Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt
Unterschied Tarif vs. Vertrag
Maharik:
Was ist der Unterschied zwischen einem Tarif und einem Vertrag?
Nach meinem laienhaften Verständnis verhält es sich so:
Preis = Verhältnis Ware/Leistung - Gegenwert
Tarif = Preis + weitergehende Vereinbarungen (Menge, Beschaffenheit, Dauer etc.)
Vertrag = Preis + ggf. Tarif + weitere, darüber hinaus gehende Bestimmungen, die
einer besonderen Regelung bedürfen (z.B. Kündigung, Haftung, Preisbestimmung, Gerichtsstand usw.)
Ich verstehe bislang nicht, wieso - falls diese Annahmen nicht völlig falsch sind - eine Tarifkündigung auch eine Vertragskündigung sein kann.
Nach meinem Rechtsverständnis habe ich mit meinem Versorger den Vertrag, mich zu einem Tarif zu beliefern. Dies deshalb, weil ich als \'Großverbraucher\' eben nicht in die Grundversorgung falle.
Wenn der Versorger den Tarif kündigt, ohne mir einen neuen Tarif anzubieten, wird er nach meiner Auffassung vertragsbrüchig.
Die neuen Tarife, die er mir anbieten, enthalten doch eine Änderungskündigung, weil sie Vertagsbestandteile ändern, die nicht Gegenstand des Tarifes sind (nämlich meinen Verzicht, bei Preisänderungen diesen nach § 315 widersprechen zu können.
Insofern noch einmal meine Frage: warum ist die Tarifkündigung hier als
Vertragskündigung wirksam? Vor allem dann, wenn der Versorger bei Vertragsabschluss - seinerzeit als Monopolist - mich in den entsprechenden Tarif nach \'Bestabrechnung\' eingestuft hat?
In den letzten 18 Jahren war ich in 7 verschiedenen Tarifen. Wenn - wie die Tarifkündigung nun unterstellt - Vertrag und Tarif identisch wären, hätte der Versorger 7 mal den Vertrag geändert?
Falls es anderer Stelle einen Thread gibt, der genau diese Frage (s. oben) behandelt, bitte ich um einen freundlichen Hinweis.
Maharik
PLUS:
--- Zitat ---Original von Maharik
Was ist der Unterschied zwischen einem Tarif und einem Vertrag?
.....
--- Ende Zitat ---
Kein Unterschied! Ein Tarif ist Teil der AGB, der die Leistung und in der Regel den Preis beschreibt. Der Tarif ist also Vertragsbestandteil.
Das Recht auf Änderungen bzw. die Kündigung ergeben sich aus den rechtswirksam getroffenen Vereinbarungen. Die Frage ist, ob die 7 Vertragsänderungen der vertraglichen Vereinbarung entsprechen. Vielleicht wurden sie ja auch neu vereinbart?!
Maharik:
Auch wenn ich in der Angelegenheit nur Laie bin:
Ich bin vor 17 Jahren in einen bestehenden Gasversorgungsvertrag eingestiegen, der vermutlich noch in den 60ern geschlossen wurde.
Seither gab es keine vertraglichen Änderungen, die ich unterschrieben habe.
Auch wenn ich etwas wiederhole bitte ich um Nachsicht, weil ich den Zusammenhang noch immer nicht verstehe. Nach meiner Auffassung besteht der Vertrag a) darin, dass der Versorger mit zu Konditionen außerhalb der Grundversorgung beliefert und
b) darin, dass Preis und weiter Bestimmungen in einem Tarif - der der Allgemeinheit auch zur Verfügung steht und keine Einzelvereinbarung ist - festgelegt wird.
Der Tarif wurde einseitig vom Versorger bestimmt, weil dieser von der Höhe meines Verbrauches abhing. Es war bislang dem Versorger ja unbenommen, wenn er die Tarifstruktur änderte dies zu tun. Allerdings habe ich nie eine Nachricht bekommen, dass dies die Grundlage unseres Versorungsvertrages berühren und dass damit vertragsrelevante Bestandteile betroffen wären.
Wären Vertrag und Tarif identisch hieße dies doch, dass der Versorger einseitig Verträge ändern kann. Auch wenn die Bestpreisabrechnung verabredet und Bestandteil des Vertrages war - was ich nicht weiß, - weil ich nichts ausgehändigt bekommen habe als die Mitteilung an den Versorger ging, dass der Hauseigentümer gewechselt hat - kann diese zusätzliche Verabredung doch nicht heißen, dass die Vertragsgrundlage vom Versorger dadurch aus der Welt geschafft wird, dass er den Tarif kündigt? Ich vermute, dass es hier sehrwohl auch juristische Definitionen gibt, die ich aber nicht kenne.
Ich gebe mal ein Beispiel: als Kunde eines großen Telefonunternehmens kriege ich alle Jahre Vorschläge, wie ich in einen besseren Tarif wechseln kann. Dies ist damit verbunden, dass ich 5 Euro im Monat spare und dafür unterschreibe, dass ich den neuen Tarif zwei Jahre am Hals habe.
