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Autor Thema: Klagen wird immer einfacher - Musterklage jetzt auf 1 Seite  (Gelesen 3364 mal)

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Offline janto

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Klagen wird immer einfacher
Musterklage stark vereinfacht auf 1 Seite
- Zur Begründung reicht Hinweis auf BGH-Urteil
- Forderungsschreiben an EWE nicht mehr nötig
- Keine mündliche Verhandlung mehr
- Berufung ausgeschlossen oder von EWE nicht wahrgenommen

Nach den eindeutigen Entscheidungen weiterer Amtsgerichte gegen EWE - am 24.3. in Jever, am 30.3. in Wildeshausen und Wittmund - haben wir unsere „Musterklage“, mit der sehr gut auch ohne Anwalt geklagt werden kann, stark vereinfacht.
Die Musterklage besteht jetzt nur noch aus einer leicht auszufüllenden Seite plus einem Rechenblatt, auf dem die Höhe der eigenen Forderung gegen EWE nachvollziehbar berechnet wird.

Keine Begründung mehr nötig:
Es reicht der Hinweis auf das BGH-Urteil vom 14.7.10
Da die Amtsgerichte „ihre“ Begründung, warum das BGH-Urteil vom 14.7.10 greift, in eigenen „Leiturteilen“ bereits ausführlich niedergelegt haben und von nun an mit geringen Variationen in jedes neue Urteil schreiben, können die Kläger auf eine längere Klagebegründung verzichten. Es reicht der einfache Hinweis auf das BGH-Urteil. Dies bestätigt auch das Niedersächsische Justizministerium, das das BGH-Urteil als „ausschlaggebend“ bezeichnet. Kein Gericht sieht es bisher anders. Es ist also nicht mehr nötig zu begründen, warum und inwiefern man das BGH-Urteil als maßgebend ansieht. Diese Dinge weiß jedes Gericht selbst und sie sind unbestritten – außer von EWE, aber das vielleicht auch nicht mehr lange.

Vorheriges Forderungsschreiben an EWE nicht mehr nötig

Die Amtsgerichte erkennen ein vorheriges Forderungsschreiben an EWE nicht als notwendigen Aufwand an. Anwälte, die für solche Schreiben „vorgerichtliche Kosten“ geltend machen wollten, sind mit ihren Anträgen gescheitert. Die Amtsgerichte sagen richtig: EWE hat offiziell und öffentlich erklärt, freiwillig nicht mehr als die Scherf-Zahlung (40%) zu leisten - wer mehr haben wolle, müsse klagen. Nach dem Gebot von Treu und Glauben muss der EWE dann keine weitere Möglichkeit einer freiwilligen Zahlung angeboten werden. EWE hat so ein abwegiges Verlangen unseres Wissens auch vor keinem Gericht vorgetragen. Es kann also gleich geklagt werden. Wer meint, die EWE vorher anschreiben zu müssen, kann das machen, nötig ist es aber nicht und den Aufwand dafür muss EWE auch nicht ersetzen, selbst wenn EWE in der Hauptsache wie bisher verliert.
Sparen Sie sich also unnötige Forderungsschreiben, klagen Sie gleich!
 
EWE verzichtet auf mündliche Verhandlungen
EWE hat den Amtsgerichten und auch öffentlich bekannt gegeben, dass auf mündliche Verhandlungen in Zukunft verzichtet wird. Ohne mündliche Verhandlung ist der Kläger vor Überraschungsangriffen der EWE-Anwälte sicher. Erfolgreiche Finten gab es bisher aber auch so keine und uns ist nicht einmal bekannt, dass solche Finten in mündlichen Verhandlungen überhaupt versucht wurden.

Berufung wird von den Amtsgerichten nicht zugelassen
Außer von einem einzelnen Richter aus Oldenburg ist uns bisher von keinem Amtsgericht bekannt, dass Berufung bei einem Streitwert unter 600 € zugelassen worden wäre. Die zutreffende Begründung für Nichtzulassung der Berufung lautet:
1. Nach dem BGH-Urteil gibt es keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf mehr. Die grundsätzliche Klärung hat der BGH ja gerade erst vorgenommen.
2. Außerdem gibt es etliche Urteile gegen EWE mit einem Streitwert über 600 €, so dass EWE Gelegenheit genug hätte, in Berufung zu gehen.
Es ist jedoch kein Fall bekannt, in dem EWE bisher in Berufung gegangen wäre. Im Fall einer Berufung würde das Landgericht mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wieder nur gegen EWE entscheiden, die ersten Landgerichtsurteile gegen EWE mit Streitwerten über 5.000 € liegen ja vor. Das Berufungsrisiko ist alles in allem also extrem niedrig.

Einzige Aufgabe des Klägers: Eigene Forderung ausrechnen
An Arbeit ist nur noch nötig, die Höhe der eigenen Forderung auszurechnen. Dafür benötigt man die EWE-Rechnungen für den Zeitraum 1.4.08 – 30.6.09. Wer diese nicht parat hat oder nicht suchen will, findet sie bei im Internet http://www.ewe.de auf der Seite für Privatkunden – dort wird rechts ein Online-Service angeboten, in den man sich mit seiner Kundennummer einloggen kann. Die EWE-Service-Punkte drucken einem die Rechnungen auch aus. Es ist also kein Problem, an die nötigen Daten zu kommen. Von der Gesamtforderung muss dann nur die Scherf-Zahlung abgezogen werden – auch wenn sie bisher nur zugesagt wurde. Sobald die Höhe bekannt ist, muss sie abgezogen werden, weil das Gericht davon ausgeht, dass EWE zugesagte Zahlungen auch leistet.

