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Autor Thema: Fragen zu Miettankanschaffung  (Gelesen 3939 mal)

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Offline prinz

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Fragen zu Miettankanschaffung
« am: 22. Februar 2011, 13:46:45 »
Hallo,

ich möchte hier kurz meine kleine 4 monatige Odyssee mit verschiedenen Flüssiggaslieferanten mit  Miettankvariante schildern und bitte Euch um eine kleine Beurteilung der Fakten. Es sind meine ersten Erfahrungen in punkto Flüssiggasversorger gewesen. Der Grund für solch eine Anlage, ist der Einbau einer neuen Gasbrennwerttherme mit welcher ich meine Eigentumswohnung  von der Hausanlage unabhängig machen möchte.

Nov 2010 Vertragsabschluss über eine Gaszählervariante bei Anbieter 1. Der Vertreter erzählte mir von einem mittelständischen Unternehmen dieser Branche. Der Vorteil: faire Preisen gegenüber den Großabietern. Der damalige Preis (siehe unten) schien mir auch ok, aber dabei sollte es ja nicht bleiben. Selbst wenn diese Fairness wahr wäre, was nutz mir diese, wenn ich gegenüber einer Miettankvariante einen mittelfristigen Preisunterschied von 50 Cent Netto habe. Außerdem ist der monatliche Grundpreis auch locker 5,- Eur teurer als bei anderen Anbietern. Naja, durch das folgende schlechte Wetter und die Verzögerung meiner Darlehensgenehmigung für den Heizungsausbau, kam es bis jetzt zum Glück nicht zur Auftragserteilung (Tankaufstellung) meinerseits. Ich habe den Vertrag jetzt auch gekündigt. Leider wird es nun zu unschönen Forderungen seitens des Anbieters kommen, da ja für ihn Kosten entstanden. Deswegen auch meine Frage, inwieweit so etwas in meinem Falle überhaupt zulässig ist? Gibt es da irgendwelche Gesetzmäßigkeiten? Im Vertrag steht definitiv nichts non irgendwelchen Forderungsmöglichkeiten.

Hier die Eckdaten:

- Tankaufstellung 300,- Eur Netto (inkl. aller Zusatzgeräte)  
- monatlicher Grundpreis 10,00 Eur Netto
- Gas: Sonderpreis 50 Cent Netto pro Liter (Was ja in Ordnung gewesen wäre) / Listenpreis 58 Cent Netto pro Liter
- 2 monatiges Kündigungsrecht bei 250,- Eur Kosten für den Mieter bei Tankabholung

- Preiserhöhung ab 01.01.11 vom damaligen Sonderpreis ausgegangen auf 63 Cent Netto pro Liter / Listenpreis 66 Cent Netto pro Liter (der Abstand zum damaligen Listenpreis wurde wie zu sehen ist schon verändert)
- nach Gespräch mit dem Vertreter einlenken auf 61 Cent Netto pro Liter oder vielleicht sogar 58 Cent Netto pro Liter
- als er dann erfahren hat, dass ich komplett von der Zählervariante zurücktreten möchte hat er mir auf einmal den Literpreis für eine normale Miettankvariante von 52 Cent Netto pro Liter angeboten

Ich frage mich jetzt wieso man mir nicht gleich die Miettankvariante angeboten hat? Jeder weitere Vertreter der bei mir vorstellig wurde, hat mir von einer Zählervariante abgeraten und gesagt, dass er diese, wenn möglich nicht mehr anbietet, trotz höherer Provision. Meiner Meinung nach alles Geldschneiderei. Ich habe mich dann natürlich auch einmal erkundigt, wo die Preise im November für mich mit Miettank gelegen hätten. Im Schnitt wären das 45 Cent Netto pro Liter gewesen. Das sind dann auch schon 5 Cent Netto Unterschied zu meinem Sonderpreis. Wieso sollte ich diesen Preisvorteil gegenüber einer Zählervariante ignorieren, bzw. nicht vorziehen. Nur wegen dem Luxus eines ständig gefüllten Gasbehälters, welcher mir dann aber doch zum Preis des Ablesedatums abgerechnet wir. Naja, jetzt habe ich noch Angebote von anderen Anbietern, welche einen deutlich besseren Eindruck hinterlassen haben. Ein guter Vertreter ist ja bei zukünftigen Verhandlungen auch schon viel Wert. Ich bin mir natürlich im Klaren, dass eine Miettankvariante nie das Gelbe vom Ei sein wird und ich gegenüber einem eigenen Tank bei der Betankung immer höhere Kosten haben werde. Hier kurz deren Eckdaten:

