Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromsperre droht, obwohl abschläge bis Februar komplett bezahlt sind - Hilfe  (Gelesen 23266 mal)

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Offline nicma

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Hallo...

ich habe Ende Januar eine Mahnung vom Stromanbieter bekommen, das die Abschlagszahlung für Januar noch offen ist und Sie mir drohen in 4 Wochen den Strom abzustellen, darauf hin habe ich den Abschlag umgehend an die Stadtwerke Düssekldorf bezahlt. Der Abschlag für Februar wurde von mir Anfang dieser Woche an die Stadtwerke überwiesen, somit, war ich in dem Glauben, das alle fälligen Zahlungen erfolgt sind.
Gestern bekam ich dann die Androhung der Sperrung für nächste Woche. Als ich darauf hin die Stadtwerke Düsseldorf angerufen habe, teilte man mir mit, das man von mir eine Vorauszahlung in Höhe von 1200 Euro lt. Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung § 14 haben möchte. Sollte ich diese nicht zahlen, wird der Strom abgestellt. Darauf hin bin ich heute zu unserem Stromanbieter gefahren, um dieses Problem zu lösen.

Der Mitarbeiter hat mir dann das Schreiben, der Stadtwerke vom 13.01.2011 in dem diese Forderung mitgteilt wurde, ausgedruck. Ich habe dieses Schreiben nicht bekommen. Auf meine Frage hin, was man jetzt tun könnte meinte er, ich könnte mit dem Herrn aus dem Forderungsmanagement reden. Dieser kam dann auch zu einem Gespräch in das Kundenbüro, was ich dort erlebt haben, lässt sich nur schwer beschreiben, auf meine Frage hin, was ich tun könnte, meinte er nur Sie zahlen oder wir sperren, auch eine Nachfrage nach ratenzahlungen oder anderen Lösungen wurde ignoriert. ER stand dann einfach auf und meinte nur, im weggehen, wir sperren, und wenn Sie was unternehmen wollen zahlen Sie, für alles andere müssen Sie sich beeilen. Alle Kunden und Mitarbeiter in dem Grossraumbüro drehten sich nach mir um und ich kam mir ziemlich entwürdigt vor.

Darauf hin habe ich meinen Stromverbrauch prüfen lassen, und die Dame teilte mir mit, das Sie meine Abschlagszahlung um 70 Euro senken könnte, da ich zuviel zahle. Weiterhin haben ich für die Zahlung der gewünschten Vorauszahlung bis zum 31.01.2011 Zeit bekommen.

Mal davon abgesehen, habe ich 4 kleine Kinder (2,3,6,8 Jahre) und arbeite von zu Hause aus, so das das abstellen des Stromes für mich Vernichten wäre.

Was kann ich tun? Ich bekomme ein Gehalt und haben keine Stromschulden, kann mir aber auch mal eben keinen Anwalt leisten.

Vielen Dank für Euro Hilfe.

Gruß
Nicole

Offline Schwalmtaler

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hi Nicole,

rufe mal bei der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf an und schildere denen deinen Fall.
Ansonsten gibt es mit Frau RA Holling in Düsseldorf eine versierte Anwältin!

Viel Erfolg!  =)

So, habe mir mal gerade online die Bedingungen Stand März 2010 angeschaut, da gibt es keinen § 14!
Welchen Tarif haben Sie, Nicole?
Sind Sie schön öfters in Rückstand mit den Abschlägen geraten? Wenn nicht, ist eine Sperre unverhältmäßig!
Wie das mit einer Sicherheitsleistung zu beurteilen ist, kann ich nicht sagen.

Offline nicma

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Hallo,

ich habe den Tarif Düsselstrom Classic.

Hier der Auszug aus der Verordnung:

(1) Der Grundversorger ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch eines
Abrechnungszeitraums Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen
des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen
einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form
zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der
Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
(2) Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden
Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.
Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies
angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere
Monate und erhebt der Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung
nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten
Rechnungserteilung zu verrechnen.

Dazu kommt noch, das die Vorauszahlung lt. den Stadtwerken dazu da ist um bei der Abrechnung eventuelle Nachzahlungen abzudecken, da ich aber sowohl bei der letzten Abrechnung 800 Euro erstattet bekam und auch nach dem Prüfen der Zählerstände zuviel zahle, bin ich ziemlich ratlos.

Leider muss ich mir eingestehen, das ich zwar immer die Abschläge zahle, aber nicht immer pünktlich, da mein Gehalt erst am 15. des Monats auf dem Konto ist, was keine Rechtfertigung
sein soll.
Gruß
Nicole

Offline Schwalmtaler

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können sie noch die editierten Fragen beantworten! Gerne auch per PN!

