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Autor Thema: Preiserhöhung AVU, erneuter Widerspruch  (Gelesen 5701 mal)

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Offline Bürger

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Preiserhöhung AVU, erneuter Widerspruch
« am: 04. Oktober 2005, 14:23:27 »
Hi,

ich habe Anfang des Jahres Einspruch nach §315 bei der AVU eingelegt, ohne die Beträge zu kürzen. Habe also „die eine“ Preiserhöhung voll gezahlt.  
(- Man nannte es \"pseudo - Verweigerer\" -)

Nun hat die AVU ihre Preise zum 1.10 um 13,5 bis 16 Prozent erhöht (Aussage AVU - es ist natürlich mehr).

Diese Preiserhöhung möchte ich nicht mitmachen!  :o((

D.h. ich möchte abermals Einspruch nach $315 einlegen und meine Beträge auch entsprechend kürzen.

Kann ich auch noch rückwirkend meine Beträge kürzen, also auf dam Niveau von 2004?

Bis zu wie viel Prozent kann ich meine Abschlagszahlungen kürzen?


Grüße aus Gevelsberg
Oliver

Offline RR-E-ft

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Preiserhöhung AVU, erneuter Widerspruch
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2005, 14:35:05 »
@Bürger

Sie können rückwirkend Widerspruch einlegen und fortan (erst danach) nur noch die Rechnungsbeträge und Abschläge zahlen, die sich bei Zugrundelegung der im September 2004 gültigen Preise ergeben.

Die Rechnungsbeträge/ Abschläge müssen Sie selbst ermitteln.


Lesen Sie die entsprechenden Beiträge, in dem Sie unter Suchen oben im Forum \"rückwirkend\" eingeben.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Bürger

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Preiserhöhung AVU, erneuter Widerspruch
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2005, 14:39:20 »
Ja,

jetzt finde ich auch was ich gesucht habe, habe wohl zu krumm gedacht und zu blöd gesucht!

Meine Schulde!

Trotzdem danke!

Grüße

Oliver

 

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