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Autor Thema: Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft  (Gelesen 72768 mal)

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Offline Black

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Original von RR-E-ft
Ich habe dazu meine Meinung gesagt.

Egal ob nun der Netzbetrieb selbst Daseinsvorsorge ist oder nicht:
Fakt ist, dass die Frage, wer Netzbetreiber ist, keinerlei Auswirkungen auf den Wettbewerb auf dem, dem Netz nachgelagerten Energiemarkt hat und haben darf. An der Stelle hat VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck \"gezaubert\".

Was hat Herr Reck denn dazu gesagt?

Zitat
Quelle: TAM

Der VKU erklärte, anders als privatwirtschaftliche Unternehmen seien Stadtwerke vorrangig nicht auf Rendite- und Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern würden einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsoge leisten. Seit 2007 hätten sich 40 Stadtwerke neu gegründet, 100 Netzkonzessionen seien von kommunalwirtschaftlichen Unternehmen übernommen worden. Derzeit liefen jährlich rund 1000 Konzessionsverträge aus.

Da steht nichts über Einfluss auf den Wettbewerb.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Original von RR-E-ft
Pressemitteilung des VKU zur Rekommunalisierung

Zitat
„Auslaufende Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Solcher Unfug wird verlautbart. :rolleyes:
Zum Schluss glaubt es noch jemand.

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Original von Black
...Insoweit macht die Gemeinde im Rahmen einer Rekommunalisierung nur von ihrem Recht gebrauch die Daseinsvorsorge selbst zu erbringen.
    Nochmal das ist
mehr Pflicht als Recht.[/list]
Zitat
Original von Black
Allerdings ist auch der Netzbetrieb - als Voraussetzung, dass eine Belieferung überhaupt stattfinden kann - Teil der Daseinsvorsorge und kann somit von den Gemeinden auch selbst wahrgenommen werden.

Es gibt mittlerweile auch Meinungen, welche die Belieferung mit Energie aus dem Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge herausgenommen sehen wollen,...
    Das zeigt nur, wieweit es die Kommunen mit ihren diversen Verbänden schon treiben. Die unheilige Verflechtung zwischen Bundes-, Landes-, und Kommunalpolitik zeigt hier nur faulige Früchte. Mit Salamitaktik werden Stadtkonzerne aufgebaut, die vorrangig das Ziel der Mittelbeschaffung verfolgen. Bei den Netzen ist das Motiv nicht anders. Die eigentliche Aufgabe tritt in den Hintergrund. Manchem Komunalpolitiker und Geschäftsführer ist die
Pflicht zur Daseinsvorsorge eher lästig. Man will sich derer so schnell es geht entziehen. Wenn die Bürger und Verbraucher weiter schlafen, besteht die Gefahr, dass das auch gelingt.  

RR-E-ft, hat schon auf den Leitsatz des BGH zur Gewährleistungsverantwortung hingewiesen. @Black, sie existiert, die staatliche Gewährleistungsverantwortung!

Bei Delegation oder jeder Form des staatlichen Rückzuges aus der Aufgabenerledigung besteht weiter die staatliche Gewährleistungsverantwortung. Diese steht für die Pflicht des Staates, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben darauf hinzuwirken, dass öffentliche Aufgaben von Privaten gemeinwohlorientiert ausgeübt werden. Der Staat bleibt in der Pflicht, weil er für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch den einbezogenen Privaten Sorge zu tragen hat. Die Herleitung der staatlichen Gewährleistungsverantwortung ergibt sich unter anderem aus den grundrechtlichen Schutzpflichten wie etwa aus Art. 2 Abs. 1 GG für das Leben und die körperliche
Unversehrtheit in Betracht. Sie verpflichtet den Staat im Grundsatz, die Verursachung von Gefahren für Leib und Leben zu verbieten und ausreichende Vorkehrungen zu treffen, damit das verfassungsrechtlich gebotene Maß an Sicherheit gewährleistet wird. Ferner verlangt das Sozialstaatsgebot in Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürde eine sichere, qualitativ angemessene und fächendeckende Versorgung mit Leistungen der Daseinsvorsorge zu erschwinglichen Preisen als Teil des Existenzminimums.

Auch die Staatszielbestimmung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 20a GG legt dem Staat eine Gewährleistungsverantwortung für die Umweltmedien auf. Neben der Vermeidung von Schäden gehört hierzu auch die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen wie etwa des Wassers oder auch der lebensnotwendigen Energie.

