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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben

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userD0010:
@bolli
aber es wird uns doch erklärt, dass alle früheren Verbindlichkeiten beglichen sind.
Wenn dem so sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Energieversorger Beträge abzweigt ohne Verwendungszweck, denn das würde den Straftatbestand der Unterschlagung bedeuten.
Worauf bisher nicht eingegangen wurde, war die Frage, welche Abschlagbeträge der Versorger festgelegt hat- Es ist auch nicht darauf eingegangen worden, ob die geforderten Abschlagbeträge auch vollständig gezahlt worden sind. Wenn tatsächlich 100 Euro überwiesen wurden und der Versorger schreibt der laufenden Verpflichtung nur eine geringere Summe gut, muss die Differenz aus einem anderen/früheren Anspruch vorliegen, die man verrechnet, weil einfach ein Verrechnungsverbot erteilt wurde.

echtgut:

--- Zitat ---Aber dann kann und sollte man den Versorger dann mal dringend schriftlich und mit Nachweis auffordern, darzulegen wo die Einzahlungen hin sind.
--- Ende Zitat ---

Ja, macht er aber nicht. Hat er schon letztes Mal nicht gemacht.
Das letzte Mal wollte er eine Summe X - zusätzlich zu den laufenden Abschlägen habe ich die gezahlt. Jetzt komme ich wieder auf eine Nachforderung, weil er die gezahlten Beträge einfach nicht voll angerechnet hat.
Und wenn er mit Rückständen verrechnet hätte, dann wüsste ich gern, welche das sein sollen und wie das berechnet wurde.  Die Rechnung ist schlicht nicht nachvollziehbar.
Wenn ich von jemandem Geld will, dann muss ich das doch wenigstens plausibel begründen. Das müssen solche Konzerne offenbar nicht.

bolli:

--- Zitat ---Original von echtgut
Ja, macht er aber nicht. Hat er schon letztes Mal nicht gemacht.
Das letzte Mal wollte er eine Summe X - zusätzlich zu den laufenden Abschlägen habe ich die gezahlt. Jetzt komme ich wieder auf eine Nachforderung, weil er die gezahlten Beträge einfach nicht voll angerechnet hat.
--- Ende Zitat ---
Na, dann zahlen Sie halt einfach die zusätzlichen Beträge nicht sondern nur die Abschläge, ggf. sogar um eine eigene Berechnung ergänzt, fall Sie Überzahlungen haben. Wenn letzteres der Fall ist, teilen Sie dieses dem Versorger mit, ebenfalls, dass Sie keine Forderungen ohne nachvollziehbare Rechnung begleichen. Wenn er Geld haben will, muss er nachweisen, wofür. Egal ob bei Ihnen oder später, falls er klagen sollte, vor Gericht. Sonst wird es nichts mit seinem Geldsegen.
Und achten Sie darauf, wichtige Schreiben mit Zustellnachweis zu schicken, damit Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass Sie ihn schon früher zur Klarstellung aufgefordert haben, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

echtgut:
Die Antwort des Versorgers war wiedermal lapidar, man habe alle Zahlungen ordnungsgemäß verrechnet und im Übrigen sei eine größere Transparenz aus Gründen des Wettbewerbs nicht möglich.

Ich werde wohl auf die Erstellung einer nachvollziehbaren Rechnung klagen müssen.
Denn wenn ich einfach den nachgeforderten Betrag nicht zahle, werden die die Abschläge verrechnen wie sie wollen und werden alle drei Tage eine Mahnung für 3  Euro Mahngebühren schicken.

bolli:

--- Zitat ---Original von echtgut
Ich werde wohl auf die Erstellung einer nachvollziehbaren Rechnung klagen müssen.
Denn wenn ich einfach den nachgeforderten Betrag nicht zahle, werden die die Abschläge verrechnen wie sie wollen und werden alle drei Tage eine Mahnung für 3  Euro Mahngebühren schicken.
--- Ende Zitat ---
ICH würde dieses Spiel nicht SO spielen ! SIE haben das nötige getan, um den Versorger darauf hinzuweisen, dass da was nicht ordnungsgemäß läuft, daher werden IHNEN im Falle einer Klage des Versorgers sicher nicht die Mahnkosten mit angelastet. Daher würde ich mich da gar nicht drauf einlassen und rigide meine eigene Rechnung aufmachen, das errechnete zahlen und jegliche Verrechnung untersagen. Abschläge bei der Überweisung klar benennen und gut ist.
Der Versorger wird sich sehr gut überlegen, was er wie von Ihnen einklagt. Der kennt die Rechtslage auch.  ;) (was leider nicht immer hilft, da die Brüder auch noch dreist sind. Ist ja nicht ihr Geld, was verklagt wird. :evil:).

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