich nicht den erwarteten Betrag begleiche, sondern mich an meine eigene Rechnung halte.
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Offline berghaus

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« Antwort #25 am: 13. Mai 2012, 01:58:45 »
@DeepDiver01

Zitat
Zitat von DeepDiver01 vom 09.09.07
Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis, zumal der Gesetzgeber bei der Änderung von AVBGasV zu GasGVV nicht von einem neuen Vertragsabschluss, sondern nur Ergänzungen bzw. Anpassungen spricht. Ich kann Ihr Vertragsangebot leider nicht unterzeichnen,…

Deutlicher kann man doch nicht sagen, dass man den angebotenen Vertrag nicht annehmen will.

Die Diskussion zur Beendigungskündigung kennen Sie ja. Um so besser, wenn Sie diese gar nicht erhalten haben.

Ich gehe davon aus, dass nach Ihrem Vertrag von 1990 (wie bei meinem von 1975) eine schriftliche Kündigung (mit zwei handschriftlichen Unterschriften) und einer Frist (bei mir von drei Monaten) zu einem bestimmten Zeitpunkt (bei mir zum Jahresende) möglich und erforderlich war und ist.

Die Textform der Beendigungskündigung vom ‚im November‘ reicht da m.E. nicht aus.

Auch folgende Passagen des „Gute Nachrichten“schreibens vom 20.07.2007 verstehe ich gerade nicht als wirksame Kündigung: Zitat:

„Was geschieht, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe?
Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen und Preise weiter…….
Wir möchten zukünftig alle Kunden nach neuem Gesetz und neuer Verordnung beliefern. Deshalb werden wir nach Ablauf der gesetzlichen Anpassungsfristen (§115, 116 des Energiewirtschaftsgesetzes) –falls erforderlich – Ihren bisherigen Vertrag in die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung (§36 des Energiewirtschaftsgesetzes) überführen…..“


Wie man an Ihrem neuesten Schreiben sieht, hat sich an dem freundlichen, aber hinterhältigen Sprachgebrauch der RWE nichts geändert.

Originalton: „Sie müssen sich keine Sorgen machen, sie werden ja ab 01.07.2012 nach dem teuersten denkbaren Tarif beliefert.“ Dabei muss man nur mal bei verivox die Strom- und Gastarife der RWE für Sonderverträge mit denen anderer Anbieter vergleichen, um zugleich die vielen Menschen zu bedauern, die nicht in der Lage sind, bzw. sich nicht trauen, zu wechseln.

Ich würde an Ihrer Stelle dem neuesten Schreiben schon widersprechen und in dem Schreiben Ihre Argumente von 2007 (Nehme Wunsch –ohne rechtliche Anerkennung-zur Kenntnis. Ich kann leider nicht unterzeichnen..) deutlich aufführen.

Mein Hauptargument in der letzten Zeit war:
Nicht existierende Verträge kann weder die eine noch die andere Seite kündigen.

Bei mir wurde ‚im November 2010‘ der nicht existierende Vertrag von 2007 gekündigt und ab 01.01.2011 (konkludent) in der Grundversorgung abgerechnet.Wegen nicht ausreichender Zahlungseingänge wurde drei Mal die Unterbrechung der Energieversorgung angedroht und die Berechtigung zur Kündigung wegen wiederholten Zahlungsverzugs verkündet, diese gleichwohl jedoch (noch) nicht ausgesprochen.

Ende November kam dann eine „Schlussrechnung“ für den Bezug von Gas in der Grundversorgung (5,59 Ct/72,-EUR + USt) bis Ende September 2011 mit den Worten: „Hiermit bestätigen wir die Kündigung Ihres Vertrages.“

Ich nehme an, dass weder die Androhung noch die Bestätigung einer Kündigung eine ordentliche Kündigung mit den Worten: „Hiermit kündigen wir den Vertrag vom xx zum xx…“ ersetzt, mal abgesehen davon, dass diese Schlussrechnung überhaupt keine Unterschrift enthält.

Eben alles nach Gutsherrenart!

berghaus 13.05.12

Offline DeepDiver01

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« Antwort #26 am: 23. Mai 2012, 22:28:08 »
RWE mag mich wohl nicht mehr als Kunden behalten.

Heute kam ein Antwortschreiben auf mein Schreiben zur ausgesprochenen Kündigung zum 30.6.2012.

Zitat
... wir halten an unserer Rechtsauffassung fest, dass Ihr Vertrag vom 13.07.1990 zum 31.07.2007 auf Grund des neuen EWG von uns ordnungsgemäß beendet wurde.

Ebenso der Einwand der Schickane und den Verstoß gegen Treu und Glauben werden als unbegründet zurückgewiesen!

Man mache vom Kündigungsrecht in den AGB des Vertrages vom 1.11.2007 Gebrauch und beende den Vertrag nunmehr zum 30.6.2012.

Da ich mich nicht wegen der Fortführung des Vertrages mit Kündigung zum 30.04.2013 gerichtlich auseinandersetzten möchte, bin ich nun mal gespannt wie RWE mit der Schlussrechnung umgehen wird, da ich ja meine Einwänder nach § 315 BGB jedes Jahr erneut ausgesprochen habe.

Wie sind den da die Erfahrungen im Rest der Republik?!? Was sagen den unsere Forenleser mit juristischem Fachwissen?

Für Tipps und Antworten dankbar.

DeepDiver01
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Offline berghaus

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« Antwort #27 am: 24. Mai 2012, 00:57:21 »
@DeepDiver09

Ich finde es ja wirklich unglaublich, dass eine Äußerung wie „Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis,… Ich kann Ihr Vertragsangebot leider nicht unterzeichnen, da ich befürchten muss hierdurch meine bisherige rechtliche Position zu verschlechtern ….\" und \"Lieferpreis für Erdgas, die ich …. ausdrücklich nicht anerkenne.“ vom Versorger 2007 und heute immer noch als neuer Vertragsabschluss und damit als Beendigung des Vertrags von 1990 gewertet wird.

Dazu hätte ich auch gerne mal die Meinung von Juristen gehört, ob man vielleicht durch Kenntnisname von Wünschen und der Ausdrucksweise „kann ich leider nicht unterzeichnen“ und der darauf folgenden Gasentnahme neue Verträge abschließen kann.

Mich interessiert aber noch folgendes: Haben Sie neben den Widersprüchen gegen die Jahresrechnungen überhaupt Ihre Zahlungen gekürzt?

Wenn nicht, bleibt Ihnen ja nur die Rückforderung von Überzahlungen der Jahresrechnungen ab 2009 übrig, es sei denn, Sie hoffen darauf, dass sich der Versorger nicht auf Verjährung beruft, wobei gerade RWE vor Jahren von seinen Kunden einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung gefordert hat ohne hierzu selbst bereit zu sein.

Den Rückforderungen wäre der etwa drei Jahre vor Ihrem ersten Widerspruch geltende Gaspreis zugrunde zu legen, der nach den anderswo hier im Forum beschriebenen Regeln zu ermitteln wäre, es sei denn, man würde der Meinung von RR-E-ft im Thread BGH, Urt. v. 14.03.12 VIII ZR 113/11 Beschränkung der Rückforderung Sondervertrag ohne Widerspruch am 04.05.12 22:45 folgen (Der Hyperlink gelingt mir gerade wieder nicht)

Zitat
von RR-E.ft
Der Leitsatz der BGH- Entscheidung zeigt auf, wie die durch die Unwirksamkeit einer vereinbarten Preisänderungsklausel entstehende Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden kann, wenn durch diese Vertragslücke eine unzumutbare, völlig einseitige Verschiebung des Vertragsgefüges erfolgt.

Die Prüfung, ob hierdurch eine völlig einseitige Verschiebung des Vertragsgefüges bzw. unzumutbare Härte vorliegt, bedarf regelmäßig der Feststellung entsprechender Umstände (Tatsachenfeststellungen). Tatsachenfeststellungen sind Aufgabe der Instanzgerichte.
und den Vertragspreis von 1990 ansetzen und die Instanzgerichte mal prüfen lassen.

berghaus 24.05.12

Offline DeepDiver01

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« Antwort #28 am: 24. Mai 2012, 21:18:47 »
@berghaus: Ich habe seit 2006 die Jahresrechnungen regelmäßig gekürzt und immer auch die Preise / Preiserhöhungen nach § 315 BGB als unbillig gerügt.

Bisher war RWE auch ziemlich stressfrei, meine Kürzungen wurden - ohne rechtliche Anerkennung - zur Kentniss genommen.

Bin mal gespannt wie das weitergeht?!
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Offline DeepDiver01

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« Antwort #29 am: 29. Mai 2012, 19:39:27 »
Zitat
Wie sind den da die Erfahrungen im Rest der Republik?!? Was sagen den unsere Forenleser mit juristischem Fachwissen?

Bin ein wenig erstaunt, dass sich außer berghaus niemand dazu äußert.

Hat den sonst hier keiner Post von RWE bekommen?!?

Deepdiver01
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