@PLUS,
bei Videos auf Youtube oder anderer bekannter Videoplattformen weiß ich, dass da die Content-Industrie mit ihren Soldaten hinterher sind, das entsprechendes gelöscht wird.
Bei den Öffentlichen-Rechtlichen ist zumindest eine Art Duldung erkennbar.
Anfrage sind gar nicht zu stämmen. Geschweige im Einzelfall die verlinkten Videos noch zu überprüfen.
Wer beispielsweise schonmal die Tagesschau online live geguckt hat, wird festgesellt haben, dass an der Stelle, wo das TV-Gerät Bilder zu Sportereignissen ausstrahlt, dass übers Internet in der Zwischenzeit ein Hinweisfenster läuft.
Der eine Tagesschau-Mitschnitt auf Youtube kann faktisch lupenrein sein, von der selben Sendung, aber mit den Teil der Sportberichterstattung nicht.
Die Konsequenz wäre, entweder sämtliche Links zu Videoplattformen zu löschen, so das nur noch die kurzlebigen Links zu den Mediatheken übrig bleiben oder es muss ständig Fachpersonal bereitgehalten werden, das eine solche Intensiv-Prüfung gestämmt werden kann.
Aber Ihr Link ging eben nicht auf eine Videoplattform. Wie ich schon weiter oben aufführte, ließen sich keine weitere Informationen erkennen.
Und im Übrigen kann nicht nur derjenige, der unerlaubt sowas bereitstellt, wegen Urheberrechsverletzungen belangt werden, sondern auch Besucher, die sich das anschauen.
Da streiten sich derzeit auch die Fachgeister, weil eben schon beim Anschauen technisch im Hintergrund eine Kopie (Vervielfältigung) erstellt wird.