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Tendenz beim LG OL: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch

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janto:
Tendenz beim Landgericht Oldenburg: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch!
Urteilsverkündung am 10. März

Die NWZ berichtet am 18.2.11:
\"Unterdessen zeichnet sich im ersten Gaspreis-Verfahren vor einem Landgericht erneut eine Niederlage für die EWE ab. Ein Landwirt aus Papenburg klagt vor dem Landgericht Oldenburg auf Rückzahlung von rund 6000 Euro. Das Gericht deutete am Donnerstag an, dass auch Unternehmer Anspruch auf Rückzahlung haben. Am 10. März soll das Urteil verkündet werden.\"

Das ist von großer Bedeutung: EWE-freundliche Politiker und Verwaltungen haben in letzter Zeit wiederholt vor Rückzahlungsklagen gegen EWE gewarnt mit dem Argument, Unternehmen, Gesellschaften und Kommunen hätten nicht den gleichen Schutzanspruch wie private Verbraucher und hätten somit keinen Rückzahlungsanspruch gegen EWE. Bei den Unternehmen scheint das Landgericht Oldenburg schon mal anderer Meinung zu sein.

Ein positives Urteil des Landgerichts hat natürlich auch große Bedeutung für die vielen Klagen von Privatkunden vor den Amtsgerichten. Amtsgerichten und Privatkunden wird signalisiert: Auch das Landgericht bejaht den Rückzahlungsanspruch aufgrund des BGH-Urteils! Wenn EWE bei Verfahren mit einem Streitwert von über 600 € in Berufung gehen sollte, was sie bisher peinlich vermieden hat, wird das Landgericht die Rechtsprechung der Amtsgerichte bestätigen!

Mehr zur Bedeutung zum Beispiel für die aktuell in Jever laufenden Prozesse, wo der Richter gerade überlegt, ob Unternehmen den gleichen Rückzahlungsanspruch haben, auf unseren Internetseiten - siehe unten.

Janto Just
Verein \"Bezahlbare Energie\"
http://www.janto-just.de
http://www.bezahlbare-energie.de

Kampfzwerg:
Mein erster Gedanke war \"Natürlich, warum denn auch nicht?\"
\"Ungerechtfertigte Bereicherung\" ist \"ungerechtfertigte Bereicherung\".  
\"Unternehmen, Gesellschaften und Kommunen\" sind doch ebenfalls Kunden und Verbraucher. Und Vertragspartner  ;)

DieAdmin:
Nachtrag: Das Link zum Artikel

Hausbesitzer appellieren an EWE-Führung

http://www.nwzonline.de/index_aktuelles_wirtschaft_artikel.php?id=2543126&


und noch ein Fundstück:

Amtsgericht [Jever] mit Klageflut konfrontiert
http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Friesland/Artikel/2542846/Amtsgericht-mit-Klageflut-konfrontiert.html

RR-E-ft:
§ 307 BGB und die Klauselunwirksamkeit infolge Intransparenz und sonstiger unangemessener Benachteiligung gilt auch zwischen Unternehmern, vgl. BGH KZR 10/03 unter II.6).

Unternehmen haben in der Regel nicht die gleichen Rückforderungsansprüche wie Haushaltskunden,
sondern weit höhere.

bolli:
Gab es nicht mögliche Unterschiede aus der Frage, ob auch bei Unternehmen (juristischen Personen) eine widerspruchslose Zahlung noch keine Zustimmung zu eventuellen Preisanpassungen begründet, da von Kaufmännern eher verlangt werden kann, dass sie gegen Dinge, mit denen sie sich nicht einverstanden erklären, aktiv Widerspruch einlegen?

So hat es meines Wissens mal das LG Köln gesehen (zumindest war diese die Aussage eines anwaltlichen Prozessbeobachters).

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