Energiepreis-Protest > ENTEGA

Wegekosten

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schneefee:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn bei der Abschlagszahlung angegeben war, \"Abschlag Monat/ Jahr\", so war eine anderweitige Verrechnung durch den Versorger gem. § 366 Abs. 1 BGB unzulässig und unwirksam.
--- Ende Zitat ---

Nein das hatte ich nicht angegeben und jetzt fällt mit grade auf, das ich es wieder nicht getan habe

RR-E-ft:
Ganz schlecht. Das Geld ist nicht weg, das haben jetzt nur die anderen.
Wurde wieder § 367 BGB entsprechend vom Versorger verrechnet, so könnten Sie nur auf Rückzahlung klagen.

PLUS:

--- Zitat ---Original von schneefee
Nein das hatte ich nicht angegeben und jetzt fällt mit grade auf, das ich es wieder nicht getan habe
--- Ende Zitat ---
@schneefee, suchen Sie sich kompetente Hilfe. Sorry, aber Sie brauchen Hilfe, sowohl was eine konkrete Stromverbrauchsprüfung angeht, als auch was Ihr \"Verhältnis\" mit Ihrem Stromversorger betrifft. ;)
Es gibt in Mainz eine Verbraucherzentrale. Mit allen Vertragsunterlagen, Abrechnungen und Schriftverkehr und mit dem Stromprüfungsergebnis dort Rat und Hilfe suchen. Kostenlos ist es nicht, aber hoffentlich nicht umsonst.[/list]

schneefee:
Ja das werde ich wohl auch mal tun. Ich werde Euch auf dem laufenden halten.

Cremer:
@schneefee,

hier steht

http://www.entega.de/fileadmin/downloads/ent_shop/erg_bedingungen_strom_gas.pdf

dass dies Kosten bei Sperre sind

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