Mit Geschäftsführern von Stadtwerken sind entsprechende vertragliche Regelungen notwendig. Die Entscheidungshoheit bleibt beim Staat (Kommune, Kreis, Kommunalverband etc.). In Verträgen mit Betreibern müssen Weisungsrechte und eine wirksame staatliche Überwachung gewährleistet sein. Ansonsten ist sicherzustellen, dass die Aufgabe wieder staatlich (von der Kommune) unmittelbar erfüllt werden kann.[/list]

Offline RR-E-ft

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Warum nicht gleich ein VEB Energiekombinat? ;)

Offline Black

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Original von RR-E-ft
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Original von RR-E-ft
Pressemitteilung des VKU zur Rekommunalisierung

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„Auslaufende Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Solcher Unfug wird verlautbart. :rolleyes:

*hüstel* Nunja....vielleicht meinte er ja den Wettbewerb um das Netz, der durch die Konzessionsvergabe nach § 46 Abs. 2 EnWG laut Gesetzgeber entfacht werden soll.
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Offline RR-E-ft

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Die Konzessionen sollten in fairem Verfahren europaweit ausgeschrieben werden. Und dann wird man sehen, wer Interesse bekundet.

Wenn eine Geminde der Meinung ist, die Gemeinde habe das notwendige know how und könnte es günstiger, dann soll sich halt auch die Gemeinde selbst daran beteiligen.

Dumm wird es erst, wenn die Gemeinde die Ausschreibung gewinnt und sich dann erst herausstellt, dass es am know how usw. fehlt.

Offline Black

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Original von RR-E-ft
Die Konzessionen sollten in fairem Verfahren europaweit ausgeschrieben werden. Und dann wird man sehen, wer Interesse bekundet.

Wenn eine Geminde der Meinung ist, die Gemeinde habe das notwendige know how und könnte es günstiger, dann soll sich halt auch die Gemeinde selbst daran beteiligen.

So ist die Rechtslage. Ob europaweit ausgeschrieben werden muss, hängt vom Wert des Ausschreibungsgegenstandes ab. Wobei die Auswahl zur Zuschlagserteilung sich nicht notwendigerweise danach richten muss, wer es \"günstiger\" machen kann.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

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Original von RR-E-ft
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Warum nicht gleich ein VEB Energiekombinat? ;)
@RR-E-ft, nein danke! Genau das nicht! Das waren doch auch nur zweifelhafte konzernartige Konstrukte mit \"Geschäftsführern\" die vorgegebene Normen erfüllten, von denen die Mehrheit der Menschen wenig hatten. Das wollen wir gerade nicht mehr. So ist das von mir nicht gedacht. Das Gegenteil!  ;)

Offline Black

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Original von RR-E-ft
Einige Gemeindeordnungen sehen zu recht vor - dass sich die Gemeinde nur dort wirtschaftlich betätigen darf, wo ein privater Dritter die Leistungserbringung nicht mindestens ebensogut und günstig erbringen kann.

Das müsste wohl auch für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden als Energienetzbetreiber gelten.

Um dies zu prüfen, erfolgt ja gerade eine europaweite Ausschreibung der Konzessionen im Wettbewerb, an denen sich die Gmeinden ggf. selbst betiligen können, um dann zu sehen, auf wen das Los fällt (Gazprom Germania?).

Viel zum Thema getagt.

Das ist eine interessantes Problem, insbesondere da jede landesrechtliche Regelung das etwas anders formuliert. Teilweise wird die Daseinsvorsorge bzw. Energieversorgung auch ausdrücklich von dieser Einschränkung ausgenommen.(vergl. Art. 87 Abs. 1 Nr. 4 GO Bayern) In einigen Bundesländern möchte die Rechtsaufsicht der Kommunen diese Ausnahme für die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge zumindest mit hineinlesen und in einigen Bundesländern ist eine Änderung der Gemeindeordnung in Planung.

Fraglich ist auch, ob der Gemeinde die Ausübung einer Aufgabe der Daseinsvorsorge überhaupt durch Landesrecht untersagt werden darf oder dies einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltung darstellt.
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Offline RR-E-ft

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@Black

Ich sehe die Regelungen in den Gemeindeordnungen, die die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden beschränken, weniger als Konkurrentenschutz für private Anbieter (GELSENGRÜN), denn als Schutz der Gemeinden vor sich selbst.
Einige muten sich einfach zuviel zu.

Diejenigen, die am lautesten dagegen zetern, weil sie sich mehr zumuten wollen, sind oft diejneigen, die als erste große wirtschaftliche Schäden zu beklagen haben.

Wurden nicht Straßenbahn- und Wassernetze nach Amerika verkauft und zurück geleast, hat man sich nicht an Derivate- Spekulationen beteiligt usw. usf.?
Hinterher stellen sich die Gemeinden immer als die Dummerle hin, die von anderen über den Tisch gezogen wurden.
Richtig ist nur, dass sie keine Ahnung hatten, von dem was sie taten.

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Original von Black
Das ist eine interessantes Problem, insbesondere da jede landesrechtliche Regelung das etwas anders formuliert. Teilweise wird die Daseinsvorsorge bzw. Energieversorgung auch ausdrücklich von dieser Einschränkung ausgenommen.(vergl. Art. 87 Abs. 1 Nr. 4 GO Bayern)
???
Was wird da wo ausgenommen?
...
Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde oder ihre Unternehmen an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnehmen, um Gewinn zu erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck.

Zitat
Original von Black
Fraglich ist auch, ob der Gemeinde die Ausübung einer Aufgabe der Daseinsvorsorge überhaupt durch Landesrecht untersagt werden darf oder dies einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltung darstellt.
???
Wo wird das untersagt oder wer will das untersagen? Es geht um das wie, den Zweck, die Pfichterfüllung im Kernbereich.  Da wird vielleicht umgekehrt ein Schuh daraus wenn diese Pflicht missbraucht oder nicht mehr erfüllt werden soll.

Offline Black

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Irgendwie kann ich Ihnen derzeit nicht ganz folgen:

Sind Sie nun eigentlich für die Rekommunalisierung, weil die Gemeinde  damit ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge nachkommt oder dagegen, weil Sie darin eine Tätigkeit zum Zwecke der reinen Gewinnerzielung erblicken?
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Original von Black
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Irgendwie kann ich Ihnen derzeit nicht ganz folgen: Sind Sie nun eigentlich für die Rekommunalisierung...
    @Black ist das so schwer? Erste Prämisse: Der Staat hat die Aufsicht und Gewährleistungspflicht für die Daseinsvorsorge, unabhängig von der Organisations- oder Rechtsform. Er hat für Kontrolle zu sorgen und die Pflicht Missbrauch zu verhindern.

    Ich bin gegen Missbrauch der Daseinsvorsorge und erst recht gegen Kartellbildung von kommunalen Unternehmen zur Mittelbeschaffung für diverse Haushalte und zweckfremde Verwendungen. Mit der Strom- und Gasrechnung zahlen Verbraucher nicht für öffentliche Aufgaben, Unterhaltung von Sporthallen, Nahverkehr, Kultur, etc. pp., sondern für die gelieferte Energie. Öffentliche Aufgaben sind mit Steuern und Abgaben zu decken. Einzelne Leistungen  durch kostendeckende Gebühren.

    Zum Missbrauch gehört jede Form der Quersubventionierung innerhalb von privatrechtlich organisierter Stadtwerke oder kommunaler Holdingkonstrukten.

    Kommunale Unternehmen müssen übernommene Aufgaben nachweislich besser und wirtschaftlicher erfüllen als private Unternehmen, nur dann ist eine wirtschaftliche Betätigung gerechtfertigt. Ansonsten hätten wir schon mal eine Wettbewerbsverzerrung. Kommunale Unternehmen haben ohnehin schon einen deutlichen Wettbewerbsvorteil aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bonität im Hintergrund. Es kommen weitere hinzu, aber das führt wohl jetzt zuweit.

    Betriebswirtschaftlich notwendige Gewinne sind auch bei kommunalen Energieversorgern erforderlich und selbstverständlich in Ordnung, ebenso eine angemessene Verzinsung von eingebrachtem Kapital. Maßstab ist der langfristige Zins für Kommunalkredite.

    Also, für eine bedingungslose Rekommunalisierung mit dem Motiv bei den Verbrauchern abzukassieren, bin ich nicht zu haben. Eine Rekommunalisierung, die zu besseren wirtschaftlichen Ergebnissen führt, die sich zum Vorteil für die Verbraucher auswirken, jederzeit gerne. Es fehlt nur noch der Nachweis. In § 1 EnWG sind die Ziele gut beschrieben, die für alle und insbesondere für kommunale Energieversorger gelten.

Offline RR-E-ft

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Wenn es nicht um eine Quersubventionierung geht, sondern um einen steuerlichen Querverbund, kann eine Holding Sinn machen, um Ertragssteuern zu sparen. Gewinne in der Energiesparte werden mit Verlusten in anderen Bereichen verrechnet, um Steuern zu sparen.

Andererseits:

Wenn die Versorgung so preisgünstig wie mögich erfolgt, braucht man sich auch für die Energiesparte nicht um hohe Ertragssteuern sorgen. Denn wo es nur einen denkbar knappen Gewinn gibt, gibt es auch keine übermäßige  Steuerlast.

Offline Black

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Sie schreiben immer von Missbrauch.

Ich habe aber nicht gefragt, ob sie für oder gegen Missbrauch der Daseinsvorsorge sind, sondern ob Sie für oder gegen Rekommunalisierung sind.

Oder ist Rekommunalisierung aus Ihrer Sicht immer gleichzusetzen mit Missbrauch?
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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