Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft  (Gelesen 72738 mal)

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Original von RR-E-ft
Wenn es nicht um eine Quersubventionierung geht, sondern um einen steuerlichen Querverbund, kann eine Holding Sinn machen, um Ertragssteuern zu sparen. Gewinne in der Energiesparte werden mit Verlusten in anderen Bereichen verrechnet, um Steuern zu sparen.

Andererseits:

Wenn die Versorgung so preisgünstig wie mögich erfolgt, braucht man sich auch für die Energiesparte nicht um hohe Ertragssteuern sorgen. Denn wo es nur einen denkbar knappen Gewinn gibt, gibt es auch keine übermäßige  Steuerlast.

So ist das. Die Ziele beissen sich gewaltig. Um den steuerlichen Querverbund zu nutzen, sind entsprechende Gewinne erforderlich. Wo keine Gewinne, da keine Steuer zur Verrechnung. Wenn das kommunale EVU seinen Verpflichtungen nachkommt und sich am Zweck des §1 EnWG orientiert, bleibt nur ein begrenzter betriebswirtschaftlich notwendiger Gewinn mit der genannten Eigenkapitalverzinsung.  Nur die daraus sich ergebenden Ertragssteuern stehen dann legal und legitim für eine begrenzte Verrechnungsmöglichkeit zur Verfügung. Die Erwartungen sind aber in aller Regel ein Vielfaches.

Die Verrechnung würde nur in der egoistischen Einzelbetrachtung für die Kommune nach Sinn aussehen. Für die Bürger als Träger des Staates, funktioniert das nicht, denn da spart die eine öffentliche Hand zu Lasten der anderen öffentlichen Hand und beide bedienen sich wieder aus den Taschen der Bürger.

Zitat
Original von Black
Sie schreiben immer von Missbrauch. Ich habe aber nicht gefragt, ob sie für oder gegen Missbrauch der Daseinsvorsorge sind, sondern ob Sie für oder gegen Rekommunalisierung sind. Oder ist Rekommunalisierung aus Ihrer Sicht immer gleichzusetzen mit Missbrauch?
    Nein das ist nicht gleichzusetzen mit Missbrauch. Ich denke ich habe das ausreichend beschrieben. Vielleicht lesen Sie nochmal nach.

    PS: Damit nicht der Eindruck entsteht, das sei ein Drücken. So wie das die Verbandsfunktionäre der Kommunalverbände vertreten,
nein, da macht die Rekommunalisierung keinen Sinn! [/list]

Offline Black

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Niemand bestreitet, dass Sie viel schreiben.

Wenn sich aus ihren bisherigen Aussagen die Antwort auf meine sehr konkrete Frage ergeben würde, dann hätte ich diese Frage nicht gestellt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

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Original von Black
Niemand bestreitet, dass Sie viel schreiben. Wenn sich aus ihren bisherigen Aussagen die Antwort auf meine sehr konkrete Frage ergeben würde, dann hätte ich diese Frage nicht gestellt.
Die Antwort habe ich gegeben!  Wenn Sie nur ein Ja oder Nein erwarten, müssen Sie ein anderes Thema wählen. Dieses hier ist etwas komplexer.

Offline DieAdmin

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Fundstück aus dem Netz:

Kommunen wollen Energieversorgung übernehmen
http://www.tarife-verzeichnis.de/nachrichten/5050-kommunen-wollen-energieversorgung-uebernehmen.html

Vielleicht befinden sich schon die Redebeiträge der Anhörung im Bundestag online. Hat da schonmal jemand geschaut?

Offline RR-E-ft

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Herr Ingo Lehmann, Bürgermeister von Landsberg am Lech, bringt eindeutig auf den Punkt, dass es eben nicht um eine möglichst preisgünstige leitungsgebundene Energieversorgung für die Bürger geht, sondern darum, bestehende Finanzlöcher in anderen Bereichen  zu stopfen. Erhalt oder gar Schaffung von Arbeitsplätzen und damit verbundene Ineffizienzen und Kosten haben auch nichts mit einer möglichst preisgünstigen, möglichst effizienten Energieversorgung zu tun.

Dass er das auch noch vor dem Bundestagsausschuss zum Vortrag bringen musste, überrascht denn doch etwas.


