Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Machen sich Versorger durch unbillige Preisbestimmungen strafbar?

<< < (24/27) > >>

PLUS:

--- Zitat ---Original von Black
Betrug erfordert Täuschung. Wer klar sagt, dass er nichts sagen möchte, der täuscht niemanden.
--- Ende Zitat ---
Ist das wirklich so eindeutig?


--- Zitat ---Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch ............................Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
--- Ende Zitat ---
[/list]

Goetz-lebt:

--- Zitat ---Original von Black

--- Ende Zitat ---

Betrug erfordert Täuschung. Wer klar sagt, dass er nichts sagen möchte, der täuscht niemanden.[/quote]

Also das erinnert nun sehr stark (mit allem Verlaub) an solche Nieten in Nadelstreifen wie Nonnenmacher (der von der HSH Nordbank), wonach eine falsche Bilanz keine gefälschte Bilanz ist...

Rein theoretisch richtig, aber wozu brauche ich dann hochbezahlte Manager (egal in welcher Branche), wenn die sich hinter schlauen Sprüchen verstecken, ansonsten aber nur täuschen, tricksen, lügen u. betrügen...

RR-E-ft:
Der BGH sagt, dass mit den Abrechnungen eine stillschweigende Erklärung über die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung und der Ordnungegemäßheit der Tarifkalkulation inne wohnen kann, wenn eine besondere Tarifbestimmungspflicht besteht.

Eine solche besondere Tarifbestimmungspflicht zugunsten betroffener Kunden besteht ja auch in der Grundversorgung.

Der BGH sagt ferner, dass eine die Betrugsstrafbakeit begründende Täuschung vorliegen kann, wenn die mit der Abrechnung verbundene stillschweigende Erklärung falsch ist.

Der Versorger (die Verantwortlichen bei diesem) weiß, ob er seiner gesetzlichen Tarifanpassungspflicht zu Gunsten der betroffenen Kunden genügt hat oder nicht, mithin ob seine mit der Abrechnung verbundene stillschweigende Erklärung deshalb  zutreffend ist oder nicht.

Und diese Frage lässt sich zudem objektiv überprüfen, intern wie extern.

Schwalmtaler:
Wie sieht es eigentlich mit dem Betrugsvorwurf aus, wenn der Versorger trotz rechtskräftigem Urteil, indem sein Preisänderungsrecht verneint wurde, weiterhin die Abrechnungen mit falschen Preisen versieht?
Das ist doch ganz klar ein versuchter Betrug, oder?
Was macht man gegen Versorger, der Preisprotestlern den Sondervertrag kündigt und bei den Nichtverweigerern diesen weiterlaufen lässt?

RR-E-ft:
Wenn gegenüber Sondervertragskunden Preise zur Abrechnung gestellt wurden, die weder vertraglich vereinbart sind, noch infolge einer wirksamen Preisänderungsklausel oder einer getroffenen Leistungsbestimmung infolge wirksam vertraglich vereinbarter Preisbestimmungspflicht des Versorgers geschuldet sind, so sind solche Rechnungen jedenfalls fehlerhaft, möglicherweise offensichtlich fehlerhaft.

Es stellt sich dabei die Frage, worüber der Kunde durch solche Abrechnungen etwaig getäuscht wird.

Anders als bei gesetzlicher Tarifbestimmungs- und -anpassungspflicht zugunsten der betroffenen Kunden in der Grundversorgung ist der Abrechnung gegenüber Sondervertragskunden möglicherweise nicht die stillschweigende Erklärung immanent, dass die Abrechnung ordnungsgemäß und die zur Abrechnung gestellten Preise vertraglich geschuldet sind, sondern stellen lediglich ein einfaches Zahlungsverlangen da, welches berechtigt oder unberechtigt bzw. vertraglich begründet oder unbegründet sein kann.

Allein die Tatsache, dass jemand eine Rechnung erstellt und den Rechnungsbetrag einfordert, besagt ja in der Regel noch nichts darüber, ob ein entsprechender Zahlungsanspruch überhaupt besteht.

Betrug setzt eine Täuschung voraus, die zu einem Irrtum führt, der wiederum eine Vermögensverfügung bedingt, welche zu einem rechtswidrigen Vermögensvorteil und einem deckungsgleichem Vermögenschaden führt.

Was macht man gegen...?
Gegen Rotweinflecke soll Speisesalz helfen. Wer behauptet, das Bestreichen mit Marmelde helfe gegen Fettflecke, muss sich deshalb nicht unbedingt wegen Betruges strafbar machen.
Das sind so Fragen, die nicht in diesem Thread diskutiert werden sollten.  ;)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln