@Forum,
nach dem neuen EnWG sind alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen verpflichtet, unternehmensspezifische Daten an die Bundesnetzagentur zu liefern. (Mitteilung Nr. 200/2005 im Amtsblatt Nr. 15)
Die Stammdatenerhebung ist u.a. Voraussetzung für das von der Bundesnetzagentur durchgeführte Vergleichsverfahren gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sowie der entsprechenden Entgeltverordnungen für Strom und Gas, dem alle Netzbetrieber unterliegen.
siehe:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/11575638d201310a940155d327f88841,0/1u0.htmlIn der Mitteilung Nr. 223/2005 im Amtsblatt Nr. 17 der Bundesnetzagentur wird bekanntgegeben, dass:
Betreiber von Energieversorgungsnetzen können den Zugang zu ihren Netzen verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen die Gewährung des netzzuganges aus betriebsbedingten oder sonstigen gründen unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
siehe:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/11575638d201310a940155d327f88841,55a304092d09/1u7.html