Offline bolli

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Wenn ich das
Zitat
Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere
Monate und erhebt der Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung
nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen.
richtig lese, so müsste einer Ratenzahlung wohl zugestimmt werden. Hängt aber sicher auch von der Höhe der Gesamtrechung eines Jahres, also vom Stromverbrauch ab.

Aber so, wie sich der Herr vom Forderungsmanagement aufgeführt hat, würde ich in jedem Fall schnellstmöglich Kontakt zur VVerbraucherzentrale oder einer Anwältin aufnehmen.

Und falls einer schon am Montag zum Sperren kommt und Sie Ihren Zähler in einem Bereich haben, der zu Ihrem Wohnraum gehört (Wohnung, Keller)Hausverbot erteilen und nicht reinlassen, um Zeit zu gewinnen.

Offline Schwalmtaler

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nicole, man kann auch den Versorger über eine Lastschrift zum 18. des Monats die Abschläge einziehen lassen, dann ist man immer pünktlich!
Und so hat er keinen Grund eine komplette Vorausleistung zu verlangen!

Wie bolli schon sagte, Verbrauchenzentrale schnellsten kontaktieren.
Außerdem sich mal über die Suchfunktion die Beiträge zu Schutz vor Sperre, Hausverbot und Schutzschrift durchlesen! Ist zwar nicht wenig, beantwortet aber einige Fragen.

Trotzdem schönes Wochenende!

Offline nicma

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Hallo...

vielen Dank für die Tipps , hier kurz ein Update. Ich habe am Freitag noch mit der Verbraucherzentrale gesprochen und die empfahlen mir, mir einen Anwalt zu suchen. Da Ihr mir in euren Antworten einen genannt hatte, habe ich die Frau Holling angerufen. Diese meinte ich solle am Montag zum Amtsgericht gehen und eine EV gegen die Stadtwerke beantragen.

Auf dem Amtsgericht Düsseldorf teilte man mir mit, das ich die EV erst bekomme, wenn der Stromversorger den Strom bereits abgestellt hat, welch Idioti.

??? Das heisst also, ich muss mir erst den Strom und das Gas abstellen lassen, bevor ich was dagegen unternehmen kann, obwohl ich meine Abschläge zahle???

Also weiter zum Anwalt, dieser wird jetzt für mich mit den Stadtwerken Kontakt aufnehmen.

Danke
und
Gruß
Nicole

Offline PLUS

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Zitat
Original von nicma
Da Ihr mir in euren Antworten einen genannt hatte, habe ich die Frau Holling angerufen. Diese meinte ich solle am Montag zum Amtsgericht gehen und eine EV gegen die Stadtwerke beantragen.

Auf dem Amtsgericht Düsseldorf teilte man mir mit, das ich die EV erst bekomme, wenn der Stromversorger den Strom bereits abgestellt hat, welch Idioti.
    Da liegt vermutliche ein Missverständnis vor. Ich würde an dieser Stelle der Empfehlung folgen und die EV beantragen!
Muster siehe hier UND HIER


Hausverbot und Schutzschrift nicht vergessen! (Allgemeine Empfehlungen der Verbraucherzentralen)
Schnelles Handeln ist geboten, wenn die Einstellung unmittelbar bevor steht. Der einzige Weg, die angedrohte Versorgungssperre zuverlässig zu unterbinden, besteht darin, unverzüglich nach Erhalt der Androhung eine einstweilige Verfügung gegen den Versorger zu beantragen. Dazu müssen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag beim Amtsgericht einreichen, indem Sie die Sachlage kurz schildern und den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Gasversorger, gerichtet auf Untersagung der Liefersperre, ausdrücklich beantragen. Zuständig hierfür ist sowohl das Amtsgericht am Wohnsitz des Verbrauchers als auch dasjenige am Sitz des Versorgers.

