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Autor Thema: EVD hat heute Kuendigung geschickt  (Gelesen 5708 mal)

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Offline fschiemann

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EVD hat heute Kuendigung geschickt
« am: 27. Januar 2011, 19:50:57 »
Nachdem wir bereits seit 2005 den Gaspreis gekuerzt haben, hat uns die EVD heute geschrieben,
das sie unseren Gasliefervertrag \"evd Heizen & Mehr\" kuendigen. Zitat:

Wir moechten Unstimmigkeiten in unserer schon belasteten Vertragsbeziehung fuer die Zukunft aus
dem Wege gehen und kuendigen hiermit unseren Gasliefervertrag fuer das oben genannte Objekt
fristgerecht mit Wirkung zum 30. September 2011.

Naja, ich denke, dem werden wir einfach nicht zustimmen bzw. widersprechen...  :-)

Der Hit ist aber der nachste Satz aus dem EVD-Schreiben, Zitat:

Wir moechten Sie allerdings als Kunden behalten und bieten Ihnen anliegend unseren Gasliefervertrag
\"evd Heizen & Mehr\" an.

Na das ist doch mal ein Angebot: kuendigen unseren Vertrag \"evd Heizen & Mehr\" und bieten uns im
gleichen Atemzug einen neuen Vertrag \"evd Heizen & Mehr\" an, natuerlich zu den Konditionen, denen
wir schon jahrelang widersprochen und auch nicht gezahlt haben!?!
Da muss man erst mal drauf kommen!!  :-)

Viele Gruesse aus Dormagen,

Fritz

Offline bolli

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EVD hat heute Kuendigung geschickt
« Antwort #1 am: 28. Januar 2011, 08:39:00 »
Der Kündigung widersprechen können Sie natürlich, ob das eine Auswirkung hat bleibt fraglich. Laut BGH-Rechtsprechung ist die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung (die nicht zustimmungsbedürftig ist) gerade eine Begründung dafür, warum bei unwirksamer Preisanpassungsklausel z.B. keine ergänzende Vertragsauslegung angewendet wird. Wenn Sie sich keinen anderen Anbieter suchen, landen Sie nachh dem 30.09.11. wohlmöglich in der Grundversorgung, falls die Kündigung wirksam war.

Dort gilt bisher gem. BGH-Rechtsprechung der \"vereinbarte\" Preissockel, den Sie mit Vertragsbeginn in der allgemeinen Grundversorgung zu zahlen hätten. Dieser unterliegt laut dem VIII. BGH-Senat nicht der Billigkeitsprüfung. Auch das sollte der geneigte Leser im Hinterkopf haben.

Warum sind Sie erstaunt, dass die EVD Ihnen den alten Vertragstyp erneut anbietet ? Das entscheidende ist doch nicht der Name des Vertrags sondern seine Bedinungen. Und die wird die EVD wahrscheinlich geändert haben und zwar nicht nur in den Preisen sondern vor allem, das war ja der Zweck des ganzen, in der Preisanpassungsklausel. Die lautet im neuen bestimmt anders als im alten. Ob sie nun wirksam ist, mag man noch dahin gestellt sein lassen, aber bemüht hat man sich sicherlich.  ;)

Aber netter Nebeneffekt: Schließt man einen neuen Vertrag, auch mit unwirksamer oder nicht wirksam eingebundener Preisanpassungsklausel ab, gilt halt nicht mehr der Preis von annodazumal sondern der heute vereinbarte Vertragsanfangspreis. Da freut sich doch wer.  :D

 

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