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Autor Thema: Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova  (Gelesen 27087 mal)

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Offline kiepet

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« am: 20. März 2011, 19:57:47 »
Hallo,


Ich hätte gerne gewusst, wie ich mich bei einem Anbieter wechsel verhalten soll. Bisher war ich bei der Mainova und bin jetzt seit 1.3. bei gas.de. Nun hat mir die Mainova die Schlussabrechnung geschickt. Sie möchte jetzt über 1300,- Euro haben, da ich seit  2005 jedes Jahr wieder  wg. Billigkeit usw. Einspruch erhoben und nicht gezahlt habe.
Meine Frage wäre jetzt, ob einer der Frankfurter Mainova Kunden damit Erfahrungen hat und ob Mainova schon mal ausstehende Beträge bei Anbieterwechsel eingeklagt hat.
Wie soll ich mich verhalten?
Sind irgendwelche dieser Forderungen bereits verjährt?
Gibt es ein neues Urteil bzgl. deS Billigkeits-Einspruchs?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen, Dank im voraus,
Grüße aus Frankfurt,
kiepet
kiepet

Offline userD0010

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #1 am: 21. März 2011, 08:45:04 »
1. kann man die Frage nach der Verjährung von Ansprüchen nicht beantworten, so lange die Forderungen der Mainova nicht für jedes Lieferjahr seit 2005 einzeln aufgeführt sind.
2. Wenn jedes Jahr dem unbilligen Preis widersprochen wurde, wäre es nun auch bei der Schlussrechnung zu praktizieren, d. h. den gebilligten Preis für die Energielieferungen abzüglich der geleisteten Abschlagzahlungen darzustellen und eine sich daraus (aber ausschließlich daraus) ermittelte Differenz nachzuzahlen. (hoffentlich keine Rückforderung !!)
Und den Rest kann man auf sich zukommen lassen.
Für den Fall der Aufsässigkeit schon mal die Rechtschutz-Versicherung um Deckungszusage bitten bzw. rein vorsorglich Beratung bei einem fachkundigen Anwalt einholen.

Offline bolli

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #2 am: 21. März 2011, 12:52:55 »
@kiepet
Grundsätzlich ist wohl zu sagen, dass Ansprüche aus 2007 (sowohl Rechnungendes Versorgers aus diesen Jahr als auch Rückforderungsansprüche Ihrerseits ) und früher \"verjährt\" sein dürften.

Ob bei Ihnen tatsächlich die Frage der Billigkeit oder  nicht doch die Frage der wirksamen Preisanpassungsklausel maßgeblich sind, sollten Sie mal selbst hinterfragen und sich Ihren Vertrag anschauen.

Die Frage der Billigkeit spielt (zumeist) nur bei Kunden in der Allgemeinen Grundversorgung eine Rolle, während es bei Sondervertragskunden eher die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel ist, die interessant ist. 2005 zu Beginn der Widersprüche wurde alles pauschal mit einem Unbilligkeitseinwand \"angegriffen\". Seit 2008 der BGH aber in seiner Rechtssprechung entsprechende Urteil gesprochen hat, gibt\'s da Unterschiede.
Sollten Sie einen Sondervertrag haben, sollten Sie sich mit dem Thema nochmals hier im Forum vertraut machen, da seit einem BGH-Urteil 2010 wohl immer der Vertragsanfangspreis gilt (also noch nicht mal der Widerspruchspreis) und das auch, wenn man vorher keinen Widerspruch eingelegt hat.

Sollten Sie im Rahmen der Allgemeinen Grundversorgung beliefert worden sein, so wäre tatsächlich wohl der Billigkeitseinwand die richtige Vorgehensweise. Dabei ist aber die Prozessführung deutlich schwieriger und teilweise auch ein wenig abhängig von den jeweils zuständigen Gerichten. da sollten sie sich ggf. tatsächlich mal anwaltlich beraten lassen.

Offline userD0010

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #3 am: 21. März 2011, 14:52:06 »
Wenn wir doch den bolli nicht hätten. Er weiß auf Alles und Jedes einen bemerkenswerten Schriftsatz, zwar keine Antwort, aber Worte.

Offline bolli

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #4 am: 21. März 2011, 15:09:06 »
Tja, vielleicht kann sich @kiepet mit meinen Antworten selbst ein Bild verschaffen, statt Ihre neuerliche Frage zu beantworten. Ist schließlich egal, wie hoch die Rechnungen seit 2005 sind. Interessant ist, wann sie gestellt worden sind. @kiepet wird ja nicht nur die Schlussrechnung haben sondern auch die jährlichen Rechnungen (hoffentlich) aufbewahrt haben. Daraus sollten sich die einzelnen Berechnungen ja ergeben.

Aber ist ja schön, dass Sie mit Ihren immer neuen Antworten auch IHREN Beitragszähler aufpolieren können.  ;) Da wird der Abstand zu mir nicht so groß. Auf ein neues.  :D

Offline userD0010

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #5 am: 21. März 2011, 15:34:36 »
@bolli
wer hat denn die Frage nach der Höhe der Rechnungen SEIT 2005 gestellt ??
Letztendlich geht und ging es doch nur um die Frage nach der Schlussrechnung, deren Höhe, den dazu geleisteten Abschlagzahlungen und einem eventuellen Rest, der zu zahlen wäre.

Was soll denn der Unsinn mit den einzelnen Rechnungen ?
Worthülsen ?
Zitat
Zitat
kiepet wird ja nicht nur die Schlussrechnung haben sondern auch die jährlichen Rechnungen (hoffentlich) aufbewahrt haben. Daraus sollten sich die einzelnen Berechnungen ja ergeben.
Welche Berechnungen ???


Wenn @kiepet all die Jahre die Rechnungen auf den von ihm gebilligten Preis gekürzt und den von ihm ermittelten Gesamtpreis durch Abschlag- und Restzahlung ausgeglichen hat, stellt sich doch derzeit nur noch die Frage nach dem abschließenden Ausgleich der Schlussrechnung.

P.S. @bolli
Im Gegensatz zu Ihnen äußere ich mich nicht zu jedem in dieser Republik aufgekommenen Thema, sondern nur, wenn ich bspw. Ihre Elaborate für Problemkreise von Flensburg bis nach Rosenheim und von Saarbrücken bis nach Frankfurt/Oder lese.

Ein Kollege hier im Forum nannte Ihre Publizierungswut  OMNIPRÄSENZ.
Nicht zu verwechseln mit Omnipotenz.

Offline kiepet

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #6 am: 21. März 2011, 17:47:31 »
Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten.

-Bei der Mainova handelt es sich hier in Frankfurt wohl um den Grundversorger und ich habe den Vertrag mit der Mainova seit 20 Jahren.

- Meine Berechnugen habe ich natürlich ;-) brav aufgehoben. Der Schlußsatz auf jeder Rechnung, auch auf der Abschlußrechnung lautete: Derzeit besteht noch eine Forderung....für die ggf. kostenpflichtige Maßnahmen eingeleitet sind\". Die Forderungen wurden logischerweise jedes Jahr dazu addiert.
Auf meinen Widespruch hat die Mainova  mir jedes Jahr den gleichen Standartbrief dazu geschickt:\" Bis zu einer endgültigen juristischen Klärung werde wir Ihren Widerspruch und die Rechnungskürzung akzeptieren\".
Was soll ich davon halten??

-Ich werde auch die Abschlußrechnung konsequenterweise kürzen und die Restsumme überweisen. Ich bekomme zum Glück kein Geld von der Mainova.

- Wenn sie dann doch juristisch gegen mich vorgehen habe ich das Problem, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe und auch keinen RA kenne der auf Gas -Widerspruchs-Fälle spezialisiert ist.

Was soll ich klugerweise tun, wenn\'s eng wird?
kiepet

Offline bolli

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #7 am: 22. März 2011, 07:49:00 »
Zitat
Original von kiepet
-Bei der Mainova handelt es sich hier in Frankfurt wohl um den Grundversorger und ich habe den Vertrag mit der Mainova seit 20 Jahren.
Die Mainova bietet sowohl den Grundversorgungstarif als auch Sondertarife (Erdgas Direkt, Erdgas komplett) an. Ob Sie sich in der Grundversorgung oder im Sondervertrag befinden sollten Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen und ggf. anhand Ihrer Rechnungen beurteilen können. Die Grundversorgungstarife heißen Basic und Medium.  Laut Homepage der mainova liegt die Grenze für den Sondervertrag bei 10.000 kWh/Jahr.
Die Frage nach der Vertragsart hat ggf. Auswirkungen auf Ihre Erfolgschancen im Klagefall. Bei einem Sondervertrag stehen diese Chancen nicht nur deutlich besser als in der Grundversorgung, sondern aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH ergeben sich sogar neue Möglichkeiten (Rückzahlungsansprüche wegen Vertragsanfangspreis, auch und insbesondere, wenn dieser Vertrag schon 20 Jahre existiert). In der Grundversorgung sieht die Lage leider nicht ganz so klar aus. Da gibt es viele Dinge zu beachten und die Erfolgschancen sind sehr abhängig von Anwalt und Gericht.

Auf dieser Seite ( Rechtsanwaltsliste des BdEV)[/quote] sind einige Rechtsanwälte aufgeführt, die in die Thematik eingearbeitet sein sollten. Da sind auch aus Ihrem Gebiet welche bei.

Zitat
Original von kiepet
- Meine Berechnugen habe ich natürlich ;-) brav aufgehoben. Der Schlußsatz auf jeder Rechnung, auch auf der Abschlußrechnung lautete: Derzeit besteht noch eine Forderung....für die ggf. kostenpflichtige Maßnahmen eingeleitet sind\". Die Forderungen wurden logischerweise jedes Jahr dazu addiert.
Auch hier ist die entscheidende Frage, was für einen Vertrag Sie haben. Sollte Ihr Vertrag, den Sie vor 20 Jahren abgeschlossen haben, ein Sondervertrag gewesen sein und immer noch unverändert fortbestehen (was der Fall ist, wenn er nicht ordentlich gekündigt wurde), so wäre, wenn er keine wirksame Preisanpassungsklausel enthält, lediglich der Vertragsanfangspreis von vor 20 Jahren als vereinbart anzusehen und zu bezahlen. Und dieses gilt auch, wenn Sie erst seit 2005 Einspruch eingelegt haben. Dieses hat der BGH am 14.07.2010 entschieden. danach hätten Sie bestimmt deutlich zuviel bezahlt und sogar Ihrerseits Rückzahlungsansprüche. Allerdings gilt auch für Sie die Verjährungsfrist von 3 Jahren, so dass Sie nur hierfür zuviel gezahlte Gelder zurückfordern könnten.
Bveor diese Frage nicht  geklärt ist, würde ich erstmal nichts zahlen.

Zitat
Original von kiepet
Auf meinen Widespruch hat die Mainova  mir jedes Jahr den gleichen Standartbrief dazu geschickt:\" Bis zu einer endgültigen juristischen Klärung werde wir Ihren Widerspruch und die Rechnungskürzung akzeptieren\".
Was soll ich davon halten??

Die Versorger äußern sich mitunter sehr unterschiedlich und bei weitem nicht immer richtig. Halten muss man davon erstmal nichts. Solange kein mahnbescheid erlassen oder Klage erhoben ist läuft die Verjährungsfrist.

Zitat
Original von kiepet
-Ich werde auch die Abschlußrechnung konsequenterweise kürzen und die Restsumme überweisen. Ich bekomme zum Glück kein Geld von der Mainova.
Seien Sie sich nicht zu sicher. Vielleicht ist das stillhalten der mainova auch dadurch begründet, dass sie um ihre schlechtere Position weiss und keine \"schlafenden Hunde\" wecken will. Nochmal: Vertragssituation überprüfen. Im Grundsatzbereich finden Sie dazu auch Hilfestellungen.

Zitat
Original von kiepet
Was soll ich klugerweise tun, wenn\'s eng wird?
Das müssen Sie schon selbst entscheiden. Aber zumindest im Sondervertrag sollten Sie mit einem Anwalt recht gute Chancen haben.

Offline kiepet

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #8 am: 22. März 2011, 19:02:05 »
Hallo,

erst mal wieder vielen Dank- es war sehr hilfreich.

Also ich habe einen Gaslieferungs Sondervertag VH 1990 abgeschlossen und hatte in den letzten Jahren den Tarif Erdgas Komplett. Ab 2004 steht auf der Rechnung sogar Sonder Vetr. Erdgas Komplett. Das ist mir bisher noch nicht bewußt aufgefallen.
Bei der \"Preisanpassungsklausel\" blicke ich nicht wirklich durch. Im Vertrag steht u.a. dass der Preis an das Heizöl gekoppelt ist , gebildet aus dem arithmetischen Mittel der letzten 8 Monate.
Dann kommt eine Formel: Arbeispreis (PF jekWh)= 0,092 HEL-0,2  + Verbrauchssteuer für Erdgas.
Für den AP ab 1.4. ist der Heizölpreis der Monate 7-12 des Vorjahres und die Monate 1+2 des laufenden Jahres , für den AP ab 1.10. der Heizölpreis der Monate 1-8 des laufenden Jahres und für den Grundpreis ist die jeweils zuletzt veröffentlichte Lohnidexziffer maßgeblich.
Zur Preiserhöhung steht nicht explicit etwas- nur das sie in der Tagespresse bekannt gegeben werden.

Kannst Du damit etwas anfangen??

Sonnige Grüße aus Frankfurt
kiepet

Offline bolli

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #9 am: 23. März 2011, 07:40:11 »
Zitat
Original von kiepet
Also ich habe einen Gaslieferungs Sondervertag VH 1990 abgeschlossen und hatte in den letzten Jahren den Tarif Erdgas Komplett. Ab 2004 steht auf der Rechnung sogar Sonder Vetr. Erdgas Komplett. Das ist mir bisher noch nicht bewußt aufgefallen.
Na sehen Sie. Das sieht schon mal ganz anders aus als die Allgemeine Grundversorgung und erhöht Ihre Erfolgsaussichten, bietet sogar ggf. neue Möglichkeiten.

Zitat
Original von kiepet
Bei der \"Preisanpassungsklausel\" blicke ich nicht wirklich durch. Im Vertrag steht u.a. dass der Preis an das Heizöl gekoppelt ist , gebildet aus dem arithmetischen Mittel der letzten 8 Monate.
Dann kommt eine Formel: Arbeispreis (PF jekWh)= 0,092 HEL-0,2  + Verbrauchssteuer für Erdgas.
Für den AP ab 1.4. ist der Heizölpreis der Monate 7-12 des Vorjahres und die Monate 1+2 des laufenden Jahres , für den AP ab 1.10. der Heizölpreis der Monate 1-8 des laufenden Jahres und für den Grundpreis ist die jeweils zuletzt veröffentlichte Lohnidexziffer maßgeblich.
Zur Preiserhöhung steht nicht explicit etwas- nur das sie in der Tagespresse bekannt gegeben werden.
Nun, bei der sogenannten HEL-Klausel hat der BGH letzte Jahr ein Entscheidung getroffen, dass diese Koppelung unzulässig ist.(Siehe auch hier: BGH, Urt. v. 24.03.10 VIII ZR 178/08 HEL-Klausel unzulässig (RheinEnergie) ). Des weiteren enthielten alte Klauseln meist auch keine VERPFLICHTUNG zur Preissenkung, wenn die (Gaseinkaufs-)Preise fallen oder die preisbildenden Faktoren sich ändern und verstißen somit gegen § 307 BGB. Insofern können Sie sicherlich davon ausgehen, dass Ihre Preisanpassungsklausel ebenfalls unwirksam ist. Bei einer nicht wirksamen Preisanpassungsklausel hat der Versorger aber keine Berechtigung mehr, die Preise überhaupt zu erhöhen und somit wurde zwischen Ihnen und dem Versorger bisher nur eine einvernehmliche Preisvereinbarung mit dem Anfangspreis zu Beginn des Vertrages geschlossen. Später geforderte höhere Preise waren nicht berechtigt, auch wenn Sie sie gezahlt haben. Wenn Sie nun kundtun, dass Sie die rechtsgrundlos gezahlten Mehrbeträge zurückfordern (Stichwort: Ungerechtfertigte Bereicherung, § 812 BGB), muss der Versorger sie Ihnen normalerweise zurückzahlen, sofern diese Überzahlungen bzw. die Möglichkeit, diese zurückzufordern, nicht bereits verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt nach herrschender Meinung für das vorliegende Rechtsgeschäft gem. §§ 199 i.v.m. 195 BGB wohl 3 Jahre. D.h. alle Rechnungen, die vor dem 1.1.2008 gestellt wurden, können nicht mehr angegriffen werden bzw. der Gegner kann die Einrede der Verjährung geltend machen. Sie kommen also, genau wie Ihr Versorger, nur noch an Ansprüche, die nach dem 31.12.2007 entstanden sind. Ich würde daher die Berechnungen der Rechnungen 2008, 2009 und 2010 sowie der Schlussrechnung auf der Basis der Vertragsanfangspreise neu vornehmen und diese Berechnung dem Versorger zukommen lassen (Einschreiben/Rückschein, Persönliche Übergabe mit Quittung) und gleichzeitig eine Rückforderung in das Schreiben aufnehmen, wenn dabei ein Guthaben rauskommt (was anzunehmen ist).

Und zwei Dinge noch:
1.) Haben Sie kein schlechtes Gewissen, dass Sie dem versorger \"nur\" die Preise vom Vertragsanfang zugestehen. Für den Zeitraum, der der Verjährung unterliegt, bekommen Sie schließlich diese höhere Summe nicht zurück, obwohl der versorger auch dafür keine Berechtigung hatte, sie iHnen abzunehmen. Von den hundertausenden von Verbrauchern, die ohne Widerspruch/Kürzung der Abschläge unberechtigt zuviel bezahlen und so die riesigen Gewinne der Versorger erzeugen, ganz zu schweigen.

2.) Ihr derzeitiger Streit hat keinen Einfluss auf Ihr neues Lieferverhältnis. Der Alt-Versorger darf Ihnen nicht den Gasanschluss sperren lassen, weil Sie seine Schlußrechnungsforderung nicht bezahlen. Ggf. muss er sie halt einklagen. Wenn er Sie zu sehr bedrängt, nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, der das für Sie regelt.

Viel Glück.

Offline Kampfzwerg

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #10 am: 23. März 2011, 09:40:15 »
Zitat
Original von kiepet
erst mal wieder vielen Dank- es war sehr hilfreich.

Also ich habe einen Gaslieferungs Sondervertag VH 1990 abgeschlossen und hatte in den letzten Jahren den Tarif Erdgas Komplett. Ab 2004 steht auf der Rechnung sogar Sonder Vetr. Erdgas Komplett. Das ist mir bisher noch nicht bewußt aufgefallen.

Kannst Du damit etwas anfangen??

@kiepit
Glückwunsch - und das gleich in zweifacher Hinsicht  ;)
Erstens zum Sondervertrag.
Und zweitens dazu, dass bolli Ihnen die komplette Recherche und das Lesen unzähliger Beiträge/Threads, und damit unglaublich viele Stunden Arbeit, hier im Forum vollständig und in Nullkommanix abgenommen hat.  
Dass dieses sehr hilfreich war, glaub` ich gern ;)

Offline kiepet

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #11 am: 23. März 2011, 18:48:59 »
Hallo,

1000, 1000 Dank!!

Sie machen mir wieder Mut das ganze zu Ende zu bringen.
Meinen Sie wirklich ich soll die letzten Rechnungen (2008-2011) auf den Preis von vor 20 Jahren neu berechnen und dann die Forderung an die Mainova richten? Der Preis war vor 20 Jahren mal genau 0,0186 Euro-und heute beträgt er 0,045900.
Ich glaube nicht, dass die Mainova  diese Forderung dann so einfach begleicht.
Ich frage mich auch, warum hat sie mir nicht schon bei der ersten Korrektur der Rechnung meinerseits, also 2005 oder in den Jahren später,  einfach ordentlich gekündigt?

Also ich werde am Wochenende ein wenig rechnen ;-)) und werde Sie auf dem Laufenden halten bzgl. der Reaktion der Mainova.

Gibt es eine Möglichkeit mich bei Ihnen irgendwie erkenntlich zu zeigen??
Viele Grüße und ein dickes Dankeschön!!
kiepet

Offline kiepet

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #12 am: 23. März 2011, 23:23:59 »
Ja, darüber freue ich mich auch total!!

Zumal ich schon hier in Frankfurt bei der Verbraucherberatung war und mich dort echt geärgert habe über die Inkompetenz. Viel Geld bezahlt und schlecht beraten worden. Bei Bolli habe ich einen sehr kompetenden Eindruck und dass er weiß wovon er spricht . ;-))
Ich werde seinen Rat befolgen und meine Schlussabrechnung entsprechend an die Mainova schicken.
kiepet

Offline bolli

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #13 am: 24. März 2011, 08:24:33 »
@kiepet
Gehen Sie tatsächlich davon aus, dass die Mainova Ihre Gegenforderung nicht einfach so begleichen wird. Aber wichtig ist zunächst einmal, dass SIE nicht noch mehr an diese zahlen (möglicherweise zu unrecht), sonst müssten Sie diesem Geld ja auch noch hinterherlaufen.

Die hier aufgezeigten Informationen basieren nicht auf meinem \"Mist\" sondern ergeben sich, wie Kampfzwerg ja schon geäußert hat, aus vielen Beiträgen und Sachverhalten hier im Forum sowie aus diversen Gerichtsurteilen. Da diese ganze Materie aber nicht ganz einfach ist und ja auch immer wieder Nebelkerzen der Versorger in ihren Schreiben auftauchen, wird hier auch schon mal geholfen, ohne das sich der andere durch hunderte von beiträge arbeiten muss. Zumindest von mir, wenn ich Zeit und Lust habe.  :D

Warum die Versorger den Widersprüchlern nicht schon früher gekündigt haben, ist zum teil zumindest einfach erklärt. Seinerzeit dachte man noch, der Kelh werde wohl an einem vorüber gehen und die Rechtsprechung werde sich \"einfach\" hinter die Versorger stellen und ihnen somit schon die Kunden erhalten. In den letzten Jahren erfolgten aber, zum Leidwesen der Versorger, immer mehr Urteile, die aufzeigten, dass die Versorger zu Unrecht höhere Preise forderten. In den meisten Fällen waren es zwar formale Gründe, die zu den entsprechenden Entscheidungen führten (unwirksame oder nicht wirksam einbezogene Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen), aber das ändert nichts daran, dass die Versorger die Preise nicht mehr durchsetzen konnten. Nunmehr nach weitestgehender höchstrichterlicher Klärung verschiedener Sachfragen gehen immer mehr Versorger dazu über, die alten verträge tatsächlich zu kündigen, vor allem bei Widerständlern, da sie bei denen Gefahr laufen, keine kostendeckenden Preise mehr zu erhalten. Neue Verträge haben den \"Charme\", neue Vertragsanfangspreise vereinbart zu haben und somit eine neue \"Preisbasis\" gelegt zu haben.

Wenn Sie Ihre eigene Rechnung aufgemacht haben, können Sie bis Ende des Jahres ja immer noch entscheiden, ob Sie diese Summe auf noch einfordern wollen. Ab 01.01.12 kann dann von der Mainova gegen Rückforderungsansprüche aus der Jahresrechnung 2008 die Einrede der Verjährung geltend gemacht werden. Gehen Sie aber davon aus, dass diese Rückforderung nicht ohne Rückforderungsklage vonstatten geht.

Erkenntlich zeigen können Sie sich hier nur, indem Sie ihr Wissen auch mit anderen teilen, auch wenn dieses derzeit vielleicht nicht so viel ist. Für Ihren Versorger wissen Sie ja nun schon einiges und können dieses auch anderen Betroffenen mitteilen. Das ist dann Dank genug.

Offline Schwalmtaler

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Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
« Antwort #14 am: 24. März 2011, 10:21:12 »
um bolli nur kurz zu ergänzen, machen Sie bei Bekannten und Nachbarn \"Werbung\" für den Kampf gegen überteuerte Preise!

 

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