Denkbar ist, dass der Versorger seinerseits gegen das von Ihnen erteilte Hausverbot eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit das Gericht über diesen Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung entscheidet, sollten Sie sofort nach Erteilen des Hausverbots dem Amtsgericht – am Wohnsitz des Verbrauchers und/oder dem Sitz des Versorgers – eine so genannte Schutzschrift zusenden. Das kostet nichts und kann auch ohne Anwalt erledigt werden. ( Ein Anwalt ist, insbesondere bei Unsicherheit, ratsam!)
So könnte der Text für eine Schutzschrift formuliert werden:

S C H U T Z S C H R I F T

Es ist zu erwarten, dass … [Name und Anschrift des Versorger] gegen mich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen wird. Ich habe von … [Versorger] mit Schreiben vom ... eine Androhung der Versorgungseinstellung erhalten. Diese ist jedoch rechtswidrig, da .......................  ... ... ... ...
und deshalb keine Versorgungseinstellung erfolgen darf.
Mit Schreiben vom … habe ich … [Versorger] zur Rücknahme der Sperrandrohung aufgefordert und ihm Hausverbot erteilt. Ich rechne damit, dass … [Versorger] den Zutritt und die Duldung der Versorgungseinstellung beantragen wird. Ich bitte aus diesem Grunde, über den zu erwartenden Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Der gewechselte Schriftverkehr und  .....  sind  beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
[/list]

Offline uwes

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Zitat
Original von nicma

Mal davon abgesehen, habe ich 4 kleine Kinder (2,3,6,8 Jahre) und arbeite von zu Hause aus, so das das abstellen des Stromes für mich Vernichten wäre.

Was kann ich tun? Ich bekomme ein Gehalt und haben keine Stromschulden, kann mir aber auch mal eben keinen Anwalt leisten.
Nicole

Hört sich danach an, als ob der Versorger befürchten muss, dass die Zahlungen nicht kommen, wenn er nicht zuvor eine höhere Vorauszahlung fordert (wozu er berechtigt ist)
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Schwalmtaler

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@ Uwes

nur weil er befürchtet seine Abschläge nicht zu bekommen - kann kein Grund für eine komplette Jahresvorrauszahlung sein, damit würde er bei Hartz 4´lern auch nicht durchkommen. Sie hat einen Job und bisher immer - wenn auch nicht immer pünktlich - bezahlt. Daher schlug ich vor, eine Einzugsermächtigung zum xx. des Monats (am besten 3 bis 4 Tage nach Gehaltsauszahlung) dem Versorger zu erteilen. Damit ist die Bringschuld erbracht!

@ Nicole

anscheinend gab es ein Mißverständnis beim Gericht.
Wie Plus schon anführte EV und Schutzschrift beantragen sowie Hausverbot schriftlich! (entweder Einschreiben Rückschein oder abgeben und Erhalt auf Kopie schriftlich bestätigen lassen - spart Geld/kostet Zeit) aussprechen.

Offline PLUS

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@Schwalmtaler, die Berechtigung für eine Jahresvorauszahlung von 1.200 € sehe ich so auch nicht. Eine monatliche Vorauszahlung mag gerechtfertigt sein:

§ 14(2)StromGVV
Zitat
... Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
Abschlag - Vorauszahlung
Ein Abschlag ist eine Zahlung auf eine erbrachte Leistung. Vorauszahlung ist eine Zahlung auf eine zu erbringende Leistung.

Nur wenn es sich bei den 1.200 € um eine Vorauszahlung auf den Jahresverbrauch handeln würde, und eine Jahresabschlagszahlung vertraglich vereinbart wäre, könnte ich den Betrag nachvollziehen. Bei den üblichen monatlichen Abschlagszahlungen handelt es sich ja wohl nicht um unberechtigte Teilleistungen (§266 BGB).

Offline nicma

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Hallo...

jetzt habe ich mich in eurem Forum durch fast alle Beitrag, die Stromsperren betreffen gelesen und bin immer wieder über Stromschulden oder das nicht anerkennen von Strompreiserhöhungen gestolpert. Bin ich echt so ein Einzelfall??

@uwe:

Was hört sich danach an, das der Versorger seine Abschläge nicht bekommt. Ich habe eine Job bekomme ein gutes Gehalt und habe 4 Kinder. Ich zahle meine Abschläge und habe noch nie Schulden bei den Stadtwerken gehabt. Wenn es danach geht, müsste ja jeder Stromversorger bei seine schlechter gestellten Kunden (z.B. Hartz4) eine Vorauszahlung haben wollen? Eher eine fragwürdige Ansicht.


Die von dem Stromversorger geforderten 1200 Euro entsprechen ungefähr 3 Abschlägen, die wir monatlich bezahlen. Wir zahlen monatlich 400 Euro an Strom, Wasser & Gas. Diese Vorauszahlung wird allerdings nicht auf kommende Abschlagszahlungen angerechnet sondern soll mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet werden.

