Kaminkehrer tricksen bei modernen Heizungsanlagen, die nicht jedes Jahr geprüft werden müssen (KÜO)
In unserer Gegend (Nordbayern) versuchen die Kaminkehrer offensichtlich durch das Vorziehen von Überprüfungen nach der neuen KÜO noch jeden Euro Umsatz mitzunehmen. Zwar ist das Gesetz (KÜO) vom Wortlaut eindeutig und schreibt bei neuen raumluftunabhängigen Brennwertheizungen Überprüfungen in jedem zweiten Jahr von. Überprüft und abgerechnet wird aber sofort im ersten Jahr (2010), so dass dann die nächste Zwangsprüfung noch vom BZ Kaminkehrer durchgeführt werden kann (2012), weil erst im Jahr 2013 die freie Wahl der Kaminkehrer besteht.
Vielleicht wird auch noch gehofft, dass die alten Zustände per Gesetz wiederhergestellt werden, so dass es beim Monopol bleibt.
Die Aufsichtsbehörden scheinen dieses Verhalten zu tolerieren. Vielleicht wird der kommende Wettbewerb nicht als schutzwürdiges Interesse gesehen.
Wenn ich diese Situation in Deutschland betrachte, merke ich, wie rückständig und innovationsfeindlich die Politik geworden ist: es geht nach dem Motto, nur keine alten Besitzstände anrühren!