Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ölpreisbindung taugt nicht zur Rechtfertigung von Gaspreiserhöhungen

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RR-E-ft:
Im Fernwärmeurteil des BGH vom 06.04.2011 Az. VIII ZR 273/09 lautet der Leidsatz lit d) [wie Dora] wie folgt:


--- Zitat ---Eine von einem Versorgungsunternehmen, das zur Erzeugung von Fernwärme ausschließlich Erdgas einsetzt, in Fernwärmelieferungsverträgen verwendete Preisanpassungsklausel ist mit den Vorgaben des § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV (Abs. 3 Satz 1 aF) nicht zu vereinbaren und daher unwirksam, wenn die Veränderung des verbrauchsabhängigen Arbeitspreises allein an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl gekoppelt ist.
--- Ende Zitat ---

Black:
Leider halten viele Vorlieferanten von Stadtwerken und kleineren EVU noch immer an der Ölpreisbindung fest.

RR-E-ft:
@Black

Meinen Sie Vorlieferanten für Gas oder für Fernwärme?

Vorlieferanten für Gas kann man sich ja selbst wählen.
E.ON Ruhrgas bietet seit April 2011 auch für Stadtwerke und KMU Gaslieferungen ohne Ölpreisbindung an.

Bei Fernwärme gelten die vom BGH enhtwickelten Grundsätze.
Kommt für die Fernwärmebzugsverträge der Stadtwerke und KMU nicht die Inhaltskontrolle gem. § 24 AVBFernwärmeV zum Tragen, so jedoch für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vorlieferanten § 307 BGB.

Bei § 307 BGB kann für Fernwärmebezugsverträge wohl nichts anderes gelten als bei Gaslieferverträgen (BGH VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08].

Wenn Vorlieferanten an unwirksamen Preisänderungsklauseln festhalten wollen, muss dies ja nicht unbedingt zum Nachteil gereichen.

Gut beratene Fernwärmekunden leisteten schon jahrelang Zahlungen nur noch unter Rückforderungsvorbehalt.
Ich kenne nicht nur eine Wohnungsgesellschaft, die aufgrund der neuen Rechtsprechung des BGH allein für die Jahre 2008 - 2010 Rückzahlungen in Höhe von 1 Mio. EUR gegen eine RWE- Tochter erfolgreich beanspruchen kann.

Auch unter Stadtwerken und KMU mag es immer noch schlecht beratene Gas- und Fernwärmebezieher geben.

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Black

Meinen Sie Vorlieferanten für Gas oder für Fernwärme?

Vorlieferanten für Gas kann man sich ja selbst wählen.
E.ON Ruhrgas bietet seit April 2011 auch für Stadtwerke und KMU Gaslieferungen ohne Ölpreisbindung an.

--- Ende Zitat ---

Nur dass nicht jeder so schnell aus den Altverträgen heraus kommt, um dieses Angebot wahrzunehmen.

RR-E-ft:
Nicht immer nur jammern. ;)

Meine Erfahrung ist die, dass man recht flott aus Altverträgen mit unwirksamen Preisänderungsklauseln rauskommt, ob bei Gas oder bei Fernwärme.
Und wenn man nicht rausgelassen wird, muss dies für den betroffenen Kunden wirtschaftlich  auch nicht unbedingt nachteilig sein.
Zahlt man halt den Anfangspreis, zB. Stand 1992.
Der ist bei Lichte betrachtet  in 2011 oftmals so übel nicht.
Plötzlich betteln die Vorlieferanten um Entlassung aus der vertraglichen Bindung.

Wenn der Kunde einen Langfristvertrag, der eine unwirksame Preisänderungsklausel enthält, kündigt, der Lieferant sodann auf Feststellung klagt, dass der Vertrag zu unveränderten Konditionen bis 2020 weiter gilt,
dann kann der betroffene Kunde auch schon mal mit einem Anerkenntnis dieses Klageanspruchs drohen. ;)

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