So klagen Sie ohne Anwalt
Wenn Sie ohne Anwalt klagen, reichen Sie die ausgefüllte Musterklage nebst Rechenblatt in dreifacher Ausfertigung bei dem für Ihren Wohnort (die Gasabnahmestelle) zuständigen Amtsgericht ein. Zahlen Sie bei der Gerichtskasse den Gerichtskostenvorschuss ein: 75 € bei einer Forderungshöhe bis 300 €, 105 € bei einem Streitwert bis 600 €. Den Vorschuss bekommen Sie zurück, wenn EWE verliert. Dafür müssen Sie nach Erhalt des Urteils beim Gericht allerdings noch einen formlosen „Kostenfestsetzungsantrag“ einreichen.
Sie können dem Gericht Ihre Klage (in 3-facher Ausfertigung) auch per Brief zuschicken. Dann entweder einen Verrechnungsscheck über 75 € oder 105 € beilegen oder auch die Rechnung des Gerichtes abwarten und dann überweisen. Es geht beides.

Machen Sie eine Proberechnung!
Zur Probe, ob Sie richtig gerechnet haben: Höhe der Scherf-Zahlung, geteilt durch 40, mal 60 – das ist ungefähr Ihre Forderung. Wenn die Scherf-Zahlung deutlich niedriger ist als 40% des von Ihnen errechneten Gesamtanspruchs, nehmen Sie das als Alarmzeichen! Vermutlich hat EWE sich nicht verrechnet. Das machen ja deren Computer. Vermutlich haben Sie in der Zeit 1.4.08 – 30.6.09 einen Tarifwechsel von Classic zu Online (oder zu Trio) vorgenommen. Nach Wechsel zu Online reduziert sich Ihr Rückzahlungsanspruch deutlich. Der erste Online-Tarif gilt als frei vereinbart und damit akzeptiert! Ebenso wird von den Gerichten möglicherweise der Beginn von Trio interpretiert. Klagen Sie in diesem Fall über einen der von uns empfohlenen Anwälte http://bezahlbare-energie.de/rückforderungsklagen/rechtsanwälte-für-rückforderungsklagen/ oder reduzieren Sie Ihre Forderung entsprechend.

Mit Anwalt klagen ist am bequemsten
Wenn Ihnen das Klagen ohne Anwalt zuviel Arbeit ist oder zu unsicher erscheint, klagen Sie mit Anwalt. Sie brauchen Ihrem Anwalt nur Ihre EWE-Rechnungen einzureichen und eine Angabe zur Höhe der erhaltenen oder zugesagten Scherf-Zahlung zu machen. Einige Anwälte nehmen eine zusätzliche Gebühr von zum Beispiel 25 €, wenn sie die Höhe Ihrer Forderung für Sie ausrechnen sollen. Berechnen  Sie die Höhe Ihrer Forderung mit unserem Rechenblatt dann einfach selbst (mit Probe – siehe oben). Wenn Ihr Anwalt in der Materie nicht so drin steckt, nehmen Sie unsere Musterklage mit hin. Unsere Musterklage wird auch von Anwälten verwandt und war schon vor mehreren Gerichten erfolgreich.
Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt gegen EWE keine „vorgerichtlichen Kosten“ geltend macht. Wenn das Gericht diese Kosten abweist, was wahrscheinlich ist, müssen Sie für diesen Teil der Klage die Gerichts- und Anwaltskosten (auch der EWE) übernehmen. Das ist ja nicht nötig.
Am einfachsten ist eine Klage über http://www.wir-verklagen-die-ewe.de. Rechtsanwalt Adler aus Oldenburg – einer der „großen 3“ in Sachen Rückforderungsklagen - streckt den Gerichtskostenvorschuss vor und nimmt selbst keinerlei Vorauszahlung. Gut für Leute mit klammer Haushaltskasse. Wenn Sie Ihre Rechnungen bei ihm einreichen, haben Sie keine weitere Schreibarbeit oder Fahrtkosten. Sie bekommen am Ende nur Ihr Geld, verspricht er. So wird es auch sein.

Unsere \"Musterklage auf 1 Seite\" finden Sie hier.

Janto Just
Verein \"Bezahlbare Energie\"
http://www.bezahlbare-energie.de
http://www.janto-just.de

Offline RR-E-ft

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Klagen wird immer einfacher - Musterklage jetzt auf 1 Seite
« Antwort #1 am: 01. April 2011, 22:59:46 »
Wenn sich etwas bisher als erfolgreich erwiesen hat, dann sollte man daran nichts ändern.

Never change a wining team

Übermut tut selten gut.

Zitat
Original von janto

Am einfachsten ist eine Klage über http://www.wir-verklagen-die-ewe.de. Rechtsanwalt Adler aus Oldenburg – einer der „großen 3“ in Sachen Rückforderungsklagen - streckt den Gerichtskostenvorschuss vor und nimmt selbst keinerlei Vorauszahlung. Gut für Leute mit klammer Haushaltskasse. Wenn Sie Ihre Rechnungen bei ihm einreichen, haben Sie keine weitere Schreibarbeit oder Fahrtkosten. Sie bekommen am Ende nur Ihr Geld, verspricht er. So wird es auch sein.

Stelle mir gerade vor, wie das funktionieren kann, wenn 3.000 Leute so klagen wollen.

 

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