Der BGH hat mehrfach entschieden, dass das einfache Bestreiten auch gegen qualifizierten Parteivortrag unter Vorlage von WP- Bescheinigungen vom Kunden mit Nichtwissen zulässig und erheblich ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.10 VIII ZR 6/08 Rn. 20).
Indes ist das Urteil des OLG Karlsruhe inhaltlich nicht bekannt und deshalb auch nicht, ob es erstinstanzlich ein entsprechendes Bestreiten des entsprechenden Klägervortrages der Stadtwerke gab.
Die Verlautbarungen zu dem Urteil sind widersprüchlich.
Möglicherweise betrafen die WP- Bescheinigungen auch Zeiträume, die vor dem Widerspruch des Kunden lagen, und für die es nach dem Dafürhalten des OLG Karlsruhe deshalb auf die Frage der Billigkeit schon nicht (mehr) ankam.
Wurde die Revision nicht zugelassen, ist für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Beschwer von mindestens 20.000 EUR erforderlich, die offensichtlich wohl nicht erreicht wurde, § 544 ZPO iVm. § 26 Abs. 8 EGZPO
Wertgrenzen