Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Machen sich Versorger durch unbillige Preisbestimmungen strafbar?

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Schwalmtaler:
habe mich vielleicht nicht klar ausgedrückt, sorry!

Hintergrund der Frage ist folgende Überlegung: Wenn ein Versorger einen alten Sondervertrag mit nicht gesetzlich abgesicherter Preisanpassungsklausel nur bei denen kündigt, die sich auf deren Nichtigkeit berufen und bei denen weiterlaufen lässt, die einfach immer brav bezahlen und nicht auf ihr Recht bestehen, könnte m.E. die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein.
Denn wenn ein Versorger meint, dass er diesen Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr aufrechterhalten kann, muss er m.E. diesen Vertrag auch allen kündigen und nicht nur einigen.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

RR-E-ft:
Und was hat eine rechtsmissbräuchliche Kündigung mit Betrug zu tun?
In diesem Thread geht es um eine mögliche Betrugsstrafbarkeit.

Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt, sorry!


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Was macht man gegen...?
Gegen Rotweinflecke soll Speisesalz helfen. Wer behauptet, das Bestreichen mit Marmelde helfe gegen Fettflecke, muss sich deshalb nicht unbedingt wegen Betruges strafbar machen.
Das sind so Fragen, die nicht in diesem Thread diskutiert werden sollten.  ;)
--- Ende Zitat ---

Schwalmtaler:
Ist es kein Betrug, einer Verbraucherdurch eine Rechtsmissbräuchliche Kündigung in einen teuren neuen Vertrag (und damit Vermögensschaden)
 zu zwingen? was ist es dann?

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

Betrug setzt eine Täuschung voraus, die zu einem Irrtum führt, der wiederum eine Vermögensverfügung bedingt, welche zu einem rechtswidrigen Vermögensvorteil und einem deckungsgleichem Vermögenschaden führt.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Original von Schwalmtaler
Ist es kein Betrug, einer Verbraucherdurch eine Rechtsmissbräuchliche Kündigung in einen teuren neuen Vertrag (und damit Vermögensschaden)
 zu zwingen? was ist es dann?
--- Ende Zitat ---

Täuschung? Dadurch bedingter Irrtum? Dadurch bedingte Vermögensverfügung? ... Es wird wohl eher Unfug sein.

Nicht jeder, der einen Schaden hat, ist deshalb betrogen worden. Allenfalls vom Leben. Wenn einem die wertvolle Münze aus Versehen unrettbar  ins Gullyloch kullert, hat man gewiss einen Vermögensschaden.
Deshalb kann man jedoch nicht das Gullyloch vor Gericht stellen.

Goetz-lebt:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Der BGH sagt, dass mit den Abrechnungen eine stillschweigende Erklärung über die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung und der Ordnungegemäßheit der Tarifkalkulation inne wohnen kann, wenn eine besondere Tarifbestimmungspflicht besteht.

Der BGH sagt ferner, dass eine die Betrugsstrafbakeit begründende Täuschung vorliegen kann, wenn die mit der Abrechnung verbundene stillschweigende Erklärung falsch ist.

Der Versorger (die Verantwortlichen bei diesem) weiß, ob er seiner gesetzlichen Tarifanpassungspflicht zu Gunsten der betroffenen Kunden genügt hat oder nicht, mithin ob seine mit der Abrechnung verbundene stillschweigende Erklärung deshalb  zutreffend ist oder nicht.

--- Ende Zitat ---

Dann liegen wir mit unseren Ansätzen doch näher beieinander als Sie es zunächst angenommen haben.

Wenn eine besondere Tarifbestimmungspflicht besteht, muss der Verpflichtete auch die Anknüpfungstatsachen offenlegen.
Sonst ist eine solche \"Pflicht\" entweder nur heiße Luft oder eröffnet dem Versorger  Tür u. Tor zum Tricksen. Und ich denke darauf zielt ja letztlich die Eingangsfrage ab.

Auf die Gefahr hin, ebenfalls einen \"off-topic-Vorwurf\" zu ernten, möchte ich dennoch auf einen m. E. sehr interessanten Gesichtspunkt des Bundesver-
fassungsgerichts im jüngsten Urteil zum sog. \"Flughafenverbot\" hinweisen.
In seinem (glaube am Dienstag verkündeten) Urteil zur Versammlungs- u.
Meinungsfreiheit hat das BVerfG darauf hingewiesen, dass der betroffene
Flughafenbetreiber zwar privatrechtlich organisiert sei - da aber die öffentliche Hand an diesem Unternehmen die Mehrheit hält, sei der Betreiber trotzdem unmittelbar an die Grundrechte gebunden.
Das bedeutet: immer, wo der Bund, die Länder o. Kommunen direkt o. indirekt die Kontrolle über ein Unternehmen haben, gilt der Grundrechts-
schutz.
In diese Richtung geht daher auch mein o.g. Gedanke, dass im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge andere Maßstäbe zu gelten haben als im Bordell oder bei albanischen Hütchenspielern...

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