Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON: Möglicher Verstoß gegen § 36 Abs. 1 EnWG - keine Grundversorgungstarife im Internet  (Gelesen 7682 mal)

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Offline RR-E-ft

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Wer die auch im Internet öffentlich bekannt zu gebenden Strom- und Gaspreise der Grundversorgung der E.ON Regionalgesellschaften sucht, findet diese nicht.

http://www.eon-hanse.de
http://www.eon-bayern.de
http://www.eon-avacon.de
http://www.eon-westfalen-weser.de
http://www.eon-mitte.de
http://www.eon-edis.de



Alle Links verweisen auf E.ON Vertrieb Deutschland GmbH (Die bundesweite Preiszentrale, von wo aus die Preise bestimmt werden).
Insbesondere ist es nicht mehr  wie bisher möglich, die Preise der einzelnen regionalen Grundversorger und deren Entwicklung miteinander zu vergleichen.



Womöglich ein Zeichen dafür, dass die Vertriebsabteilungen der Regionalgesellschaften alsbald allesamt abgeschaltet werden. Möglicherweise ziehen die bald mit Callcentern etc. pp. auf die Bahamas oder nach Indien um.

Aber noch sind sie Grundversorger und müssen deshalb auch auf ihren Seiten im Internet die Grundversorgungspreise öffentlich bekannt geben.

Nicht betroffen ist allein die Erfurter E.ON Thüringer Energie AG, wo man eigene Wege geht, womöglich auch bald ohne E.ON.

Wegen des möglichen Verstoßes gegen § 36 Abs. 1 EnWG ist an die Bundesnetzagentur  die Meldung raus über  info(at)bnetza.de.

Offline Netznutzer

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Preisstand: 01.05.2010 inkl. Zuschlag.


Warum ist das keine Grundversorgung?

https://www.eon.de/de/eonde/pk/produkteUndPreise/Strom/Produktberater_Strom/index.htm

PLZ Paderborn einegeben und gefunden.,

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Die BNetzA prüft den Vorgang.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Grundversorger sind nur die einzelnen Regionalgesellschaften und diese sind gem. § 36 Abs. 1 EnWG  gesetztlich selbst zur Preisbestimmung verpflichtet.
Die ihren Vertragspartnern geschuldete Preisbestimmung erfolgt jedoch nicht durch diese, sondern wohl durch E.ON Vertrieb Deutschland GmbH.
Es ist gesetzlich nicht zulässig, dass ein Dritter die Preise bestimmt.

Mit welchem Recht bestimmt E.ON Vertrieb Deutschland GmbH ohne selbst Grundversorger zu sein, für Millionen Kunden die Grundversorgungspreise?!

Die grundversorgungswilligen Haushaltskunden haben schließlich die Regionalgesellschaften auch nicht aus deren  Preisbestimmungspflicht entlassen !

Oder wäre es demnach auch zulässig, dass die Preisbestimmungspflicht etwa auf den Papst in Rom übertragen wird und die Preise sich dann auf den Vatican- Seiten fänden?
Wäre ja vielleicht praktisch, weil man auch die höchsten Preise dort ggf. gleich heilig sprechen lassen könnte.

Oder wäre es zulässig, dass die E.ON - Regionalgesellschaften gemeinsam mit den RWE- Regionalgesellschaften die Preise zentral bestimmen und dann auf den Seiten des BDEW veröffentlichen?
Wo läge denn dabei der Unterschied?

Wo leben wir denn?

Das hat doch mit den gesetzlichen Bestimmungen und deren Rahmen schlicht und ergreifend gar nichts zu tun, weil es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Es ist wohl auch ein Fall für das Bundeskartellamt, weil die Preise demnach wohl  abgestimmt werden.

Da ist auch schon die Meldung raus. Auch dort wird geprüft.

Klingelt nur schon alle aus den Betten.

Offline RR-E-ft

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Offline Christian Guhl

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Wenn ich die Seiten der Eon-Regionalversorger aufrufe,
sind überall die Preise der Grundversorgung unter Tarife& Angebote veröffentlicht. Wurde das jetzt schnell berichtigt ?

Offline RR-E-ft

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Auf welcher Seite waren die denn zu finden, etwa auf der Seite von E.ON Vertrieb Deutschland GmbH  (http://www.eon.de), wohin man ggf. umgeleitet wurde, oder aber tatsächlich auf den Seiten des konkreten Grundversorgers?

Offline Didakt

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Bereits seit einiger Zeit sind die Tarife beim E.ON-Regionalversorger im Internet nicht verfügbar.

Ein Versuch soeben schlug wieder fehl: https://www.eon.de/de/eonde/pk/produkteUndPreise/Erdgas/index.htm[/URL]

Offline RR-E-ft

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Vom Operations Management der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH liegt mittlerweile dazu eine Mitteilung vor:

Zitat
Unsere Regionalgesellschaften kommen Ihrer Informationspflicht
selbstverständlich nach, die Grundversorgungstarife für Strom und Erdgas
sind im Internet veröffentlicht.

Und zwar finden Sie den Vertrieb unter
http://www.eon.de <http://www.eon.de/> .

Wenn Sie die entsprechende Postleitzahl eingeben,
werden Ihnen unter \"Tarife & Angebote\" die verschiedenen
Strom- und Erdgastarife für diese Region angezeigt -
als erstes immer die Grundversorgung.

Die Internetseite eon.de ist neu.

Wir haben den nationalen Einstieg für Kunden
und Interessenten neu gestaltet, weil er gut kommunizierbar ist
und die volle Vernetzung trotz gelebter Regionalstruktur gewährleistet.

Wenn Sie die bisherigen URLs der Vertriebsgesellschaften wie
beispielsweise http://www.eon-mitte-vertrieb.com
<http://www.eon-mitte-vertrieb.com/>aufrufen, werden Sie automatisch auf
die eon.de umgeleitet.

Bei den von Herrn Fricke genannten URLs gelangen
Sie jeweils auf eine \"Verteilseite\". Wenn Sie hier \"Strom und Erdgas\"
auswählen, werden Sie auch auf die eon.de umgeleitet und gelangen somit zur Vertriebsseite.

Wenn Sie \"Netz und Unternehmen\" anklicken, werden
Sie auf die Internetseiten der Netzbetreiber wie beispielsweise E.ON
Mitte AG weitergeleitet. So haben wir auch im Internet die strikte
Trennung von Netz und Vertrieb umgesetzt.

Auf der eon.de werden durch die Postleitzahl-Eingabe die regionalen
Informationen der jeweiligen Vertriebsgesellschaft sofort ergänzt und
Sie finden die Produkte und Dienstleistungen für Ihre Region wie auch
die entsprechenden Preise. Damit wiederkehrende Besucher gleich
regional geroutet werden können, ist die bereits einmal erfasste
Postleitzahl  mittels Cookie gespeichert
und wird in der sogenannten \"Servicebox\" (oben rechts) angezeigt.
So müssen Sie die Postleitzahl nicht bei jedem Besuch neu eingeben.
Ändern und löschen der Postleitzahl ist über die Servicebox jederzeit möglich.

Wer nicht auf die Seite gelangt, ist möglicherweise durch ein Cookie geblockt.

Programmiert ist eine Weiterleitung nach https://www.eon.de/de/eonde/pk/home/index.htm

Inhaltlich sind die Seiteninhalte teilweise unzutreffend, so wird etwa behauptet, für die Grundversorgung bedürfe es keines Vertragsabschlusses:

https://www.eon.de/de/eonde/pk/services/Rechtliches_Veroeffentlichungspflichten/GasGVV/index.htm

Richtig ist, dass es insbesondere auch für die Grundversorgung eines Vertragsabschlusses bedarf. Der Grundversorgungsvertrag soll gem. § 2 Abs. 1 satz 1 GVV in Textform abgeschlossen werden.


Auch RWE hat eine bundesweit einheitliche Zugangsseite

http://www.rwe.com/web/cms/de/63576/rwe/angebote-services/privatkunden/

Offline Didakt

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Zitat
Wer nicht auf die Seite gelangt, ist möglicherweise durch ein Cookie geblockt.

So ist es! Bei der Einstellung  Cookie \"Annehmen\" gelangt man auf die beschriebenen Seiten.

Offline RR-E-ft

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Der Außenauftritt hat eine absolute Gleichschaltung erfahren, nur noch die Namen werden gegeneinander ausgetauscht:

https://www.eon.de/de/eonde/pk/ueberEon/Unternehmen/E.ON_Vertriebsgesellschaften/EON_Bayern_Vertrieb/index.htm

Was uns wichtig erscheint, findet sich hier:

http://www.eon.com/de/downloads/Verhaltenskodex_de.pdf

Gem. II 1. des Verhaltenskodex sind alle Mitarbeiter von E.ON verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die einzuhaltenden Gesetze zu informieren. Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen werden nicht hingenommen.

Alle E.ON Mitarbeiter in Deutschland sind etwa dazu verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die Rechtsgrundlagen der Grundversorgung und deren Anwendung  zu informieren.

Sie haben sich eigenverantwortlich über die Frage der Zulässigkeit der gesetzlichen Preisbestimmungspflicht auf Dritte zu informieren, möglicherweise bestehende Verstöße sofort dem Compliance Officer zu melden.


Lascher weil ungenauer und unverbindlicher ist der RWE Verhaltenskodex, was an der rheinländischen Herkunft liegen mag:

http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/2432/data/2438/5/rwe/rwe-konzern/ueber-rwe/verhaltenskodex/verhaltenskodex-dt-pdf.pdf

Offline bolli

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Zitat
Original von RR-E-ft
Gem. II 1. des Verhaltenskodex sind alle Mitarbeiter von E.ON verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die einzuhaltenden Gesetze zu informieren. Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen werden nicht hingenommen.

Alle E.ON Mitarbeiter in Deutschland sind etwa dazu verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die Rechtsgrundlagen der Grundversorgung und deren Anwendung  zu informieren.

Sie haben sich eigenverantwortlich über die Frage der Zulässigkeit der gesetzlichen Preisbestimmungspflicht auf Dritte zu informieren, möglicherweise bestehende Verstöße sofort dem Compliance Officer zu melden.
Mir ist es erstmal egal, ob der Mitarbeiter eine falsche Entschidung trifft, weil er sich nicht selbst informiert hat oder weil ihn sein Arbeitgeber nicht aktiv geschult hat. Bei mir kommt eine fehlerhafte Entscheidung des Unternehmens an und das zählt erstmal. Dafür muss sich erstmal das Unternehmen verantworten.
Ich wage aber mal vorsichtig zu bezweifeln, dass sich der Versorger auf diese billige Art und Weise aus seinen Verpflichtungen sowohl seinen Arbeitnehmern gegenüber als auch den Kunden gegenüber rausstehlen kann.

Offline RR-E-ft

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Zitat
Original von bolli
Ich wage aber mal vorsichtig zu bezweifeln, dass sich der Versorger auf diese billige Art und Weise aus seinen Verpflichtungen sowohl seinen Arbeitnehmern gegenüber als auch den Kunden gegenüber rausstehlen kann.

Es hat niemand behauptet, dass eine solche Absicht bestünde, noch dass eine solche von Erfolg gekrönt sein könnte.
Das Gegenteil dürfte richtig sein, wenn sich ein Unternehmen selbst einen strengen Verhaltenskodex auferlegt, der sowohl für den Vorstand wie auch für alle Mitarbeiter gilt.

Offline Didakt

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Nur ganz allgemein hierzu:

Wer mit diesem Unternehmen bzw. den regionalen Ablegern zu tun hat/hatte, ist sicher um die Erfahrung reicher, dass der hier aufgezeigte Verhaltenskodex reine Makulatur ist.
Hinter der Corporate Identity dieser Firma versteckt sich eine perfide Unternehmenskultur.

 

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