Seit 2 Jahren ist da sozusagen durch Schriftwechsel und mündlichen Wortaustausch ein Art Einigung. Sollte allerdings der Vermieter weiterhin drauf bestehen, das der Vertrag unterschrieben wird, bleibt nichts anderes übrig zurück ans \"große Netz\" zu gehen.
Bei dem zu dem sie wechseln müssen sie keinen Vertrag unterschreiben?
Dort werden doch ebenfalls Kündigungsfristen etc. fixiert.
Und egal was im Vertrag steht, das Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung kann man nicht ausschließen!
Planungssicherheit sollte für beide Partner gelten....
In jedem Stromliefervertrag steht auch immer etwas zu den Zählereinrichtungen, da gesetzlich geregelt ist das der Lieferant auch das Messrecht hat, werden sie einen Messzähler bekommen der von ihrem Lieferanten (bzw. Messtellenbetreiber mit dem ihr Netzbetreiber/Stromlieferant zusammenarbeitet) gesetzt wird.
Wie der dann innerhalb dieses Dreiergestirn abgerechnet wird, braucht sie als Kunden nicht interessieren.
Allerdings wird ein auf gewinn orientiertes Unternehmen immer den Messzähler so wie alle anderen Kosten ihnen in Rechnung stellen.
Ob das bei Firma A nur im KWHpreis steckt oder bei Firma B in Grundpreis und KWHpreis oder bei Firma C in Messkosten, Abrechnungskosten und KWHpreis ist eigentlich egal.
Wichtig ist doch nur das nach dem Jahresschlussstrich das niedrigste Ergebniss für sie als Endkunden drunter steht.
Haben Sie da mal noch Fundstelle, wo beschrieben ist, was gesetzlich geregelt ist?
Was meinen Sie da genau, Messtellenrecht? Da einfach mal \'Messtellenbetreiber\' im Netz suchen lassen Abrechnungsvorgaben?
Nicht Abrechnungskosten, Zählergebühren und der seperate Netzbetrieb durcheinanderwürfeln, passiert mir bei schnellhintippen auch schonmal, wenn das zu Verwirrung geführt hat, bitteich um Verzeihung.
Der BHKW Stromlieferant wird sich auch auf die
allgemeinen Stromlieferungsbedingungen beziehen, auf die sich alle Stromlieferanten beziehen, allerdings dann immer mit den eigene Zusätzen, sieh
zB. Stadtwerke Bochum die die jeweilige Besonderheit der Firma darstellen.
Das mag bei einem kleinen BHKW Betreiber andere Zusätze als bei einem Groß EVU benötigt werden liegt wohl an der Natur der Dinge.
Aber machen Sie doch mal Butter bei de Fische, um welche Summen reden wir den eigentlich hier?
Geht es darum das ein Anbieter nur ein KWH Preis hat ohne ein Grundgebühr und der BHKWler Grundpreis und KWH Preis?
Was kommt den bei Ihrem JAhresverbrauch am ende bei beiden raus?