Anbieter Nr. 2
Behälter aufstellen 300,- EUR Netto
Monatl. Grundpreis 7,50 Eur Brutto
Gaspreis/Liter - 52 Cent Netto
Kündigungfrist 3 Monate mit 250,- Eur Netto Tankabholung

Anbieter Nr. 3
Behälter aufstellen 120,- Eur Netto
Monatl. Grundpreis 6,96 Eur Brutto
Gaspreis/Liter – 47,85 Cent Netto
Kündigungfrist 3 Monate mit 150,- Eur Netto Tankabholung

Was sagt Ihr dazu?  
 

Gruß prinz

Offline Watzl

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Fragen zu Miettankanschaffung
« Antwort #1 am: 22. Februar 2011, 19:02:35 »
Habe sie schon daran gedacht, überhaupt keine Mietvariante zu unterschreiben.

Weshalb mieten, wenn man auch kaufen kann?

Weshalb mtl. Grundpreis bezahlen, wenn man ohne auskommen kann?

Weshalb an Kündigungsfristen denken, wenn man gar keine benötigt?




Lassen sie die Finger von den Mietanks in irgend einer Variation!!


Wie das läuft, davon konnte sie sich ja schon überzeugen.

Es wird mit Sicherheit nicht besser!!


Überlegen sie und KAUFEN sie sich einen eigenen Tank


H. Watzl

Offline prinz

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Fragen zu Miettankanschaffung
« Antwort #2 am: 23. Februar 2011, 13:25:24 »
Hallo Watzl,

die Sache mit dem Kauftank überlege ich mir ja auch schon seit längerem, aber wir wissen halt nicht wie lange wir die Wohnung noch selbst bewohnen, bzw. wann wir sie vermieten. Hinzu kommt noch, dass wir diese immer nur ca. 5 Monate im Jahr bewohnen, so dass sich natürlich der Gasverbrauch in Grenzen hält und somit die Refinanzierung des Tanks in einem ganz anderen Zeitraum verläuft. Nichts desto trotz möchte ich auch die Kauftankvariante noch einmal komplett für mich durchspielen. Leider muss ich sehen, dass ich jetzt relativ unbeschadet aus meinem bestehenden Vertrag komme. Kannst Du mir da vielleicht weiterhelfen? Ich hatte die Frage ja schon in meinem ersten posting gestellt. Der Anbieter 1 will jetzt Regressanforderungen an mich stellen. Die Höhe ist noch unklar. Ist dies überhaupt rechtens? Im Vertrag steht wie gesagt nichts davon.

Gruß prinz

Offline Watzl

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Fragen zu Miettankanschaffung
« Antwort #3 am: 23. Februar 2011, 18:55:21 »
Wenn im Vertrag nichts von Regressforderungsmöglichkeiten steht, dann wird der Anbieter auch keine solchen stellen können.

Erst einmal ruhig und wirklich stur bleiben!

Die andere Seite muss sich bewegen.


H. Watzl

Offline prinz

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Fragen zu Miettankanschaffung
« Antwort #4 am: 24. Februar 2011, 12:07:46 »
Hallo Watzl,

da sehe ich aber viel Zeit ins Land gehen.
Ich habe momentan die 3 monatige Kundigungsfrist an der Backe, möchte aber natürlich am liebsten mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag, da ich ja noch keine Leistungen von dem Anbieter in Anspruch genommen habe. Ich denke mal, dass ich diesen Punkt dann abhacken kann, wenn ich Deinen Ratschlag (nichts bezahlen) befolgen sollte. Die wären ja dann auch schön blöd, wenn se mich nicht ein bissel schmorren lassen würden. Oder wie siehst Du das?

Gruß prinz

 

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