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EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet

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RR-E-ft:
EEG- Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet!

Artikel in Berliner Mopo

Netznutzer:
Mal hier lesen:

http://www.eeg-kwk.net/de/484.htm

Meldung vom 01.03.2011


--- Zitat ---Darin wurde erstmalig aufgrund gesetzlicher Verpflichtungenauch eine zu erwartende Bandbreite der EEG-Umlage des übernächsten Jahres (2012) prognostiziert. Sie wurde mit 3,4 bis 4,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.
--- Ende Zitat ---

und


--- Zitat ---Die Prognose wurde in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern erstellt. Die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Umwelt waren in die Erarbeitung der Datengrundlagen und Prognosen zur Berechnung der EEG-Umlage eingebunden.
--- Ende Zitat ---

Gruß

NN

PLUS:
@NN, da wird sogar verzinst! Der Zinssatz steht jetzt nicht dabei, aber vielleicht ist die \"Verrechnung\" ja sogar noch ein gutes Geschäft für die Verbraucher. ;)

Ob der einzelne Verbraucher seinen \"gerechten\" Anteil zurück bekommt steht auf einem anderen Blatt:


--- Zitat ---Die von den Kunden einbehaltene EEG-Umlage fließt auf ein separates EEG-Konto, das die Übertragungsnetzbetreiber getrennt vom Kerngeschäft führen. Auch die Erlöse, die die Übertragungsnetzbetreiber durch die Börsenvermarktung des EEG-Stroms erhalten, fließen auf dieses Konto. Bezahlt wird aus dem Konto die EEG-Förderung für den eingespeisten EEG-Strom. Weist das EEG-Konto ein positives oder negatives Saldo aus, wird der Betrag verzinst. Die Zinsen werden ebenfalls dem Konto gutgeschrieben und nach den verordnungsseitigen Fristigkeiten in der nächsten EEG-Umlage berücksichtigt.
--- Ende Zitat ---
Was für ein Krampf![/list]

RR-E-ft:
Gemeint sind die Kunden der Netzbetreiber, mithin in der Regel die Stromlieferanten.
Ob diese etwas an die Verbraucher zurückgeben, steht in den Sternen.

Das Geld ist nicht weg.
Das haben jetzt nur andere.

RR-E-ft:
Monatssalden

Von den ca. 1,3 Mrd EUR, die in 2010 gefehlt haben sollen, wurden allein in den ersten zwei Moanaten 2011 bereits 1,2 Mrd. \"aufgearbeitet\".


BDEW: Wohl keine Rückerstattung an Stromkunden


--- Zitat ---Ein frommer Wunsch womöglich. Der Stromversorger-Verband BDEW verweist schon darauf, dass der Strompreis auch von anderen Faktoren abhänge. Deshalb sei unklar, ob im kommenden Jahr bei niedrigerer EEG-Umlage auch niedrigere Preise denkbar sind.
--- Ende Zitat ---

Fakt ist:

Zumindest denkbar sind Strompreissenkungen immer.
Die Stromversorger denken zumeist nur gar nicht daran.

Bei rückläufigen Kosten wie gesunkenen Großhandelspreisen besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung der Grundversorger, solche gesunkenen Kosten mindestens im gleichen Umfange für die betroffenen Kunden preiswirksam werden zu lassen (BGH KZR 2/07 Rn. 26, VIII ZR 81/08 Rn. 18].

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