Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Schreiben an Chief Compliance Officer der E.ON AG wegen Kontrolle der Einhaltung §§ 2 Abs. 1 EnWG

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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

Es geht darum, mit und in den Unternehmen nachweislich die Korrespondenz zu schaffen, die überhaupt erst belegt und darüber Aufschluss erbringt, ob und wie die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen bei der Tarifbildung von den dafür besonders Verantwortlichen kontrolliert wurde oder aber möglicherweise ein strafrechtlich relevantes Unterlassen bei diesen vorliegt.

Es geht um die Schaffung von entsprechenden Beweismitteln, wobei es den dafür besonders Verantwortlichen selbst in die Hand gelegt wird, ob sie nunmehr diese selbst belastendes oder diese entlastendes Beweismittel schaffen.

Man sollte wohl Vertrauen darin haben können, in welche Richtung danach eher Beweismittel von den dafür besonders persönlich Verantwortlichen geschaffen wird.

Die so geschaffenen Beweismittel lassen sich jedenfalls zu gegebener Zeit durch dazu besonders Befähigte ggf. sichten und bewerten. Am Ende werden es jedenfalls wieder Volljuristen sein, welche (ggf. sachverständig unterstützt durch Wirtschaftsprüfer) die gewonnenen Beweismittel ggf. sichten und bewerten.



Bei der BSR konnte es nur deshalb zu den betrügerischen Abrechnungen kommen, weil die internen Kontrollen versagten. Davor ist kein Unternehmen gefeit, insbesondere, wenn verantwortliche Manager \"bonusgefixt\" sind. Dies zu verhindern, ist Aufgabe unter anderem der Compliance Officers, die dafür ganz eigene strafrechtliche Verantwortung trifft. Gestärkt werden muss deshalb die interne Kontrolle in den Unternehmen selbst.
--- Ende Zitat ---

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