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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Cremer
@h.terbeck,

leider bin ich da nicht Ihrer Meinung. :evil:

Auch wenn Sie mit Berghaus hier diskutieren ist es das Recht der anderen Forumsteilnehmer dazu etwas zu sagen bzw. zu schreiben.

Gerade dafür ist ja das Forum da.

Sofern Sie sich mit Berghaus alleine unterhalten wollen, dann steht Ihnen die PN-Funktion zur Verfügung
--- Ende Zitat ---

@Cremer

So eine Ansage nutzt vorliegend offensichtlich leider nichts.
Da müssen die Administratoren- Rechte ausgeübt werden.

Abschneiden und weg damit.
Man sollte ihm Gelegenheit geben, erst  mal wieder zur Ruhe kommen.

Mit Ansage. Der findet kein Ende.

userD0010:
@Cremer
Danke für den Hofknicks !

Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da jemand unbedingt und immer das letzte Wort haben will und wenn man ihm dies nicht gewährt, wird es peinlich.
Ich hatte \"den Empörten\" doch nur gebeten, endlich Ruhe zu geben.
Was hatten denn seine \"Erbauungen\" mit der von Berghaus aufgeworfenen Frage zu tun? Wie treffend hat doch Berghaus kommentiert.

Und übrigens sollte doch die Meinungsäußerung von Mitgliedern des BDE soweit geschützt sein, dass diese zumindest seit 1990 nicht mehr in Frage gestellt wird.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
@Cremer
Danke für den Hofknicks !

Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da jemand unbedingt und immer das letzte Wort haben will und wenn man ihm dies nicht gewährt, wird es peinlich.
Ich hatte \"den Empörten\" doch nur gebeten, endlich Ruhe zu geben.
Was hatten denn seine \"Erbauungen\" mit der von Berghaus aufgeworfenen Frage zu tun? Wie treffend hat doch Berghaus kommentiert.

Und übrigens sollte doch die Meinungsäußerung von Mitgliedern des BDE soweit geschützt sein, dass diese zumindest seit 1990 nicht mehr in Frage gestellt wird.
--- Ende Zitat ---

Es reicht einfach!

Einladung zum Moderatorentreff.

RR-E-ft:
berghaus warf Heute, 13:01 die Frage nach einer Feststellungsklage und den dadurch verursachten Kosten auf.


--- Zitat ---Original von berghaus

Mich und sicher auch andere Mitglieder interessiert zum Beispiel die Feststellungsklage.

Was kostet das und wer bezahlt.

Bei Klagen bezahlt ja meistens der, der verliert. Oder das Gericht teilt die Kosten auf. Wie kann das in diesem Fall aussehen?

berghaus 01.02.11
--- Ende Zitat ---

Von mir die Antwort Heute, 13:29, welche sachlich die Frage einer Feststellungsklage betrifft.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft

@berghaus

Die Feststellungsklage erhebt regelmäßig der Kunde. Der Versorger kann regelmäßig  nicht auf Feststellung klagen, da eine ihm  mögliche Leistungsklage in Form einer Zahlungsklage vorrangig ist und die Zulässigkeit einer Feststellungsklage verdrängt.  Wer sich dafür interessiert, geht am besten zum Anwalt.

Der Kläger hat die Gerichtskosten und regelmäßig auch die Anwaltskosten vorzuschießen. Wer die Musik bestellt... . Erst hinterher stellt sich die Frage, ob die bestellte Mugge gut war und andere bereits ind, dafür zu löhnen.  

Der Streitwert bemisst sich laut BGH für eine Feststellungsklage zur Unwirksamkeit von Preisänderungen auf den aus den angegriffenen Preiserhöhungen resultierenden Differenzbetrag für 3,5 Jahre, was man im Einzelfall auszurechnen hat.

BGH, B. v. 27.04.10 VIII ZB 91/09 Streitwert bei Feststellung unwirksamer Gaspreiserhöhung

Aus dem so errechneten Streitwert ergeben sich die Prozesskosten und das Prozesskostenrisiko http://www.prozesskostenrechner.de .
--- Ende Zitat ---

Und dann kommt der mit seiner Endlos- Nummer um die Ecke und findet wieder kein Ende.