Dies habe ich nie gemacht, ich bin in meinem alten Tarif geblieben und habe jetzt eine Kündigungsfrist von einem Jahre. Wenn ich auf mein Kundencenter gehe und unter meinem Tarif nachsehe kommt dort: dieser Tarif wird nicht weitergeführt.Ich bin aber trotzdem fröhlicher Kunde bei meinem Provider.
Nach der Logik meines Gasversorgers hätte ich doch abgeklemmt werden müssen nach dem Motto: ausgelaufener Tarif = Vertragsende = Ende der Versorgung. Wo ist da bitte die Logik?
Für mich ist die Rechtsgrundlage des Vertrages, dass ich dem Versorger einen hohen Verbrauch garantiere, wofür er mich umkehrt als Sonderkunde mit einem Tarif für Sonderkunden beliefert. Die Geschäftsgrundlage ändert sich m.E. nicht dadurch, das der Versorger sagt: ich möchte meine Tarifstruktur ändern, darum entfällt die Vertragsgrundlage.
Außerdem kann man doch wohl unter Tarif auch nicht alles subsumieren, was zu dem Vertrag insgesamt gehört? Was Teil eines Ganzen ist kann doch nicht identisch mit dem Ganzen sein, oder ist das in der Juristerei anders?
Genau an dieser Stelle entwickelt sich bei mir der \'Knoten\' im Kopf, so dass ich um wohlwollende Entwirrung bitte.
Maharik
PLUS:
--- Zitat ---Original von Maharik
... Was Teil eines Ganzen ist kann doch nicht identisch mit dem Ganzen sein, oder ist das in der Juristerei anders?
Genau an dieser Stelle entwickelt sich bei mir der \'Knoten\' im Kopf, so dass ich um wohlwollende Entwirrung bitte.
--- Ende Zitat ---
Klar, ein Teil eines Ganzen ist nicht das Ganze, sondern eben nur ein Teil davon, also teilweise mit ihm identisch.
Die Fragestellung \"Unterschied Tarif vs. Vertrag\" ist ähnlich wie wenn man fragen würde, was ist der Unterschied zwischen einem Auto und dem Automotor?
Zum Unterschied zwischen Sondervertrag und Grundversorgung, Bestpreisabrechnung und den Rechtsgrundlagen dazu wurde hier im Forum schon viel geschrieben. Einfach mal die Suchfunktion nutzen.
Maharik:
@ Plus
Ja, genau darum streiten sich die Leute ja auch darüber, ob man bei einem kaputten Motor im Rahmen der Gewährleistung das ganze Auto zurückgeben darf, oder nur den Motor.
Der Hinweis auf die Suchfunktion hat mir bisher nicht geholfen, sonst würde ich die Frage nicht stellen. Und: wenn jemand eine Stelle weiß, die mir in dieser Frage weiterhilft, wäre der Link nett.
Nach der hier vertretenen Logik resümiere ich: eine Preisänderung ist eine Tarifänderung, weil der Preis ein Bestandteil des Tarifes ist.
(Argument: eine Tarifänderung ist eine Vertragsänderung, weil der Tarif ein Bestandteil des Vertrages ist.)
Ich wiedehole mich: Nach meiner Auffassung sind z.B Preisänderungen im strengen Sinne keine Tarifänderungen, weil das, was den Tarif vom Preis unterscheidet, nicht geändert wird. Wenn der Tarif sagt: bis 30000 kWh gilt der Preis A, von 30001 kWh bis 50000 kWh gilt der Preis B, dann ändert sich für mich nicht der Tarif durch die Veränderung des Preises A.
Entweder gibt es so etwas wie eine begriffliche Trennschärfe, dann muss die auch benennbar sein, oder es gibt sie nicht, und die Begriffe sind dann eben identisch. Das führt dann unter anderem dazu, dass auch die Versorger frei phantasieren und behaupten können, was sie wollen.
Ich frage nochmal: ist die Vereinbarung, dass ich aufgrund meiner Abnahmemenge zu Konditionen ausserhalb der Grundversorgung beliefert werden soll, substantiell für den Vertrag, oder nicht?
Wenn ich mit einem Autohersteller einen Vertrag schließen würde, bei dem ich mich verplichte 100000 Einheiten pro Jahr abzunehmen und deshalb immer zu Preisen unterhalb der allgemeinen Marktpreise beliefert zu werden, was ist das dann? Und wenn man dann sagen würden, die Konditionen werden marktabhängig ausgehandelt?
Für mich heißt dies zunächst, dass - wenn der Hersteller die Konditionen dann verändern wollte - dies ja nicht den Vertrag aufhebt.
Oder sehe ich da was falsch? Wenn man den allgemeinen Markpreis mit Grundversorgung vergleichen würde, dann ist der Gegenstand dieses Vertrages, dass er sich davon unterscheidet und eine Erfüllung nur dann zustande kommt, wenn - im Beispiel der Gasversorger - eben ein Tarif angeboten wird.
Ich sage: es besteht ein Vertrag und der Gasversorger kann den ja auch kündigen. Er ist aber nicht gekündigt, indem er \'nur\' den Tarif \'auslaufen\' lässt.
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