Zitat
Ingo Lehmann, Bürgermeister der Stadt Landsberg am Lech, zieht ein Jahr nach Übernahme des Stromnetzes für die ca. 28.500 Einwohner seiner Gemeinde eine positive Bilanz. In der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Dezentralisierung sieht er eine eindeutige Bestätigung dieses Vorgehens. Damit unterstreicht er, dass Kommunen und Träger der kommunalen Energieversorgung handelten nicht nach dem Prinzip der Rendite- und Gewinnmaximierung handelten, sondern vielmehr bestrebt seien, Einrichtungen zum Wohl des Bürgers zu unterhalten und Gewinne z. B. in Schwimmbäder und Parkgaragen zu re-investieren. Diese Einschätzung unterstützt auch der Verband kommunaler Unternehmen, der insgesamt 240.000 Beschäftigte in ca. 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen vertritt.

Bei solchen Aussagen können den Energieverbrauchern nur die Haare zu Berge stehen, hoffentlich ebenso bei den Mitgliedern des Deutschen Bundestages.

Bezeichnend:

Kein Wort dazu, dass die Energieversorgung für die Letztverbraucher durch die Rekommunalisierung  besser oder gar preisgünstiger geworden wäre.

Offline Black

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Original von PLUS
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Original von Black
Niemand bestreitet, dass Sie viel schreiben. Wenn sich aus ihren bisherigen Aussagen die Antwort auf meine sehr konkrete Frage ergeben würde, dann hätte ich diese Frage nicht gestellt.
Die Antwort habe ich gegeben!  Wenn Sie nur ein Ja oder Nein erwarten, müssen Sie ein anderes Thema wählen. Dieses hier ist etwas komplexer.

Ich verstehe natürlich, dass Sie die ungeheure Gefahr einer Wiederholung in jedem Fall vermeiden müssen. Generell kennt man Sie ja auch nicht als gerade Schreiber, der gerne Ein und das Selbe wieder und wieder vorträgt.

Da Sie lieber in eine kleinteilige Diskussion flüchten, ob oder ob doch nicht meine Frage schon beantwortet wurde, verzichte ich gerne auf eine Antwort.

So wichtig ist mir Ihre persönliche Meinung dann doch nicht.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline jroettges

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Wir sind uns einig, dass es bei der Frage der Rekommunalisierung von Netzen nicht um den Vertrieb von Energie geht. Beide Bereiche sind \"entflochten\".  

Werden die §§ 1 und 2 des EnWG mal wirklich ernst genommen, dann sind mit der Lieferung von Energie in der Grund- und Ersatzversorgung kaum noch Gewinne zu erwirtschaften. Es gibt dann aber auch nichts mehr querzusubventionieren.

In der Versorgung außerhalb der Grundversorgung sollte der langsam in gang kommende Markt dazu führen, dass kein Anbieter mehr Milliardengewinne einheimsen kann, sondern an den Grenzkosten agieren muss.

Die (Anreiz-)Regulierung des Netzbetriebes durch die BNA lässt aber den Kommunen durchaus rentierliche Kapitalverzinsungen von 9,29 % (Aussage von Herrn Kurth März 2010 im WDR-Film \"Die Stromrebellen\")

Kommunale Werke können aber unter 100000 Kunden haben und so der \"De minimis\"-Regelung unterworfen sein.

Damit besteht dort die Chance, möglichst viel Strom im eigenen Netz zu erzeugen (Wasser, Wind, BHKW, Solar) und direkt im Netz zu verbrauchen.

Oft wird aus einem solchen Netz auch Strom abgegeben werden können, oft wird man aber auch Energie \"einkaufen\" müssen.

Nimmt man in einem solchen, auf Autarkie getrimmten, Netz für die Kunden für jede Kilowattstunde die üblichen Netznutzungsentgelte, kann sich das für den Netzbetreiber wirklich gut rechnen. Nimmt man keine oder reduzierte NNE, kann sich das für die Kunden gut rechnen.

Die Autarkie eines Erdgasnetzes ist, von Ausnahmefällen mit Biogasanlagen abgesehen, kaum zu erreichen. Der vermehrte Einsatz von gasbetriebenen BHKW, unterstützt durch solarthermische Anlagen, in lokalen Fernwärmenetzen kann aber die Außenabhängigkeit stark reduzieren.

Wo genau die gut handhabaren Größen solcher Netze liegen, das muss die Erfahrung zeigen. Die Zeit der Großnetze auf der Niederspannung- bzw. Niederdruckebene ist vorbei. Die Zukunft der Netze liegt auf kommunaler Ebene und ist eine Aufgabe der Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Energienetze sind Infrastruktur, wie Straßen auch.

Gottlob haben viele Kommunen diese Chancen erkannt und denken wenigstens mal ernsthaft über die Rekommunalisierung ihrer Netze nach.
Dabei können sie ja die Netze durchaus von Dienstleistern betreiben lassen, so wie es bei der Abfallentsorgung und in der Wasserwirtschaft häufig der Fall ist, wo es ja viele erfolgreiche Zweckverbände und andere Konstruktionen gibt.

Entscheidend ist, dass die Kommunen die Hoheit in den Netzen wieder erlangen und behalten. Deren Unterhaltung soll sich nicht an der Gewinnmaximierung eines Unternehmens reiben müssen.

Offline RR-E-ft

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@Black

Ihre Meinung ist mir wichtig.
Auch beim Grundsatzfragen- Thema\" Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht\". Beim dortigen Thema bin ich weiter auf Ihre Hilfe dringend angewiesen.

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Original von Black
....
Da Sie lieber in eine kleinteilige Diskussion flüchten, ob oder ob doch nicht meine Frage schon beantwortet wurde, verzichte ich gerne auf eine Antwort.
So wichtig ist mir Ihre persönliche Meinung dann doch nicht.
Dann ist ja gut!  :] @Black, dieser unsachliche Ausflug war wohl für Ihren Seelenfrieden notwendig? Mir ist zwar immer noch nicht klar, welche Frage ich Ihnen nicht beantwortet haben soll. Kennen Sie eigentlich die Geschichte von der großen und kleinen Wurst?
    Hans und Willi sitzen im Wirtshaus. Sie bekommen Kraut und Würste serviert.
    Eine Wurst ist etwas größer. Willi schnappt sich die größere Wurst.
    Darauf Hans \"Das ist aber nicht gerade nett von Dir\".
    Willi, \"Welche hättest Du genommen\".
    Hans, selbstverständlich die Kleine.
    Willi ,\"
Dann ist ja gut, die hast Du doch\". [/list]

Offline RR-E-ft

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@jroettges

Sie hätten bei der Ausschussitzung des Bundestages wohl  mindestens ebenso qualifiziert mitreden können wie Herr Reck vom VKU.
Lassen Sie sich beim nächsten mal einladen. ;)

Völker hört die Signale!

Die Zeit der Großnetze im Niederspannungsbereich sei beendet, heißt es bei Ihnen.

Wie das denn?
Werden die bestehenden Niederspannungnetze zerstückelt und galvanisch voneinander getrennt?
Netztrennungen sind natürlich mit Zusatzkosten verbunden.
Direkte Vorteile erbringen Netztrennungen für die Verbraucher nicht.

Die Niederpannungsverteilnetze beschränken sich historisch gewachsen -jedenfalls in den neuen Bundesländern - bereits bisher auf die Gemeindegebiete und somit auf die Konzessionsgebiete im Sinne von § 46 EnWG.

Historisch gab es zunächst fast überall Gemeindewerke (mit Gleichstromzentralen, sog. Licht- und Kraftzentralen), die sich später in Überlandwerken zusammenschlossen, aus denen die Landeswerke hervorgingen, etwa das Bayernwerk oder PreussenElektra als Vorläufer von E.ON Energie, die Energieversorgung Schwaben und das Badenwerk als Vorläufer der EnBW, das Thüringenwerk ....

Untereinander verbunden sind diese örtlichen Niederspannungsverteilnetze durch  vorgelagerte Mittelspannungsnetze, die widerum an  vorgelagerte Hoch- und Höchstspannunsgnetze angeschlossen sind.

Im Gasbereich ist das nicht anders.

Stadtgas kam erst aus den Städtischen Gaswerken, später aus zentralen Kokereianlagen und erst viel später kam das Erdgas von weit her.  

Dort gibt es Netze verschiedener Druckstufen.
Die Niederdruckverteilnetze sind auch bisher schon auf die Gemeindegebiete beschränkt und über Einspeisepunkte an das vorgelagerte Netz nächsthöherer Druckstufe angeschlossen, so dass auch die \"Trasse der Freundschaft\" nicht direkt am Hausanschluss eines Privathaushaltes endet. :D

Zitat
Original von jroettges
Kommunale Werke können aber unter 100000 Kunden haben und so der \"De minimis\"-Regelung unterworfen sein.

Unterworfen klingt erstmal erstaunlich gut.
Tatsächlich besagt diese Regelung nichts anderes, als dass die Entflechtung zwischen Netz und Vertrieb bei diesen Versorgern nicht so streng gehandhabt wird wie sonst. Eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung kann deshalb unterbleiben.
Mit Autarkie hat das nicht gerade etwas zu tun. Um Autarkie geht es auch gar nicht:  

Auch bei der Konzessionsvergabe geht es um den Netzbetrieb, insbesondere um den sicheren Netzbetrieb und der funktioniert nun einmal nur im Zusammenspiel mit den vorgelagerten Netzen.

So verantworten zum Beispiel die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Frequenzhaltung im Netz (50Hz).
Das schafft kein noch so gut meinendes Stadtwerk allein,  noch ein Bürgermeister hinter seinem Schreibtisch.
Oder meinen Sie, dort schiebe man einen Regler rauf und runter? ;)

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Original von jroettges
Kommunale Werke können aber unter 100000 Kunden haben und so der \"De minimis\"-Regelung unterworfen sein.

Damit besteht dort die Chance, möglichst viel Strom im eigenen Netz zu erzeugen (Wasser, Wind, BHKW, Solar) und direkt im Netz zu verbrauchen.

Wie sollte man sich das vorstellen? Dürfen in solchen Netzen keine anderen Lieferanten Strom bzw. Gas liefern, etwa die Energiekonzerne  billigen Atomstrom?
Oder dürfen sie schon, können es aber nicht wegen der vollständig galvanischen Netztrennung?

Zitat
Original von jroettges
Dabei können sie ja die Netze durchaus von Dienstleistern betreiben lassen, so wie es bei der Abfallentsorgung und in der Wasserwirtschaft häufig der Fall ist, wo es ja viele erfolgreiche Zweckverbände und andere Konstruktionen gibt.

Erfolgreich sind die, ohne Frage. Fraglich nur, worin deren Erfolgsrezept besteht. Bei Wasser und Abfallentsorgung stellt sich deshalb das Problem überhöhter Tarife nicht, weil alles schön in kommunal beherrschter Hand liegt?  ;)

Na ja, ich weiß nicht.

Offline Black

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Original von RR-E-ft

Die Zeit der Großnetze im Niederspannungsbereich sei beendet, heißt es bei Ihnen.

Wie das denn?
Werden die bestehenden Niederspannungnetze zerstückelt und galvanisch voneinander getrennt?
Netztrennungen sind natürlich mit Zusatzkosten verbunden.
Direkte Vorteile erbringen Netztrennungen für die Verbraucher nicht.

Die Kosten der sog. Entflechtung trägt der Netzbetreiber, der das abzutrennende Netz nach § 46 EnWG dem neuen Betreiber überlassen muss. Also der bisherige konzessionsinhaber, dessen Konzession ausgelaufen ist.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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@Black

In der Regel sind die Niederspannungs- und Niederdruckverteilnetze - historisch gewachsen - wohl auf die Konzessionsgebiete beschränkt.

Nach vielen Konzessionsverträgen war der Konzessionsnehmer berechtigt, ein Verteilnetz vor Ort zu betreiben und es wurden auch solche örtlichen Verteilnetze geschaffen, schon mit Rücksicht auf die Endschaftsbestimmungen in den Konzessionsverträgen alter Prägung.
 
Zu entflechten sind dann wohl allenfalls die Mittelspannungsnetze.
Diese sind aber auch oft örtlich auf das Konzessionsgebiet beschränkt.