--- Zitat ---Original von h.terbeck
2. gibt es außer den ungefragten Herrschaften gottlob noch andere der Jurisprudenz Fachkundige, die nicht gleicher Meinung sind und die Vorgehensweise anders sehen. und zu begleiten bereit sind, ohne gleich hechelnd auf die Anwaltskosten hinzuweisen.                                                    
3. Wundert mich so langsam, dass ständig Empfehlungen für das Einschalten eines Anwaltes, den Hinweis auf Prozesskosten, Anwaltskosten und Risiken etc.angebracht werden.
Dies stellt wahrlich keinen den reinen Sachverhalt betreffenden Hinweis dar,
--- Ende Zitat ---

Nicht ersichtlich, warum er sich dazu berufen meint.

Führt die Rede von einer eigenen Erziehung, die sich jedoch an nichts festmachen lässt. Jedenfalls nicht an seinen fortlaufenden, in die Öffentlichkeit getragenen, ausgesprochenen  Unverschämtheiten.

Beginnend mit


--- Zitat ---Original von h.terbeck
@RR-E-ft
Ich hatte zumindest angenommen, dass Sie des Lesens kundig sind!

In meiner Erziehung wurde mir beigebracht, nur zu antworten, wenn ich gefragt werde. Bei Ihnen scheint das nicht unbedingt der Fall zu sein, wobei Ihnen Ihr Beruf nicht das Recht gibt, ungefragt etwas zu kommentieren.
Vielleicht hätte er doch besser Oberlehrer werden solllen.
--- Ende Zitat ---

wird ein Reigen persönlicher Unverschämtheiten eröffnet, um sich hiernach ganz offensichtlich nicht wieder fangen zu können.


--- Zitat ---Original von h.terbeck
Dass Sie wieder den sog. Abschnittsbevollmächtigten rufen wollen, zeigt mir, dass in Ihrem Leben dank oder ob der Blockwarte zumindest bis zu einem bestimmten Datum eine meinungsbehindernde Situation vorgeherrschaft haben muss, die dann danach  das ungefragte Äußern zum Ausbruch gebracht haben könnte.

Waren Sie dazu um Kommentar gebeten worden, oder glauben Sie, dass Ihre Erziehung oder vielleicht sogar Ihre Profession es Ihnen erlaubt, mit Dümmlichkeiten aufzuwarten.

Und zu Ihrer Erleuchtung:

Meine Erziehung verbietet mir, Ihnen auf Ihr Benehmen in deutlicher Form zu antworten.
--- Ende Zitat ---

Nichts anderes als eine persönliche Frechheit.

Hinweise von Black werden ignoriert, selbst der Hinweis von Cremer als Moderator in einer einzigartigen Art und Weise abgewatscht.


--- Zitat ---Original von h.terbeck
@Cremer
Danke für den Hofknicks !

Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da jemand unbedingt und immer das letzte Wort haben will und wenn man ihm dies nicht gewährt, wird es peinlich.
Ich hatte \"den Empörten\" doch nur gebeten, endlich Ruhe zu geben.
Was hatten denn seine \"Erbauungen\" mit der von Berghaus aufgeworfenen Frage zu tun?

Und übrigens sollte doch die Meinungsäußerung von Mitgliedern des BDE soweit geschützt sein, dass diese zumindest seit 1990 nicht mehr in Frage gestellt wird.
--- Ende Zitat ---

Graf Koks:
Es ist eben nicht zu übersehen, dass im Kampf gegen das anstößige Treiben der Gasversorgungsbranche manch einer Verluste zu beklagen hat oder anderweitig Schaden nimmt.  

Auch wenn es im vorliegenden Fall, soweit ich das von hier beurteilen kann, wohl primär Manieren und Selbstkontrolle sind, derer hier ein Forumsteilnehmer bei seiner verbissenen Gegenwehr gegen die Kündigung seines Sonderkundenvertrages verlustig gegangen ist.

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