Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Machen sich Versorger durch unbillige Preisbestimmungen strafbar?
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
In diesem Thread geht es ausnahmsweise mal um Strafrecht.
--- Ende Zitat ---
Im öffentlich-rechtlichen Bereich kämen für die unmittelbar Handelnden und die Aufsichtspflichtigen gegebenenfalls noch Disziplinarmaßnahmen dazu. Auch das Verwaltungsrecht kennt schliesslich Gesetze und Verordnungen die einzuhalten sind.
RR-E-ft:
Black denkt wohl, er wäre schon im liberalen Ausland.
Jedenfalls seine Beiträge erscheinen etwas benebelt. ;)
Dass Grundversorger gestiegene Großhandelspreise weiter gegeben haben, gesunkene Großhandelspreise jedoch nicht entsprechend, liegt halbwegs offen zu Tage.
Zum Beispiel:
Strom-Foward- Preise
BDEW: Strompreise für Haushaltskunden sinken erst 2010
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Entweder Black benennt jetzt mal die konkreten Kriterien, Maßstäbe und Richtlinien, nach denen die Versorger sich und ihre zu treffenden Entscheidungen selbt kontrollieren oder er outet sich als aalglatter Laberkopp, der eigentlich keine Ahnung von dem hat, was er den ganzen Tag schreibt, weil auch gar keine Kontrollen bei den Versorgern stattfinden.
Diese konkreten Kriterien, Maßstäbe und Richtlinien ließen sich dann auf ihre Tauglichkeit abklopfen.
--- Ende Zitat ---
Warum sollte ich das hier tun? Es gibt Anwälte die nehmen für entsprechende Schulungen teuer Geld. Die von der Rechtsprechung bisher aufgestellten Grundsätze einer billigen Tarifkalkulation sind hier ja bestens bekannt.
Hier geht es ja um die Frage, ob durch unbillige Tarifkalkulation eine Straftat verwirklicht wird.
Das keine interne Tarifkontrolle bei den Versorgern stattfindet kann ich nicht bestätigen.
RR-E-ft:
Um genau zu sein, geht es hier um die Frage, ob Abrechnungsbetrügereien in strafrechtlich unverjährter Zeit zum Nachteil grundversorgter Haushaltskunden in erheblichem Ausmaß vorliegen können.
Ja, sie können, insbesondere wenn gesunkene Kosten entgegen gesetzlicher Verpflichtung nicht durch Tarifabsenkungen zugunsten der betroffenen Kunden weitergegeben wurden, die betroffenen Kunden deshalb in ihren gesetzlich geschützten Vermögensinteressen verletzt wurden und werden.
Ausnahmsweise Hildegard Müller und der Branchenverband BDEW legen selbst die hinreichenden Verdachtsmomente.
--- Zitat ---\"Die Strompreiserhöhungen am Jahresanfang 2009 sind vor allem auf die Entwicklung der Großhandelspreise an der Strombörse zurückzuführen. Denn viele Unternehmen beschaffen den Großteil des Stroms für Haushaltskunden ein bis zwei Jahre im Voraus\", erläuterte Hildegard Müller, Vorsitzende des BDEW.
Damals habe das durchschnittliche Preisniveau an der Börse deutlich höher gelegen als in den vergangenen Monaten.
\"Eine Trendwende bei den Haushaltsstrompreisen könnte es ab Anfang 2010 geben. Denn die Entwicklung beim Strompreis ist keine Einbahnstraße\", sagte Müller. Wenn die Großhandelspreise für Strom an der Börse weiter auf dem derzeitigen Niveau blieben, könnte dies zu niedrigeren Beschaffungspreisen für die Stromvertriebsgesellschaften und damit zu niedrigeren Strompreisen für die Haushaltskunden führen.
Diese Preissenkungen könnten aber zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten weitergegeben werden.
--- Ende Zitat ---
Einfacher Kontrollblick: Strom-Foward- Preise
Und solche möglichen Abrechnungsbetrügereien müssen jedenfalls schnellstmöglich durch interne Kontrollen abgestellt werden, dürfen nicht weiter verdeckt und vertuscht werden.
Der wirtschaftliche Schaden ensteht für Verbraucher und Energieversorger in erheblicher Höhe. Dies zuverlässig zu unterbinden, zu verhindern und abzustellen steht unter anderem in der Verantwortung der Compliance Officers in den Unternehmen selbst, die dafür eigene strafrechtliche Verantwortung tragen können.
Und andere können auch etwas. Und das wird sich zügig zeigen.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die jedenfalls bestehende gesetzliche Verpflichtung des Grundversorgers, den Tarif abzusenken, sobald und soweit es ihm möglich ist (BGH KZR 2/07 Rn. 26, VIII ZR 81/08 Rn. 18] dient jedenfalls dem Schutz der Vermögensinteressen der betroffenen Kunden. Diese gesetzliche Verpflichtung trifft jedenfalls den Grundversorger. Und dessen Abrechnungen enthalten auch jedenfalls stillschweigend die Erklärung, dass der Tarif ordnungsgemäß kalkuliert, seine Forderung deshalb verbindlich und auch seine Abrechnung deshalb ordnungsgemäß sei. Das ist vollkommen unstrittig. Ist eine der mit der Abrechnung stillschweigend verbundenen Tatsachenerklärungen des Versorgers falsch, kann eine Betrugsstrafbarkeit begründet sein, BGH Az. 5 StR 394/908.
--- Ende Zitat ---
Und dann ist Schluss mit lustig.
Es mag schon sein, dass es einen Wettbewerb um solche Abrechnungsbetrügereien gibt. Dann sicherlich auch in Bezug auf das spätere Strafmaß.
Lothar Gutsche:
@RR-E-ft
Wer gewinnt denn wodurch die ganz konkreten Fakten, dass es einem Energieversorger möglich war, seinen Tarif abzusenken, und in welchem Ausmaß er das hätte tun müssen?
Die Aussage von Frau Hildegard Müller und die Entwicklung der Strom-Forward-Preise sind viel zu allgemein gehalten, um einem individuellen Stromversorger eine Preisüberhöhung nachzuweisen. Weder der Zeitpunkt noch das Ausmaß der Preisüberhöhung lassen sich ohne Kenntnis der konkreten Bezugsverträge beurteilen. Es mag Indizien in Form von allgemeinen branchenbezogenen Trends und Statistiken geben, aber diese Indizien rechtfertigen keine Anklage gegen ein bestimmtes Unternehmen im konkreten Einzelfall.
Glauben Sie etwa, Staatsanwaltschaften würden gegebenenfalls aufwendige Ermittlungen anstellen und Klagen erheben, um hilflose Bürger vor weiterem Betrug durch Energieversorger zu schützen? Meine Erfahrung sagt: das müsste von Gesetzes wegen bei einem Offizialdelikt so sein, doch in der Praxis gibt es etliche, meist unüberwindbare Hürden. Diese Hürden gehen auf politische Einflussnahme und auf gewollt unzureichenden Ressourcen in der Strafverfolgung zurück, vgl. auch den Bericht zum behaupteten politischen Mißbrauch des Strafrechtssystems in Mitgliedstaaten des Europarates und meinen Aufsatz zu den \"Abhängigkeiten der deutschen Justiz\".
Deshalb halte ich Ihre Erwartung für unrealistisch, dass es zu einem Wettbewerb in Bezug auf das spätere Strafmaß für die Abrechnungsbetrügereien kommt.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
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