Und die Hoch- und Höchstspannungnetze sind wohl gar nicht betroffen.

Deshalb muss es oft nur an wenigen Stellen zu Netzentflechtungen kommen, nämlich an den jeweiligen Übergabestationen zu den örtlichen Verteilnetzen.

Entflechtungen gab es in den neuen Bundesländern mit den Stadtwerkegründungen.
Denn da mussten die Netze - gegen den Widerstand der westdeutschen Konzerne - aus dem Bestand der Rechtsnachfolger der VEB Energiekombinate wieder herausgelöst werden.

Die meisten Stadtwerksgründungen in den neuen Bundesländern gab es wohl Anfang der 90er Jahre in Thüringen.
Und dazu gibt es umfangreiche Erfahrungen.

Offline bolli

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Original von jroettges
In der Versorgung außerhalb der Grundversorgung sollte der langsam in gang kommende Markt dazu führen, dass kein Anbieter mehr Milliardengewinne einheimsen kann, sondern an den Grenzkosten agieren muss.
Wenn Sie daran glauben, war wahrscheinlich auch der Weihnachtsmann bei Ihnen.
Was meinen Sie denn, wie die Millardengewinne in den Märkten \"Strom\" und \"Mineralöl\" zu erklären sind, obwohl hier doch schon lange die Gesetze der freien Marktwirtschaft gelten sollten.
Nur der Verbraucher merkt seltsamerweise nichts von der Wirksamkeit dieser Gesetze. Sehr seltsam!!!  Da scheinen die Anbieter ihren Teil des Gesetzes (Gewinnmaximierung) besser umsetzen zu können als die Nachfragerseite den ihrigen (möglichst günstige Preise).  ;)

Offline DieAdmin

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auf bundestag.de

http://www.bundestag.de/bundestag/aktuell/33019554_kw04_pa_wirtschaft.jsp

Allerdings bin ich noch nicht fündig geworden, was den Mitschnitt der Anhörung am 24.01.11 angeht. Dauert bestimmt noch ä weng.

Offline PLUS

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Original von Evitel2004
http://www.bundestag.de/bundestag/aktuell/33019554_kw04_pa_wirtschaft.jsp

Allerdings bin ich noch nicht fündig geworden, was den Mitschnitt der Anhörung am 24.01.11 angeht. Dauert bestimmt noch ä weng.
@Evitel2004, danke für die Recherchen.
Eine einseitige Anhörung wenn man sich die Liste der \"Sachverständigen\" ansieht.

Wer lädt da ein? Dort sollte man die unausgewogene Liste reklamieren!
Wurden Verbrauchervertreter vergessen? Wer zeigt den Abgeordneten da die Angelegenheit aus Sicht der Bürger als Verbraucher?
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt?? Reicht das?

Immerhin eine klare Stellung .. (Bundeskartellamt):

Zitat
Der Staat hat sich im Vergleich zu Privaten in der Vergangenheit selten als besserer Unternehmer erwiesen, u.a. weil er andere, übergeordnete Zielsetzungen verfolgt, andere Handlungsmöglichkeiten hat und auch anderen Schranken unterliegt als das freie Unternehmertum. Aus ordnungspolitischer Sicht bedarf die wirtschaftliche Betätigung des Staates einer besonderen Rechtfertigung.
Ist den Bürgern und Verbrauchern nicht klar, dass es hier um ihren Kuchen geht, der da verteilt werden soll?  :(
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PS:
DAZU PASST ....

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Einen Hinweis auf die aktuelle Konzessionsvergabe in Ludwigsburg an die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim konnte sich der Vorstandsvorsitzende der Energie Baden-Württemberg (EnBW), Hans-Peter Villis, nicht verkneifen. Schließlich war er am Donnerstagabend Gastredner der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg im Ludwigsburger Forum - also mitten im Herz des Mitbewerbers auf dem Stromnetzmarkt. \"Energie ist sexy geworden, ein großes Zukunftsthema\", sagte Villis. Und sicher auch ein Thema, bei dem viel Geld verdient werden kann.
BZ - hier weiterlesen: Ein Thema, bei dem viel Geld verdient werden kann

 

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