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Autor Thema: Rückforderungsklage ErdgasComfort  (Gelesen 6853 mal)

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Offline Christian Guhl

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Rückforderungsklage ErdgasComfort
« am: 18. März 2011, 13:51:01 »
Eine Rückforderungsklage im Erdgassondervertrag Comfort ist beim LG Braunschweig anhängig. Erste mündliche Verhandlung war am 17.03..
Der Eon-Anwalt bestand darauf, dass die verwendete Klausel (Avacon behält sich die Änderung der Preise vor) genau dem gesetzlichen Leitbild entspricht.
Eine Pflicht zur Preissenkung wäre dort schließlich auch nicht ausdrücklich vereinbart. Die Richterin setzte noch einen drauf und will bei Unwirksamkeit das gesetzliche Preisänderungsrecht als ergänzende Vertragsauslegung übernehmen und dann eine Billigkeitsprüfung (mit Gutachten) vornehmen lassen. Ein interessanter Gegensatz trat beim Termin zutage : Für die Verjährung wurde den Kunden vorgehalten, sie hätten bereits vor Jahren die Unwirksamkeit der Klausel feststellen müssen - die Rechtsabteilung von Eon hätte jedoch bisher keinerlei Grund gesehen, vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

 

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