Wer es optischer mag: Eine Google-Map der potentiellen Standorte:
http://blog.zeit.de/open-data/2011/02/14/greenpeace-co2-endlager/Das BGR kennt wohl noch nicht den \"Streisand-Effekt\" der dadurch entstehen kann, wenn man eine Veröffentlichung untersagt
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Die Umweltschutzorganisation hat sie nun öffentlich gemacht. Sie beruft sich auf ein Rechtsgutachten, das sie in Auftrag gegeben hat. Dort heißt es, eine Excel-Liste sei ” kein geschütztes Werk im Sinne des § 2 UrhG”. Auch sei zweifelhaft, ob die BGR überhaupt als Urheber gelten könne. Denn: “Wissenschaftliche Erkenntnisse werden vom Urheber nicht ‘geschaffen’, sondern müssen nur ‘ans Tageslicht’ geholt werden”, schreibt die beauftragte Anwaltskanzlei. Ob die Liste als Sammelwerk nach §4 des Urheberrechtsgesetz schützwürdig sei, müsse letztlich ein Gericht entscheiden
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