EU kippt unzulässige Beihilfe: Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die deutsche Regelung des § 8c Abs. 1a KStG mit den EU-Beihilferegeln unvereinbar ist. Nach dieser Norm können Unternehmen Verluste vortragen und sie in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnen.
Deutschland muss alle gewährten Vergünstigungen von den betroffenen Unternehmen zurück fordern. Es hat zwei Monate Zeit, um der Kommission die betroffenen Unternehmen und den Gesamtbetrag der Beihilfen zu nennen
EU-MitteilungMir fallen da spontan noch mehr wettbewerbswirksame \"Beihilfen\" ein, die die EU kippen könnte, insbesondere solche, die nicht die Allgemeinheit sondern die Verbraucher alleine bezahlen müssen. Aber eins nach dem anderen, es ist noch nicht aller Tage Abend.