Bei unseren letzten Jahresendabrechnungen haben wir immer zwischen 600 und 800 Euro erstattet bekommen. Auch in diesem Jahr hat sich nach kurzfristigen Ablesen der Zähler und dem nachrechen durch die Stadtwerke ergeben, das wir ca. 70 Euro monatlich zuvielzahlen, was momentan auf eine ca. erstattung von 800 Euro hinausläuft.

Hier ein kurzer Auszug aus dem Schreiben der Stadtwerke: \"Vorauszahlungen werden nicht verzinst, sondern mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. \" Das würde ja bedeuten, das die Vorauszahlung bei dem momentanen Stand an uns zurückerstattet werden würde.

Momentan sieht es so aus, das die Stadtwerke auf Ihre Vermutung hin, das wir eventuell mal nicht den Abschlag zahlen, die Vorauszahlung haben wollen, diese würde aber nicht die Abschläge ersetzen, sondern einfach nur für den Jahresabschluss zurückgelegt werden, um ihn mit eventuellen Nachzahlungen zu verrechnen.

Ihr schreib, das ich beim Amtsgericht eine EV beantragen soll, also entweder liegt Düsseldorf auf einem anderen Planeten oder die Rechtspfleger bei uns im Amtsgericht haben keine Lust zu arbeiten. Weil genau mit diesem Anliegen bin ich heute morgen dort vorstellig geworden und man teilte mir mit, das eine EV erst möglich ist, um die Stadtwerke wieder zum Anschalten des Stroms zu zwingen.Also erst nach dem Abstellen des selbigem.

Jetzt werde ich erst einmal auf den Rückruf des Anwalts warten und dann das Hausverbot aussprechen lassen und die Schutzschrift hinlegen lassen.

Danke erst einmal für die vielen Tips, leider scheint Düsseldorf anders zu ticken.

Viele Grüße
Nicole

Offline bolli

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Zitat
Original von nicma
Die von dem Stromversorger geforderten 1200 Euro entsprechen ungefähr 3 Abschlägen, die wir monatlich bezahlen. Wir zahlen monatlich 400 Euro an Strom, Wasser & Gas. Diese Vorauszahlung wird allerdings nicht auf kommende Abschlagszahlungen angerechnet sondern soll mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet werden.
Hm, irgendwie ist das jetzt unübersichtlich. Meinen Sie damit , dass Sie neben der Vorauszahlung noch weiterhin die Abschläg bezahlen sollen? Wenn ja, so ist das klar. Die Vorauszahlung nützt dem Versorger ja nur dann etwas, wenn Sie immer einen gewissen Zeitraum in die Zukunft schon REICHLICH beglichen haben. Bei knappen Abschlägen wäre ein Monat Rückstand bei den Abschlägen ggf. schon ein Überzug bei den tatsächlichen Kosten.

Zitat
Original von nicma
Bei unseren letzten Jahresendabrechnungen haben wir immer zwischen 600 und 800 Euro erstattet bekommen. Auch in diesem Jahr hat sich nach kurzfristigen Ablesen der Zähler und dem nachrechen durch die Stadtwerke ergeben, das wir ca. 70 Euro monatlich zuvielzahlen, was momentan auf eine ca. erstattung von 800 Euro hinausläuft.
Wenn dem so ist, so ist dieses ja quasi schon eine Vorauszahlung, da Ihre bisherigen Abschläge zu hoch dimensioniert sind. Das sollten Sie dem Versorger auch DEUTLICH so mitteilen.

Zitat
Original von nicma
Ihr schreib, das ich beim Amtsgericht eine EV beantragen soll, also entweder liegt Düsseldorf auf einem anderen Planeten oder die Rechtspfleger bei uns im Amtsgericht haben keine Lust zu arbeiten. Weil genau mit diesem Anliegen bin ich heute morgen dort vorstellig geworden und man teilte mir mit, das eine EV erst möglich ist, um die Stadtwerke wieder zum Anschalten des Stroms zu zwingen. Also erst nach dem Abstellen des selbigem.
Vielleicht ist da was falsch rüber gekommen. Es gibt durchaus mehrere Amtsgerichte, die meinen, nur bei einem konkreten Abschalttermin tätig werden zu müssen und eine EV erlassen zu müssen und nicht schon bei der ersten Androhung (vier Wochen im voraus).
Allerdings halte ich diese Aussage
Zitat
Original von nicma[/]
Gestern bekam ich dann die Androhung der Sperrung für nächste Woche.
für konkret genug, zumal wenn ggf. sogar noch ein Termin genannt war. Aber manchmal muss man den Herrschaften (bei Gericht) konkret auf die Füße steigen. Deswegen die Aussage von PLUS und Schwalmtaler, den Antrag auf Erlass einer EV tatsächlich beim AG zu stellen. Dann kann man nicht schwafeln sondern muss handeln und entscheiden. Und an dieser Stelle dann abzulehnen, dürfte deutlich schwerer fallen (auch wenn sogar das schon vorgekommen ist) als wie nur mündlich so eine Auskunft zu geben.

