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Autor Thema: OLG Hamm weist Zahlungsklage der Stadtwerke gegen Kunden ab  (Gelesen 10431 mal)

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OLG Hamm weist Zahlungsklage der Stadtwerke gegen Kunden ab.

Zitat
Die Firma Dlugosch schloss mit den Stadtwerken 1998 einen Vertrag über die Gasbelieferung. Dieser Vertrag enthielt eine Preisänderungsklausel, die besagte, dass der Preis alle sechs Monate in Relation zum Heizölpreis angepasst wird – also je nach Preisentwicklung steigt oder sinkt. Mit dem steigenden Heizölpreis stieg also auch der Betrag, den Dlugosch an die Stadtwerke bezahlen musste.

2005 bemerkte Manfred Dlugosch, dass er für seine private Gasbelieferung in der Relation etwa genauso viel zahlte wie für die Firma als Sonderkunde – trotz eines monatlichen Großverbrauchs von 250000 Kilowattstunden in der Zinkerei. Da sich die Stadtwerke auf eine Preisminderung nicht einlassen wollten, kürzte Dlugosch von sich aus die Rechnung – und zahlte fortan weniger. 2008 verklagten die Stadtwerke die Firma Dlugosch wegen der Zahlungsrückstände – es ging um gut 73000 Euro.

Doch die Gerichte schlugen sich auf die Seite von Dlugosch. Zunächst folgte das Landgericht Dortmund 2009 der Argumentation von Rechtsanwalt Dr. Christian Ziems und wies die Klage zurück. Die Preisanpassungsklausel wurde für unwirksam erklärt. Das Landgericht stützte sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Demnach dürfen Preisanpassungen dem Versorger nicht die Möglichkeit geben, einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Die Stadtwerke gingen in Berufung, doch das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das Urteil im November 2010.

Wenn es sich bei der Klausel um eine Allgemeine Geschäftsbedingung der Stadtwerke handelte, so hat der BGH einen solchen Fall bereits entschieden.

Aufruf zur Mitarbeit:
Bitte Aktenzeichen LG Dortmund und OLG Hamm in Erfahrung bringen und die Urteile für die Entscheidungssammlung beschaffen, in anonymisierter Form als PDF per Mail an den Verein übersenden.

Danke für die Mitarbeit.

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OLG Hamm weist Zahlungsklage der Stadtwerke gegen Kunden ab
« Antwort #1 am: 02. März 2011, 14:04:23 »
Das OLG Hamm bestätigte mit Berufungsurteil vom 28.10.10 Az. I-2 U 60/10 ein Urteil des LG Dortmund vom 26.01.2010 Az. 1 O 302/08, mit welchem die Gas- Zahlungsklage der Stadtwerke Fröndenberg GmbH gegen einen gewerblichen Kunden in Höhe von 73.73.080,07 EUR abgewiesen wurde.

Die HEL- Preisänderungsklausel verstöße gegen § 307 BGB und sei unwirksam, die vorgenommenen Preisänderungen und darauf beruhenden Zahlungsansprüche fehle es somit an der Grundlage.

Revision wurde nicht zugelassen, Nichtzulassungsbeschwerde nicht eingelegt, das Urteil deshalb rechtskräftig.

Die Entscheidungen liegen dem Bund der Energieverbraucher vor.

 

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