Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vertragskonto soll nach Widerspruch in Unterkonten \"auf  (Gelesen 5389 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Angelo

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Vertragskonto soll nach Widerspruch in Unterkonten \"auf
« am: 02. Oktober 2005, 21:21:47 »
Hallo Forum,

nachdem unsere SW erneut die Gaspreise erhoeht haben (+7%, nach 14% am Jahresbeginn), habe ich dies erneut widersprochen (durch Musterschreiben) und erneut untersagt Differenzforderungen mit laufd. Zahlungen zu verrechnen.

Jetzt bekam ich Antwort mit den übl. Floskeln und nichtssagende Grafiken, man teilt mir jedoch auch mit, dass man nun für mein Vertragskonto (ich beziehe Strom/Wasser/Gas aus der SW Menden) wg. o.g. Verrechnungsverbot eine Schlussabrechnung z. 30.09.2005 vornimmt und mehrere Vertragskonten (separat für Wasser, Strom und Gas) einrichtet.

Mich macht das stutzig, beim 1. Widerspruch Anfang 2005 hatte ich auch e. Verrechnungsverbot erteilt (welches auch laufend ignoriert wurde), aber von Vertragunterkonten war nicht die Rede.

Versucht man etwa mir e. neuen Vertrag unterzujubeln wo 315B nicht amgewendet werden darf?

Bitte um Antwort oder inweise, habe die Suchfunktion schon benutzt, war aber noch nicht sehr erfolgreich.

Schöne Grüsse an alle.

Angelo

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Vertragskonto soll nach Widerspruch in Unterkonten \"auf
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2005, 17:10:42 »
@Angelo

Die Unterkonten sollen dem Versorger wohl selbst helfen, nachzuvolziehen, dass Sie nur die erhöhten Gaspreise nicht zahlen, im Übrigen auf alle Sparten vollständig leisten.

Viele Versorger machen das nicht, so dass sie nicht erkennen können, worauf die zahlungen gerade ausbleiben und deshalb schon mal eine Sperrandrohung über alle Sparten - automatisch- ausbringen, ohne dies eigentlich beabsichtigt zu haben.

Grundsätzlich will man wohl erst einmal die § 315 BGB- Einwender in Ruhe lassen, bis zum Beispiel das LG Hamburg in Sachen E.ON Hanse entschieden hat.

Die Unterkonten sind ein Internum des Versorgers und haben auf Ihr Vertragsverhältnis grundsätzlich keinen Einfluss.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Angelo

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Vertragskonto soll nach Widerspruch in Unterkonten \"auf
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2005, 00:18:04 »
Hallo Herr Fricke,

möchte mich hiermit für Ihre Mühe beim beantworten bedanken.

Werde die \"Unterkonten\" abwarten und sehen was passiert :-)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz