Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Beweislast für Preisgleitklausel in Sondervertrags-AGB
Maharik:
@RR-E-ft
Ich habe folgenden Fall: Liefervertrag in den 60er Jahren mit der VEW, dann 1993 in laufenden Vertrag der Vorbesitzer des Hauses eingestiegen.
Beim Jahreswechsel 1993/1994 kriege ich am 24. 1. 94 ein Schreiben des Inhaltes:
\"Wir begrüßen Sie als neuen Kunden der SWST GmbH. Die SWST Gmbh tritt in die von Ihnen mit der VEW geschlossenen Verträge ein.\"
Anlage: Einzugsermächtigung.
Hätten die Stadtwerke ihre AGB und Ergänzenden Bedingungen mitschicken müssen?
RR-E-ft:
Was meinen Sie wohl, was ich für Fälle habe. ;)
Wenn die Stadtwerke in einen bestehenden Vertrag eintraten, dann so, wie dieser bestehende Vertrag sich bis dahin darstellte, ob mit oder ohne einbezogene Klausel. Die Stadtwerke müssen ggf. darlegen und beweisen, welche Klauseln wie in den Vertrag mit der VEW [in welchen diese später reingetreten sind] einbezogen worden sein sollen, insbesondere dann, wenn der Kunde darüber nichts weiß.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln