Energiepreis-Protest > HanseWerk

Aua - EON Hanse verliert auch am LG Itzehoe

(1/2) > >>

0tt0lgel:
Das dürfte für EON-Hanse-Vertriebene interessant Sein:

»LG Itzehoe: Kein Preisanpassungsrecht des Gasversorgers nach unwirksamer Preiserhöhungsklausel
zu LG Itzehoe, Urteil vom 28.01.2011 - 9S 62/10; 9S 71/10; 9S 72/10.«

Einzelheiten sind hier zu finden:

http://beck-aktuell.beck.de/news/lg-itzehoe-kein-preisanpassungsrecht-des-gasversorgers-nach-unwirksamer-preiserhoehungsklausel?search_hl=LG%20Itzehoe

RR-E-ft:
Bericht im Hamburger Abendblatt

Morle:
Unter Aktenzeichen 1 S 127/10 vom 19.04.2011 am Landgericht Itzehoe wurde die
Berufung gegen 92 C 307/09 vom Amtsgericht Itzehoe zurückgewiesen.

Das heisst, unser 02\'2006 eingelegter Widerspruch war erfolgreich.
Wir haben seit dem nur die Preise von 2004 bezahlt.
2009 sind wir dann nach einem Umzug zu einem anderen Anbieter gewechselt.

EON-Hanse muss die Kosten des Verfahrens tragen und
die Revision ist nicht zugelassen.

Strike !   =)

Damit dürften wir endlich Ruhe haben.

Viel Grüße, Morle

Cremer:
Glückwunsch !!

Urteil damit schon rechtskräftig?

Morle:
Da steht : \"Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar\"

Meinten Sie das ? Was sagt mir das eigentlich ?


Edit: Habe grade noch mal nachgelesen:
Die Revision ist nicht zugelassen und die Instanzen sind ausgeschöpft (glaube ich).
Ist es damit nicht automatisch rechtskräftig ?

Gruß, Morle

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln