Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreiserhöhung der SW KH zum 1.1.2011  (Gelesen 3858 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Strompreiserhöhung der SW KH zum 1.1.2011
« am: 18. November 2010, 21:55:50 »
Stadtwerke erhöhen den Strompreis zum 1.1.2011.
Verdeckte Strompreiserhöhung in den genannten EEG-Abgaben.


Die Stadtwerke Kreuznach kündigten am Donnerstasg letzter Woche in der Presse an, die Strompreise zum 1.1.2011 um 8 Prozent erhöhen zu müssen. Dies ist die zweite Preiserhöhung innerhalb eines Jahres.

Die BIFEP macht darauf aufmerksam, dass die von H. Canis in der Presse genannte Äußerung, dass die Netzentgelte seien staatlich festgelegt, falsch sind.

Ebenso falsch ist die von H. Canis genannte angebliche Erhöhung der EEG-Umlage von 1,9 Cent/kWh. Diese beträgt nur 1,483 Cent/kWh netto und wird von 0,02047 €/kWh auf 0,0353 €/kWh erhöht. Die Bruttopreiserhöhung beträgt demnach nur 1,76 Cent/kWh. Die restliche Erhöhung von 0,14 Cent/kWh ist somit eine echte Strompreiserhöhung der Stadtwerke. Dies sagt Herr Canis eben nicht! Weiter macht die BIFEP darauf aufmerksam, dass der Großhandelsstrompreis an der EEX-Börse für Lieferungen in 2010 und 2011 bereits um ca. 3 Cent/kWh gefallen war.
H. Canis spielt also mit falschen Zahlen und verballhornt seine Kunden.
Der Netznutzungsvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Netznutzer und dem Netzbetreiber. Der Netznutzer ist dabei ein Kunde, der Energie über das Netz des Netzbetreibers bezieht (durchleitet) und dafür Netzentgelte direkt an den Netzbetreiber bezahlt. Die Energie (der Strom) selbst ist nicht Bestandteil des Vertrages. Die meisten Kunden (Endverbraucher) schließen mit ihrem Stromhändler (Lieferanten) einen sogenannten \"All-inklusive-Vertrag\" ab. Dieser enthält bereits die Entgelte für Strom und Netz; ein Netznutzungsvertrag ist hier nicht erforderlich. Die Netzentgelte zahlt dann der Stromhändler an den Netzbetreiber. Bei Bezug des Stromes als direkter Kunde von den Stadtwerken sind ebenfalls die Netznutzungsentgelte in den Preisen enthalten.
Die Höhe der Netzentgelte legt der örtliche Netzbetreiber, hier die Stadtwerke Kreuznach, fest. Damit haben die Stadtwerke die Möglichkeit, die Netznutzungsentgelte und damit den gesamten Strompreis zu senken.

Konzessionsabgaben sind ebenfalls keine Steuern, wie immer von den Stadtwerken behauptet wird. Konzessionsabgaben werden von der Stadt Bad Kreuznach bestimmt und von den Stadtwerken direkt an die Stadt abgeführt. Damit verdient die Stadt Bad Kreuznach über ihre 100%tige Gesellschaft BGK und deren 51%tige Tochter Stadtwerke ebenfalls sehr gut.
Es besteht durch aus die Möglichkeit durch die beiden Strompreisstellschrauben \"Netzentgelte\" und \"Konzessionsabgaben\" den Preis zu stabil zu halten.
Aber da ist die Profitgier der Stadtwerke größer als zum Wohle der Kunden zu reagieren und den Strompreis abzusenken. Die BIFEP weißt daraufhin, dass schließlich 49% der Anteile der Gesellschaft zwei der vier großen Stromoligopole gehören und diese bestimmen den Preis mit, um ihre milliardenhaften Gewinne sichern zu können. Übrigens, gemäß dem Ergebnisabführungsvertrages wurde der abgeführte Gewinn an die Muttergesellschaft BGK in 2009 um 25% auf 3.267 Mio Euro kräftig erhöht, siehe Geschäftsbericht 2009.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz