Energiebezug > Vertragliches

Erfolg gegen Progas

(1/2) > >>

wuesten_fuchs:
Hallo, ich hatte letztens hier schon wo über meinen Fall berichtet.

Ich habe Ende 2002 einen Gastank von Progas gemietet. Damals gab es m.W. noch kaum was anderes (keinen freien Flüssiggas-Handel). Dennoch ließ ich mir damals schon eine Klausel in den Vertrag einbauen, daß ich den Gastank später käuflich erwerben kann, weil mir das auf ewig zur Miete nicht gefiel. Progas ging darauf ein und gewährte mir ein Kaufrecht \"nach zwei Jahren\", was ich akzeptierte.

Zwei Jahre später hatten wir nicht sonderlich viel Geld (Hausbau-Kredit abzahlen ...) und so ließ ich mich von Progas beschwatzen, bei der Miete zu bleiben. Dabei hatte ich schon den fertigen Kaufvertrag zur Unterschrift.

Als ich den Tank nun vergangenes Jahr doch endgültig kaufen wollte, lehnte Progas das ab mit der Begründung, die Klausel hätte ich nur GENAU nach zwei Jahren nutzen können, aber nun nicht mehr. Das heißt, ich habe zwar natürlich gekündigt, hätte aber den Tank ausgraben und einen baugleichen wieder eingraben lassen müssen.

Ich habe eine Anwältin eingeschaltet, aber da ist nicht viel herausgekommen. Die Anwältin (und auch der Verbraucherschutz) hatten mir gesagt, daß das zwar ärgerlich, aber dennoch rechlich so in Ordnung. Ich könne Progas nicht zwingen, mir den Tank zu verkaufen.

Nun war ich Ende Januar schon so weit und habe die Sache hingeschmissen und einen neuen Tank und die Handwerker bestellt. Ich habe das Progas mitgeteilt und um die nötigen Schritte (leerpumpen) gebeten. Und so nebenbei habe ich erwähnt, daß man die nette Geschichte dann irgendwann mal in der Zeitung werde lesen können.

Daraufhin wurde es dem Gebietsvertreter wohl doch zu dumm und er hat unter Umgehung seines sturen Gebietsleiters bei der Zentrale angefragt und siehe da, nun war das kein Problem mehr. Innerhalb weniger Tage hatte ich den Kaufvertrag und inzwischen ist alles erledigt.

Offenbar scheut man bei Progas die \"Publicity\", weil man wohl wirklich was zu verbergen hat oder sich bewußt ist, daß man sehr verbraucherfeindlich ist. Das sollten also alle ausnutzen, die in dieser Lage sind.

Das Zugeständnis von meiner Seite am Ende war noch der Kaufpreis. Ich habe nun den Neupreis des Tanks bezahlt, während besagte Vertragsklausel mir \"nach zwei Jahren\" knapp 1000 Euro weniger gekostet hätte.

Kai-Uwe

Watzl:
Glückwunsch!

Ihre Geschichte zeigt wieder einmal, wie es um die Lieferanten mit Verträgen steht. \"Nach 2 Jahren Kauf möglich\" soll heißen nur nach 2 Jahren.

Sie können sich wahrscheinlich nun selbst vorstellen, was geschehen wäre, hätten sie wirklich nach 2 Jahren den Tank kaufen wollen!

\"geht nicht, weil......\" so wäre die Antwort sicherlich ausgefallen.


Den Verbraucherschutz kann man was Flüssiggas und Verträge angeht auch in der Pfeife rauchen.  Ihr Vertrag, der einem ordentlichen Menschen glauben läßt, er könne nach 2 Jahren den Tank als Eigentum erwerben, ist doch nicht die Tinte wert, mit der geschrieben wurde. Wo ist da der Schutz der Verbraucher, wenn solche Verträge regelmäßig Menschen in gutem Glauben ihre Unterschrift leisten lassen?

Ein Anwalt, der mit dem Thema Flüssiggas nicht wirklich vertraut ist, hat gegenüber Vertragsfirmenanwälten schon im Vorfeld verloren.


H. Watzl

wuesten_fuchs:
Gerechterweise muß ich sagen, ich HÄTTE nach 2 Jahren in der Tat den Tank kaufen können. Ich hatte damals den Kaufvertrag schon vorliegen und hätte nur unterschreiben müssen.

Jedoch war wie gesagt das Geld etwas knapp und der Progas-Vertreter hat halt geschickt argumentiert (\"wir kümmern uns ja um alles ... denken Sie an die Prüfungen ... was ist, wenn was kaputt geht ... dann zahlen wir das alles\") und mich so damals dann doch überzeugt, den Tank nicht zu kaufen.

Wenn ich geahnt hätte, wie das dann später läuft, dann wäre das damals anders verlaufen. Aber hinterher ist man immer schlauer.

Kai-Uwe

Watzl:
Die Sache mit den \"nur nach 2 Jahren kaufen können\" scheint mir trotz ihres Berichtes immer noch sehr sehr suspekt.

Wie lautete da denn die Passage im Vertrag?

H. Watzl

wuesten_fuchs:
Die Passage lautete \"Der Behälter kann nach 2 Jahren käuflich erworben werden, der Verkaufspreis beträgt 1431,61 Euro. Dabei werden 1 Jahr Mietkosten abzgl. Wartungskosten voll angerechnet\".

Und ich hatte dann zu dem Zeitpunkt auch den fertigen Kaufvertrag zur Unterschrift vorliegen (den habe ich heute noch abgeheftet da) ... und habe mich dann doch umstimmen lassen.

Wenn man auf solchen Klauseln besteht, dann bekommt man sie auch (wenn man ansonsten den Vertrag nicht abschließt). Man muß halt nur aufpassen und immer mit der schlechtestmöglichen Auslegung rechnen. Aber wie ich schon schrieb: hinterher ist man immer schlauer.

Kai-Uwe

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln