Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Hausverbot im Mehrfamilienhaus

(1/2) > >>

hellblaueszebra:
Hallo ,

wie setze ich ein Hausverbot für die Mitarbeiter der Stadtwerke in einem Mehrfamilienhaus (Zähler ist im Keller) durch ?
Theoretisch könnten die Mitarbeiter der Stadtwerke dort hinkommen und mir den Saft abdrehen.

Kann ich das Hausverbot  auch für einen Zähler, der sich nicht in der Wohnung befindet aussprechen ?

Vielleicht hat jemand aktuelle Erfahrungen..?!

MFG aus München


p.s.: Ich habe die Fragen und Antworten schon durchgelesen

Cremer:
@hellblaueszebra


Zähler in der Wohnung ist der einfachste Weg.
Kein Einlass, keine Sperrung.

Im Keller eines Mehrfamilienhauses klingeln die Stadtwerke irgendwo im Haus und schwupp sind die drin und haben den Stromzähler/Gaszähler gesperrt. Da ist mit Hausverbot nicht viel möglich. Auch mit einem erteilten Zutrittsverbot ins Haus kann m.E. da nicht viel ausrichten. Wenn die wollen, machen die das einfach.

RR-E-ft:
Auch im Mehrfamilienhaus kann Hausverbot wirksam erteilt werden.

Wenn die Mitarbeiter des Versorgers hiergegen verstoßen, machen sie sich strafbar wegen Hausfriedensbruches.

Hausverbot meint eben nicht, dem Versorger den Zutritt zu verweigern und es handelt sich erst um einen Hausfriedensbruch, wenn gewaltsam eingedrungen wird. Hausfriedensbruch begeht auch, wer sich gegen den Willen des (Mit-) Inhabers des Hausrechts Zutritt verschafft, also auch normal durch eine offen stehende Tür.

Längst besprochen war, dass auch Mieter wirksam Hausverbot für Gemeinschaftsräume erklären können.

Sperrung kann dann ggf. erfolgen, jedoch nur unter Inkaufnehme der strafrechtlichen Folgen eines Hausfriedensbruches.

Ich glaube nicht, dass man sich einfach darüber hinwegsetzen wird und die eindeutige Grenze, die das Gesetz zieht, einfach überschreitet.

Wer es tut, soll mit den Folgen leben.

Wer es genau wissen will, liest im StGB- Kommentar von Tröndle/Fischer, § 123 Rn. 2 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, MDR 1998, S. 46).

Das hausverbot gilt also auch, wenn Sie einkaufen gehen und die Tür sperrangelweit offen stehen lassen.

Sie können ja auch ein Schild im Haus anbringen:

\"Zutritt für Versorgungseinstellungen verboten, Unterschrift\".



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Graf Koks:
@ Cremer, RR-E-ft:

Schließe mich meinem Vorreferenten an.

Nach einem eindeutigen und ausdrücklichen Hausverbot einer Mietvertragspartei kann der Versorger sich nicht darauf berufen, von einem anderen Mieter des Hauses zufällig oder gleichgültig ins Haus gelassen worden zu sein, weil der andere Mieter in diesem Fall kein rechtliches Interesse daran hat, dem Mitarbeiter entgegen des Standpunktes des Kunden den Zutritt zum Haus zu gewähren, vgl. Schönke- Schröder § 123 StGB Rn. 18.

In vielen anderen Fällen wäre ein Hausverbot in diversen Fällen sonst  faktisch gar nicht durchsetzbar. Welcher Mieter informiert schon das ganze Haus davon, dass der Sperrkassierer bitte draußen bleiben soll ?


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Cremer:
@ Graf Koks,

ist ja alles richtig, nur würden sich die Stadtwrke auch daran halten. Ich habe da große Zweifel dran!!

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln