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Autor Thema: Kunden unterliegen Zahlungsklage in der Grundversorgung  (Gelesen 4949 mal)

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Offline Christian Guhl

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Kunden unterliegen Zahlungsklage in der Grundversorgung
« am: 14. März 2011, 15:29:16 »
Das AG Dannenberg hat einer Zahlungsklage Eon-Avacons gegen Kunden mit dem ErdgasTarif stattgegeben. Nach Ansicht des Gerichts ist der ErdgasTarif trotz Bestpreisabrechnung und Sonderrabatt (Duett) der Grundversorgungstarif.
Die Billigkeit wurde anhand von Mitarbeiterausagen und eines WP-Gutachtens geprüft. Allerdings, so das Gericht, verbietet sich eine Billigkeitsprüfung beim Gaspreis ab dem 01.01.2008 in Anlehnung an das BGH-Urteil vom 28.03.2007 (VIII ZR 144/06) sowieso. Ich habe das Urteil gemailt, damit es hier eingestellt werden kann.

 

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