Es gibt sie noch die Glücksfälle im Bereich der Grundversorgungskunden (oder ist\'s nur ein Buschfeuer).
Dies hat nun das
Amtsgericht Esslingen in einer aktuellen Entscheidung bewiesen.
Man wundert sich doch allenthalben, warum in Baden-Württemberg Amtsrichter sonst alles schön brav nachbeten, was von Seiten der Versorger vorgetragen wird.
Man habe, so wird es in den Raum gestellt, ja einen substantiierten Vortrag. Und bewiesen wird durch Zeugen aus dem Haus des Versorgers und durch Zeugen aus dem Haus der privat beauftragten Wirtschaftsprüfer.
Vorlage von prüfbaren Unterlagen ? - Igitt, wer will sich dann das auch noch antun ?
Sachverständigengutachten ? - wo kommen wir denn da hin, wegen solcher peanuts ?
Darlegung von Nachteilen, welche mit der Vorlage von prüfbaren Unterlagen verbunden sein sollen ? - hat da der BGH schon irgend wann was zu gesagt ?
Alles schön und gut. Nur, haben da die Beteiligten nicht vielleicht die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es gibt da ja auch noch in der Hauptstadt der Energie (dank Mappus) auch noch ein Landgericht. Dort weiß man, \"wo Hase hinläuft\" - hatten wir ja schon mal ......