Der BGH fordert ein Kostenelement und ein Wärmemarktelement.
Anzumerken ist, dass es einen Wärmemarkt auch nach zutreffender Einschätzung des BGH eigentlich gar nicht gibt.
Laut Fernwärme- Lobbyverband AGFW gehen regelmäßig alle fixen Kosten (Kapitalkosten und Lohnkosten) in den Grundpreis ein, für den Arbeitspreis bleiben demnach eigentlich nur die Brennstoffkosten:
http://www.fernwaerme-info.com/foerderung_und_kosten/kostenbestandteile.htmlIn die Arbeitspreisformel der Stadtwerke gehen zu 50 Prozent die Änderungen von Heizölnotierungen auf der sog. Rheinschiene ein, daneben zu 20 Prozent Änderungen der Lohnkosten nach einem Index (alos nicht die tatsächlichen bei der Fernwärmeerzeugung und - verteilung anfallenden Personalkosten), weitere 30 Prozent sind irgenwie festgezurrt (Der Gewinnatneil am Preis?!).
Die Brennstoffkosten haben jedenfalls einen höheren Anteil am Arbeitspreis als 50 Prozent, wie man sich leicht denken kann.
Bei den Fernwärmleiefrungen handelt es sich um einen geschlossenen Stoffkreislauf, bei dem es grundsätzlich nur darauf ankommt, die abgenommene Wärme und die auftretenden Wärmeverluste im Netz durch die Feuerung im Heizkraftwerk auszugleichen.
Die Personalkosten haben gar keinen oder einen weit geringeren Anteil. Denn so viel Personal gibt es schließlich gar nicht.
Die Heizölnotierungen auf der Rheinschiene beeinflussen die Brennstoffkosten für den Einsatzbrennstoff Gas nicht (mehr).
E.ON Ruhrgas bietet Gaslieferungen ohne Ölpreisbindung an, auch für E.ON Thüringen.
Die Kostenbasiertheit der Formel erscheint somit geheimnisvoll, jedenfalls nicht nachvollziehbar.
Die Heizölnotierungen können aber wohl auch nicht das Wärmemarktelement darstellen.
Denn was haben die Heizölnotierungen der Rheinschiene mit den Brennstoffkosten der Erdgas- und Flüssiggaskunden in Jena oder den Heizölkunden in Jena zu tun oder mit den Kosten der Kunden, die mit Strom, Erdwärme, Holz und Kohle heizen?
Eine Markpreisentwicklung lässt sich jedenfalls nicht in einer mathematischen Formel antezipieren, im Voraus berechnen, so zutreffend der BGH in VIII ZR 178/08 Rn. 31.
Wäre dies möglich und hätten die Stadtwerke gar die Weltformel dafür gefunden, müssten sich wohl auch die Wärmekosten all derjenigen, die nicht mit Fernwärme heizen, eben nach dieser \"Weltformel\" richten. Kann man sich nur ganz schwer vorstellen.
So etwas ging allenfalls beim VEB Energiekombinat Gera Sitz Jena, das seinerzeit nicht nur Strom und Gas, sondern auch Kohle im Monopol an die Bevölkerung lieferte und somit die Preise aller Einsatzbrennstoffe hätte diktieren können, wenn die Preise seinerzeit nicht schon von der staatlichen Preiskommission diktiert worden wären....
Interessant:
Mit dem neuen Wärmespeicher sollen - von der Presse berichtet - Brennstoffkosten bei der Fernwärmeerzeugung in Jena eingespart werden.
Welchen Einfluss haben die dadurch veränderten Kosten dann aber auf die \"Weltformel\" der Stadtwerke?
Und welchen Einfluss haben sie auf den Wärmemarkt- Preis in Jena, also auf die Heizkosten all derjenigen, die nicht mit Fernwärme heizen?
Man kann sich das alles wohl nur schwerlich vorstellen.
Die Stadtwerke müssen jedoch irgendwann einmal zu der Überzeugung gelangt sein, sie hätten die \"Weltformel\" gefunden.
Beim Grundpreis sind wiederum abstrakte Lohnkosten - die mit den tatsächlich abzudeckenden Personalkosten nichts zu tun haben ! - zu 40 Prozent beteiligt, Kapitalkosten sind mit 25 Prozent gewichtet und 35 Prozent sind fix (Gewinnanteil am Preis?).
Sollte es um ein Wärmemarktelement gehen, bleibt festzustellen, dass Heizölkunden gar keinen Grundpreis kennen.
Bei Heizöl - dem angeblichen hauptwettbewerber - sind alle Kosten der notwendigen Infrastruktur (Ölförderung, - beschaffung, Raffenerie, Vertriebs- und Händlernetz) neben Steuern und Abgaben bereits vollständig in den Heizölpreis, den man bei der Lieferung zu zahlen hat, eingepreist.