Energiepolitik > Preismeldungen
E.ON und RWE wollen zum Jan.2006 Strompreis erhöhen
RR-E-ft:
@Lotti
Exakt. Der Vertrag bleibt bestehen. E.On muss Sie aufgrund der marktbeherrschenden Stellung bei der Heizstromversorgung weiter versorgen und darf dabei die Preise nicht einseitig unbillig erhöhen.
Schließlich wenden Sie sich nur gegen eine unbillige Preiserhöhung, was auch in einem Sondervertrag möglich ist, LG Potsdam, RdE 2004, 304.
Ihnen darf deshalb nicht gekündigt werden.
Schalten Sie ggf. auch die Landeskartellbehörde ein, wenn es zu Schwierigkeiten kommen sollte, die ich jedoch nicht erwarte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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