Sie können die Herrschaften beim AG, falls Sie sowas nochmal zu hören bekommen, ja mal Fragen, was eine EV mit dem Ziel, den Versorger an der Unterbrechung der Energiezufuhr zu hindern, wohl bringen soll, wenn diese NACH dieser Unterbrechung beantragt wird. Da müsste eine ganz andere gestellt werden, nämlich auf Wiederherstellung der Energieversorgung. Aber DIE wollen Sie ja im Augenblick gar nicht.
Aber warten Sie auch mal, was der Anwalt sagt.

Offline nicma

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Hallo...

danke erst einmal für Deine Antwort. Der Mitarbeiter des Forderungsmanagement begründet die Vorauszahlung mit der Vermutung das wir unsere Abschläge irgendwann nicht mehr zahlen können und will diese Vermutung und die damit eventuell verbundenen Zahlungsausfälle kompensieren.  Also soll ich weiterhin Abschläge und Ihm die eine Vorauszahlung zahlen. Diese soll mich und Ihn gleichermassen vor Stromschulden bewahren. Da es sich bei der Abschlagszahlung um eine Zahlung für erbrachte Leistungen handelt, ist diese logisch.

Gesetzt dem Fall, die Vermutung des Stromanbieters würde eintreffen und ich hätte die Vorauszahlung geleistet, würde aber im Fall meiner Zahlungsunfähigkeit, nicht auf die Vorauszahlung zurückgreifen und sie würden genutzt um ausbleibende Abschläge zu ersetzten, sondern man würde mir, dann trotzdem mit Stromsperre drohen und die Abschläge fordern. Also, wie soll mich diese Vorauszahlung, dann vor Stromschulden bewahren? Wenn Sie nur dazu dient, mit eventuellen Nachzahlungen verrechnet zu werden?

§ 14(2)StromGVV

Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.

Weiterhin scheint es ja so, das unser Stromversorger nur den Teil der Verordnung nutz, der ihm zu gute Kommt und das Recht nämlich, das er mir dann auch eine Ratenzahlung ermöglichen muss einfach unter den Tisch fallen lässt. Mir scheint es so, das der Stromanbieter hier seine Position, das er den Strom abstellen kann, wenn man seinen zusätzlichen Forderungen nicht nachkommt, einfach ausnutzt. 8o

In mir regt sich nur der Widerstand, das mir durch diese geforderte Vorauszahlung und die unkorrekte Buchung meiner Abschlagszahlung Stromschulden unterstellt werden, welcher ich nicht habe. Ich kann belegen, das ich die Abschläge bezahlt habe und doch sind diese Zahlungen nicht meinem Kundenkonto ordnungsgemäß zugebucht worden.

So könnte ja jeder Dienstleister bei der Vermutung das sein Kunde irgendwann nicht mehr zahlen kann, Vorauszahlungen für etwaige Leistungen verlangen.In diesem Fall würde man ja als Kunde, immer Dienstleistungen bezahlen, die man vielleicht nicht in Ansprucht nimmt und würde dem Dienstleister zinslose Darlehen zur Verfügung stellen. Da dieser die Vorauszahlung ja nicht verzinsen muss und somit damit arbeiten kann. :(

Gruß
Nicole

Offline Schwalmtaler

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Moin Nicole,

machen Sie eine Aufstellung der letzten 24 Monate über gezahlte Abschläge mit Datum, Gesamtsumme und Aufteilung (Strom/Gas/Wasser) sowie der letzten beiden Jahresrechnungen mit Rechnungshöhe und Nachzahl-/Erstattungsbeträgen.
Ist zwar etwas Arbeit, hilft aber dem Anwalt ggf. dem Versorger seine Unvollkommenheit was saubere Zuordnung der Abschläge angeht, vor Augen zu führen. Anscheinend liegt darin der Fehler! Die ordnen ihre Abschläge unterjährig nicht sauber zu und daher \"scheinen\" Sie ein Vorrauszahlungskandidat bei denen geworden zu sein.

Wiederhole auch nochmal meinen Vorschlag, dem Versorger eine Einzugsermächtigung für die Abschläge zum xx. des Monats zu erteilen!

 

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