Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Fakt ist:
Zumindest denkbar sind Strompreissenkungen immer. Die Stromversorger denken zumeist nur gar nicht daran.
Bei rückläufigen Kosten wie gesunkenen Großhandelspreisen besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung der Grundversorger, solche gesunkenen Kosten mindestens im gleichen Umfange für die betroffenen Kunden preiswirksam werden zu lassen (BGH KZR 2/07 Rn. 26, VIII ZR 81/08 Rn. 18].
--- Ende Zitat ---
Abgesehen von den Grundversorgern, viele EVU haben ja fast in konzertierten Aktionen wegen der angekündigten Erhöhung der EEG-Umlage um 70 % schnell noch die AGB geändert und dabei sicher nicht an Strompreissenkungen gedacht. Neue AGB wegen EEG-Umlage
Beispiel AGB:
--- Zitat ---6.3. Wird die Belieferung oder die Verteilung von Strom/ Erdgas nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann die TWF hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetz lichen Regelung (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen – z. B. der Wegfall einer anderen Steuer – sind anzurechnen. Eine Weiter gabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
6.4. Ziff. 6.3. gilt entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Ziff. 6.3 weitergegebenen Steuer oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist die TWF zu einer Weitergabe verpflichtet.
6.5. Ziff. 6.3. und Ziff. 6.4. gelten entsprechend, falls auf die Belieferung oder die Verteilung von Strom/Erdgas nach Vertragsschluss eine hoheitlich auferlegte, allgemeinverbindliche Belastung (d.h. keine Bußgelder o. ä.) entfällt, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat (wie derzeit z. B. nach dem EEG und dem KWKG).
6.6. Die TWF wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. durch die Einführung von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen, Änderungen der Belastungen nach dem EEG oder KWKG). Die TWF wird bei Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kosten erhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die TWF wird dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von der TWF in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
--- Ende Zitat ---
Jetzt sind diese \"armen\" EVU wieder in der \"Billigkeitsfall\". Wie groß ist die Bandbreite des Ermessens, innerhalb derer die Kunden noch rechtsicher \"billig\" dabei wegkommen, die offensichtlich zuviel bezahlt haben. :evil:
Apropos \"vorhersehbar\" und \"konkret\". Das scheint ja gerade bei der EEG-Umlage die Krux. Wie groß muß die Glaskugel sein, damit \"der Fall\" für die juristische Fachwelt gegeben ist?[/list]
RR-E-ft:
Eine These, die zuweilen vertreten wird:
Eine Kürzung der Förderung der Erneuerbaren Energien führt zu sinkenden Strompreisen.
Das Gegenteil ist richtig, lässt sich nun RWE- Chef Großmann vernehmen:
Siehe hier
--- Zitat ---Essen – Im Jahr 2011 wird es für die Kunden vom Stromanbieter RWE keine Preissenkungen geben. Das verkündete RWE-Chef Jürgen Großmann im Rahmen der Vorstellung der Jahresbilanz 2010 am gestrigen Donnerstag. Als Gründe nannte er die vielen finanziellen Belastungen, die das Unternehmen tragen müsse. Dazu gehören zum Beispiel die von der Regierung geforderten Investitionen in den Ausbau von erneuerbaren Energien. Eine Kürzung der Förderungsgelder in diesem Bereich führte zu erhöhten Kosten für RWE und andere Stromanbieter, welche durch einen steigenden Strompreis zum Teil auch der Verbraucher trägt. Außerdem leisten die Stromanbieter eine Ökostromanlage, welche erst vor kurzem auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde anstieg. Weitere Steigerungen werden für das kommende Jahr erwartet.
--- Ende Zitat ---
Bei RWE scheint die Sache klar:
Steigende Förderung für Erneuerbare Energien führt zu steigenden Strompreisen.
Sinkende Förderung für Erneuerbare Energien führt zu steigenden Strompreisen.
Eigentlich auch alles egal: Hauptsache der Strompreis steigt.
Netznutzer:
--- Zitat ---Von den ca. 1,3 Mrd EUR, die in 2010 gefehlt haben sollen, wurden allein in den ersten zwei Moanaten 2011 bereits 1,2 Mrd. \"aufgearbeitet\".
--- Ende Zitat ---
... und dann werfen Sie einfach mal einen Blick auf den Verlauf im verg. Jahr und stellen fest, wie schnell aus einem Plus ein Minus von Mai auf Juni geworden ist. Denn überraschenderweise scheint ab März plötzlich die Sonne, und nun darf geraten werden, wohin die Gelder plötzlich fliessen.
Gruß
NN
superhaase:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
... und dann werfen Sie einfach mal einen Blick auf den Verlauf im verg. Jahr und stellen fest, wie schnell aus einem Plus ein Minus von Mai auf Juni geworden ist. Denn überraschenderweise scheint ab März plötzlich die Sonne, und nun darf geraten werden, wohin die Gelder plötzlich fliessen.
--- Ende Zitat ---
Wird denn ein Großteil der PV-Anlagen monatlich abgerechnet, und nicht jährlich mit zwischenzeitlich konstanten Abschlagszahlungen?
aranblau:
@RR-E-ft:
\"...Fakt ist:
Zumindest denkbar sind Strompreissenkungen immer.
Die Stromversorger denken zumeist nur gar nicht daran...\"
Was denkbar ist, habe ich anderenorts schon mal geschrieben:
Am interessantesten finde ich den Schlusssatz:
\"... Es könnte also passieren, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr wieder etwas sinkt - und so auch die Verbraucher ihr Geld wiederbekommen. Allerdings ist den Stromversorgern freigestellt, ob sie eine Senkung der Ökostrom-Umlage an ihre Kunden durchreichen.kg\"
Ich habe schon jetzt die Vermutung, dass da von den Stromversorgern nix durchgereicht wird;)
(Leider ist der Morgenpost-Artikel ohne Entrichtung eines Obulus nicht mehr ganz zu lesen...)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln